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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/137  

Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 22.04.2025 zum Thema "Prüfauftrag zur Sitzung des Kreistages am 08.05.2025 - Förderung von Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 23.04.2025)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bündnis 90/ Die Grünen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Zipser, Silke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.05.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Pruefauftrag zur Sitzung des Kreistages_Foerderung von Hofgemeinschaften_Buendnis90_Die Gruenen  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pruefauftrag zur Sitzung des Kreistages_Foerderung von Hofgemeinschaften_Buendnis90_Die Gruenen (162 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

der Kreistag möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten zur Förderung von Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg zu prüfen und dem Kreistag hierzu eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:

 

1. Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse

 

o Identifikation vorhandener Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg.
 

o Ermittlung von leerstehenden Gebäuden, landwirtschaftlichen Betrieben oder geeigneten Flächen, die für
  gemeinschaftliches Wohnen genutzt oder umgestaltet werden können.

 

2. Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

o Prüfung bestehender Förderprogramme auf Kreis-, Landes- und Bundesebene sowie EU-Mittel für
   entsprechende Projekte.
 

o Entwicklung möglicher kommunaler Förderansätze zur finanziellen oder beratenden Unterstützung von
   Initiativen.
 

o Möglichkeiten der Bereitstellung von Flächen oder Immobilien durch den Kreis.

 

3. Präventionsansätze zur Vermeidung missbräuchlicher Vereinnahmung durch völkische Gruppen

 

Ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten, Vielfalt und Offenheit sowie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur:innen sind zentrale Voraussetzungen, um eine missbräuchliche Vereinnahmung durch völkische Gruppen zu verhindern. Daher sollten beispielsweise folgende Punkte von Beginn an

Berücksichtigung finden:

 

o Förderbedingungen an demokratische Werte knüpfen (z.B. Selbstverpflichtung auf das GG und
   Menschenrechte; Nachweis partizipativer Entscheidungsstrukturen…)
 

o Monitoring und Prävention gewährleisten (z.B. Zusammenarbeit mit mobilen Beratungsteams gegen
   Rechtsextremismus, Zusammenarbeit mit Polizei…)

 

o Begleitung und Beratung für demokratische Projekte anbieten (z.B. zentrale Anlaufstelle für rechtliche,
   organisatorische und gruppendynamische Fragen (Vereinsstruktur, Erbbaurecht, Baugenehmigungen…)

 

o Prüfung von Vorkaufsrecht und strategischer Grundstücksvergabe durchführen

 

o Förderung genossenschaftlicher Modelle sicherstellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Weitere Informationen auch zu bestehenden Projekten finden Sie zB. hier:

https://neues-wohnen-nds.de/neue-wohnformen-und-nachbarschaften/projekte/gemeinschaftliche-wohnprojekte/ 

https://neues-wohnen-nds.de/media/projektliste.pdf 

 

Bericht und nächste Schritte:

Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Prüfung dem Kreistag innerhalb von vier Monaten nach positivem Beschluss des Kreistages vom 08.05.2025 vorzulegen. Dabei sollen idealerweise bereits konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung sowie mögliche Kosten und Förderoptionen aufgezeigt werden.

 

Gern stehen wir als Fraktion jederzeit für einen Austausch zur Verfügung.

 

 

Stellungnahm der Verwaltung vom 23.04.2025:

 

Die Verwaltung geht aufgrund der genannten Internetseiten davon aus, dass mit Hofgemeinschaften Wohngruppenprojekte gemeint sind, d.h. der Zusammenschluss von Menschen, die unabhängig von der Organisationsform gemeinsam ein oder mehrere Gebäude entwickeln, bewohnen und verwalten wollen.

 

Ein zentrales Verzeichnis zu Hofgemeinschaften existiert nicht. Das Melderecht kennt keine entsprechende Meldeverpflichtung. Eine Filterung der Melderegister nach Adressen, an denen mehrere Menschen gemeldet sind, lässt keine Rückschlüsse auf eine Wohngemeinschaft oder Wohnprojekt zu. Es kann daher keine Bestandserhebung von Hofgemeinschaften erfolgen. Die in der Begründung genannten Internetseiten können von Interessierten herangezogen werden, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich Baugruppen auch jenseits dieser Portale zusammenfinden und nirgendwo als solche gelistet sind. Ebenso existiert kein zentrales Verzeichnis von Leerständen. Die Aufgabe der Raum- und Standortförderung obliegt originär den Kommunen. Die Erstellung eines kreisweiten Verzeichnisses der Leerstände, ebenso wie die Erfassung von Wohngemeinschaften sind ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht zu erstellen.

 

Zur Unterstützung von Förderprogramme von Wohnprojekten wurde bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.07.2024 zum Thema "Gründung und Unterstützung von Altenwohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäusern im Landkreis neburg" (Vorlage 2024/182) ausgeführt. Darin heißt es:“ Die Gründung von Mehrgenerationenhäuser wird durch Förderrichtlinien des Bundes und des Landes unterstützt. In der Regel erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die Standort-Kommune. Eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Lüneburg erfolgt nicht. Die rechtliche Beratung ist den Rechtanwälten und die Planung den Projektplanern vorbehalten. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei Projekten in der Region zu informieren.“ Es folgt ein Hinweis auf die Internetseiten, die auch in diesem Antrag genannt sind.

 

Der Landkreis selbst hat keine Flächen, die er für Wohnprojekte zur Verfügung stellen könnte. Eine Kreissiedlungsgesellschaft existiert nicht, die diese Aufgabe übernehmen könnte.

 

Da die Beratung zu Wohnprojekten nicht durch den Landkreis erfolgen kann, wird auf Ausführungen zu 3. verzichtet. Der Rechtsextremismusbeauftragte ist bereits heute im Landkreis auf Infoveranstaltungen präsent, die sich mit dem Thema „lkische Siedler“ befassen und berät die Kommunen bei Nachfragen auf diesem Gebiet.

 

 

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