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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/146  

Betreff: Bekanntgabe der Aufnahme von zwei Kommunaldarlehen in Höhe von 6.500.000 Euro und 3.000.000 Euro aus den Kreditermächtigungen 2023 und 2024
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Gißel, Anna
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Gißel, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
18.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
23.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
26.06.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Landkreises waren zwei Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 9,5 Mio. Euro erforderlich. Die Darlehensaufnahmen erfolgten aufgrund der Kreditermächtigungen aus den Haushaltsjahren 2023 und 2024.

 

Im Vorwege wurden elf Kreditinstitute bzw. Kreditvermittler um Abgabe eines Angebots gebeten. Den Zuschlag erhielten die Banken mit dem jeweils zinsgünstigsten und damit wirtschaftlichsten Angeboten.

 

Folgende Konditionen sind vereinbart worden:

 

Ratendarlehen (Auszahlung zum 16.04.2025)

Darlehensbetrag: 6.500.000 Euro

Auszahlung: 100 %

Laufzeit: rd. 30 Jahre

Zinsbindung: bis zum 30.12.2034

Tilgung: Vierteljahresraten

Nominalzinssatz: 2,90 % p. a.

 

Ratendarlehen (Auszahlung zum 02.06.2025)

Darlehensbetrag: 3.000.000 Euro

Auszahlung: 100 %

Laufzeit: rd. 30 Jahre

Zinsbindung: bis zum 30.03.2035

Tilgung: Halbjahresraten

Nominalzinssatz: 3,13 % p. a.

 

Die Kreditaufnahmen erfolgten auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten und aufgrund des Krediterlasses des Nds. MI in der derzeit geltenden Fassung. Sie sind dem Kreistag unverzüglich bekannt zu geben.

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