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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/148  

Betreff: Beschluss zur 2. öffentlichen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.05.2025)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Panebianco, Silke
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung
15.05.2025 
Sitzung des Ausschusses für Raumordnung      
Kreisausschuss
19.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 RROP 2025 Abwägungssynopse zum 1. Entwurf  
Anlage 2 Hinweise zur Abwägungssynopse 1 Entwurf RROP 2025  
Anlage 3 RROP 2025 2. Entwurf Teil A beschreibende Darstellung + Teil B Begründung  
Anlage 4-1 RROP 2025 2. Entwurf Anhänge 1 bis 9 zur Begründung  
Anlage 4-2 RROP 2025 2. Entwurf Anhänge 10 bis 16 zur Begründung  
Anlage 5 RROP 2025 2. Entwurf Lesefassung von Teil A und B zu Kapitel Wind Ziffer 4.2.1 01  
Anlage 6 RROP 2025 2. Entwurf zeichnerische Darstellung Änderungskarte 1  
Anlage 7 RROP 2025 2. Entwurf zeichnerische Darstellung Änderungskarte 2  
Anlage 8 RROP 2025 2. Entwurf zeichnerische Darstellung Änderungskarte 3  
Anlage 9 RROP 2025 2. Entwurf Zeichnerische Darstellung Lesefassung  
Anlage 10 RROP 2025 2. Entwurf Teil C Umweltbericht  
Anlage 11 RROP_Demographiegutachten_2018  
Anlage 12 RROP_Einzelhandelsgutachten_2021  
Anlage 13 RROP_Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten_2023  
Anlage 14 RROP_Rohstoffgutachten_2019  
Anlage 15 RROP_Verkehrsgutachten_2021  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

  • Anlage 1 RROP 2025 Abwägungssynopse zum 1. Entwurf
  • Anlage 2 RROP 2025 Hinweise zur Abwägungssynopse zum 1. Entwurf
  • Anlage 3 RROP 2025 2. Entwurf Teil A beschreibende Darstellung +Teil B Begründung
  • Anlage 4-1 RROP 2025 2. Entwurf Anhänge 1 bis 9 zur Begründung
  • Anlage 4-2 RROP 2025 2. Entwurf Anhänge 10 bis 16 zur Begründung
  • Anlage 5 RROP 2025 2. Entwurf Lesefassung von Teil A und B zu Kapitel Wind Ziffer 4.2.1 01
  • Anlage 6 RROP 2025 2. Entwurf Zeichnerische Darstellung Änderungskarte 1
  • Anlage 7 RROP 2025 2. Entwurf Zeichnerische Darstellung Änderungskarte 2
  • Anlage 8 RROP 2025 2. Entwurf Zeichnerische Darstellung Änderungskarte 3
  • Anlage 9 RROP 2025 2. Entwurf Zeichnerische Darstellung Lesefassung
  • Anlage 10 RROP 2025 2. Entwurf Teil C Umweltbericht
  • Anlage 11 RROP Demographiegutachten 2018
  • Anlage 12 RROP Einzelhandelsgutachten 2021
  • Anlage 13 RROP Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023
  • Anlage 14 RROP Rohstoffgutachten 2019
  • Anlage 15 RROP Verkehrsgutachten 2021
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 RROP 2025 Abwägungssynopse zum 1. Entwurf (3985 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Hinweise zur Abwägungssynopse 1 Entwurf RROP 2025 (15 KB)      
Anlage 13 3 Anlage 3 RROP 2025 2. Entwurf Teil A beschreibende Darstellung + Teil B Begründung (50122 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4-1 RROP 2025 2. Entwurf Anhänge 1 bis 9 zur Begründung (11959 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 4-2 RROP 2025 2. Entwurf Anhänge 10 bis 16 zur Begründung (9000 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 5 RROP 2025 2. Entwurf Lesefassung von Teil A und B zu Kapitel Wind Ziffer 4.2.1 01 (15916 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 6 RROP 2025 2. Entwurf zeichnerische Darstellung Änderungskarte 1 (11189 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 7 RROP 2025 2. Entwurf zeichnerische Darstellung Änderungskarte 2 (5117 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 8 RROP 2025 2. Entwurf zeichnerische Darstellung Änderungskarte 3 (9381 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 9 RROP 2025 2. Entwurf Zeichnerische Darstellung Lesefassung (9044 KB)      
Anlage 3 11 Anlage 10 RROP 2025 2. Entwurf Teil C Umweltbericht (34508 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 11 RROP_Demographiegutachten_2018 (21559 KB)      
Anlage 14 13 Anlage 12 RROP_Einzelhandelsgutachten_2021 (19281 KB)      
Anlage 15 14 Anlage 13 RROP_Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten_2023 (1103 KB)      
Anlage 16 15 Anlage 14 RROP_Rohstoffgutachten_2019 (34561 KB)      
Anlage 17 16 Anlage 15 RROP_Verkehrsgutachten_2021 (17982 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, das förmliche Beteiligungsverfahren zum RROP 2025 - 2. Entwurf nach § 9 Abs. 3 ROG unverzüglich durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis stellt als Träger der Regionalplanung das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf und nimmt damit steuernden Einfluss auf die Bevölkerungs-, Siedlungs-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklung im Kreisgebiet. Das RROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung (Textteil A) und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000. Ihm sind eine Begründung (Textteil B) und ein Umweltbericht (Textteil C) beigefügt.

Die Festlegungen des RROP entfalten Bindungswirkungen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie Zulassungsentscheidungen öffentlicher Stellen und Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Unterschieden wird dabei in Ziele der Raumordnung, die endabgewogen und somit verbindliche Vorgaben der Raumordnung und der Abwägung nicht zugänglich sind, und in Grundsätze der Raumordnung, die der Abwägung zugänglich und sprachlich offener formuliert sind.

 

Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 19.06.2017 (VO 2017/113) stellt der Landkreis sein RROP neu auf. Im Frühjahr 2023 fand das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des RROP 2025 statt. Es wurden über 800 Stellungnahmen abgegeben, die gesichtet, zusammengefasst und abgewogen wurden. Im Rahmen dieses Prozesses erfolgten intensive Beratungen und Beschlüsse insbesondere zur Windenergienutzung (VO 2023/072, 2024/137) und zu den Nadelwehren und Schleusen in der Ilmenau (VO 2023/262). Die Ergebnisse der Abwägung sind in einer sogenannten Abwägungssynopse in Anlage 1 dargestellt. Anlage 2 enthält Hinweise zu den Änderungen der Abwägungssynopse gegenüber der bereits im Dezember 2024 vorab zur Verfügung gestellten Abwägungssynopse mit Stand 30.11.2024. Für den Beschluss ist die Abwägungssynopse in Anlage 1 relevant.

 

Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in den 2. Entwurf eingearbeitet. Die Änderungen sind in der beschreibenden Darstellung und der Begründung (Anlage 3 mit Anhängen zur Begründung in Anlage 4) sowie dem Umweltbericht (Anlage 10) gekennzeichnet. Die Änderungen der zeichnerischen Darstellung sind in den Änderungskarten dargestellt (Anlagen 6 bis 8). Die Aufteilung der Themen auf die drei Änderungskarten dient dabei der Vermeidung von Überlagerungen von Planzeichen in den Karten. Angesichts der umfangreichen Änderungen in der Begründung zur Windenergienutzung (Ziffer 4.2.1 01) ist eine Lesefassung dieses Teils beigefügt (Anlage 5). Zudem bietet die Lesefassung der zeichnerischen Darstellung einen Gesamtüberblick über die zeichnerischen Festlegungen des 2. Entwurfes (Anlage 9).

Die Gutachten, die bereits im Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf enthalten waren, sind in den Anlagen 11, 12, 14 und 15 erneut beigefügt. Hierin erfolgten keine Änderungen.

Neu beigefügt ist die Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten in Anlage 13. Sie beinhaltet eine Überprüfung der Regelungen zu den Fachmarktstandorten in Adendorf und Bardowick in den Ziffern 2.3 05 und 06 des 1. Entwurfs, wie sie vom Kreisausschuss am 19.04.2021 beschlossen wurde (Vorlage 2021/119). Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Festlegungen auch nach der Corona-Pandemie raumverträglich sind. Die Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten wird als Anlage zum RROP-Beschluss Teil des regionalen Einzelhandelskonzeptes. 

 

Die gegenüber dem 1. Entwurf unveränderten Teile des 2. Entwurfes sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG nach Bekanntgabe als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu werten und als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.

 

 

Überblick über die wesentlichen Änderungen im 2. Entwurf

Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen des 2. Entwurfes des RROP 2025 gegenüber dem 1. Entwurf zusammengestellt. Es handelt sich um eine Auswahl; die vollständigen Änderungen sind wie beschrieben in den entsprechenden Dokumenten markiert.

 

1 Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume

 

1.1   Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes

Die Begründung ist ergänzt um Ausführungen zu Klimaschutz und Klimaanpassung (1.1 03).

 

1.2   Einbindung in die norddeutsche und europäische Entwicklung

Festlegung 1.2 01 wird vom Ziel zum Grundsatz herabgestuft, da sie den Anforderungen an eine Zielfestlegung hinsichtlich räumlicher und sachlicher Konkretheit nicht entspricht.

 

2 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur

 

2.1   Entwicklung der Siedlungsstruktur 

 

2.1.1 Allgemeine Siedlungsentwicklung 

In der Begründung sind übergeordnete Zielsetzungen bzgl. Flächensparen und Versiegelung eingearbeitet.

 

2.1.2 Wohnbauliche Entwicklung

Der Begriff „Standort für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ in 2.1.2 02 und 03 ist ersetzt durch „Wohnbauliche Siedlungsschwerpunkte“. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich daraus nicht. Zudem sind der Stichtag der Einwohnerzahlen auf den 30.06.2023 aktualisiert und die daraus resultierenden Flächenkontingente in der Begründung zu 2.1.2 03 neu berechnet. Einzelne Ortsteile sind ergänzt.

 

2.1.3 Gewerbliche Entwicklung 

Soderstorf ist als Gewerbestandort mit überregionaler Bedeutung und als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten in 2.1.3 02 bzw. in der zeichnerischen Darstellung ergänzt.

Die Festlegungen für weitere Gewerbestandorte mit überregionaler Bedeutung und zur Gewerbeentwicklung in Zentralen Orten in 2.1.3 02 und 03 wurde umformuliert. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich daraus nicht.

Die Möglichkeit zur Entwicklung eines Gewerbegebietes in Garze außerhalb des zentralen Siedlungsgebietes ist ergänzt.

 

2.1.4 Tourismus, Erholung, Sport

Die Ortschaft Ellringen wird in der zeichnerischen Darstellung als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung (2.1.4 02) festgelegt. Der Turnierplatz des Reit- und Fahrvereins Vögelsen-Mechtersen wird in der zeichnerischen Darstellung als Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage – Reitsport festgelegt (2.1.4 03).

 

2.2   Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte

Die zentralen Siedlungsgebiete von Scharnbeck, Neetze, Bardowick und Lüneburg sind entsprechend der Bauleitplanungen ergänzt. Das zentrale Siedlungsgebiet von Lüneburg wurden um die Bereiche der Theodor-Körner-Kaserne und des Flugplatzes reduziert. Die Festlegung zu den mittelzentralen Teilfunktionen des Grundzentrums Bleckede wurde lediglich verschoben.

 

2.3   Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

Die Festlegung 2.3 01 zum Einkaufsstandort Lüneburg ist aufgrund eines Widerspruchs zum LROP gestrichen. Die Festlegung zum oberzentralen Kongruenzraum Lüneburgs wurde in Bezug auf Bereiche innerhalb und außerhalb des Landkreises getrennt. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich daraus nicht. Die Verkaufsflächenobergrenze des Fachmarktstandortes Adendorf wurde aufgrund eines Rechenfehlers korrigiert. In der Grundsatzfestlegung zum Ausschluss von Einzelhandel in bestehenden Bebauungsplänen wurde der Bezug zu Mischgebieten gestrichen.

 

3 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen

 

3.1   Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbunds und seiner Funktionen

 

3.1.1 Elemente und Funktionen des regionalen Freiraumverbunds, Bodenschutz

Es wurden zwei Kaltluftleitbahnen zwischen der Hansestadt Lüneburg und Reppen­stedt sowie Ochtmissen aus der Stadtklimaanalyse der Hansestadt Lüneburg in 3.1.1 02 und Abbildung 12 ergänzt. Die naturnahen Hochmoore wurden aktualisiert.

 

3.1.2 Natur und Landschaft 

Aufgrund der Auflösung einer potenziell konfligierenden Überlagerung mit den aus dem LROP nachrichtlich übernommenen Vorranggebiet Wald wurden zeichnerisch Vorranggebiete Biotopverbund und Vorranggebiete Natur und Landschaft zu Vorbehaltsgebieten abgestuft. Zudem wurden zeichnerische Überlagerungen zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Biotopverbund bereinigt.

 

3.1.3 Natura 2000

Keine wesentlichen Änderungen

 

3.1.4 Großschutzgebiete

Im Ziffer 3.1.4 02 aufgrund einer fehlenden raumordnerischen Regelungskompetenz bzw. fehlender Operationalisierung der Grundsatz zum Schutz und der Entwicklung von Naturdynamikbereichen im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ gestrichen. Ziel 3.1.4 03 wird zu einem Grundsatz herabgestuft.

 

3.1.5 Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften 

Neben der Sicherung wurde die „Entwicklung“ von Vorranggebieten Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften in Ziffer 03 ergänzt. In der Sitzung am 29.08.2023 (VO 2023/262) hatte der Ausschuss für Raumordnung die Beibehaltung der Festlegung der Nadelwehre in der Ilmenau Bardowick und Wittorf als Vorranggebiete Kulturelles Sachgut sowie der Schleusen Bardowick und Wittorf als Vorbehaltsgebiete Schleuse beschlossen.

 

3.2   Entwicklung der Freiraumfunktionen

 

3.2.1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft

In Ziffer 3.2.1 04 wurden die Gebiete mit relativ geringer Eignung als Gebiete außerhalb von Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft definiert. Zeichnerische Überlagerungen von Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft -auf Grund hohen Ertragspotenzials- mit Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft -auf Grund besonderer Funktionen- sowie beider Gebietstypen mit Vorbehaltsgebieten Wald wurden behoben. Es erfolgte eine Rücknahme von Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft -auf Grund besonderer Funktionen- in Siedlungsbereichen bei konfligierenden Flächennutzungen in Flächennutzungsplänen. Zwei größere Flächen Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft -auf Grund hohen Ertragspotenzials- wurden zugunsten einer Sicherung als VR Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung zurückgenommen. 

Historisch alte Waldstandorte, die in der zeichnerischen Darstellung bereits als Vorranggebiet Biotopverbund und Vorranggebiet Natur und Landschaft gesichert sind, werden von Vorranggebieten Wald zu Vorbehaltsgebieten Wald abgestuft. Die Grundsatzfestlegung, wonach zerstörte Waldflächen in Vorranggebiet Sperrgebiet wieder aufgeforstet werden sollen, ist gestrichen.

 

3.2.2 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung

Als Ergebnis des Rohstoffgutachtens der SST Ingenieurgesellschaft (2019, s. Anlage 14) wurde die Flächenkulisse für die Rohstoffarten Sand/Kies, Ton und Klei festgelegt, die sich mit dem 2. Entwurf nur beim Sandabbau ändert. Die Vorranggebiete S_22 Reppenstedt und S_48 Sülbeck entfallen wegen bereits erfolgten Abbaus und Entfall in der Bodensicherungskarte des LBEG. Das Vorranggebiet S_33 Rullstorf wurde mit einem Mindestabstand zum Gewerbegebiet Kringelsburg westlich verkleinert und das Vorranggebiet S_6 Sodersdorf aufgrund eines Mindestabstands zu einem neuen Siedlungsgebiet verkleinert. Der Überdeckungsfaktor wurde entsprechend aktualisiert: Die ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung decken nun den gutachterlich ermittelten Bedarf bis 2050 mit einer Überdeckung um den Faktor 3,0 (1. Entwurf: 3,45). In der Begründung wurde ein Hinweis auf die Berücksichtigung von S_20 Melbeck bei der Planung zur Ostniedersachsenleitung mit Umspannwerk eingefügt.
Ziffer 3.2.2 03 wurde ersetzt durch eine nachrichtliche Übernahme aus dem LROP in Verbindung mit einer Konkretisierung.

 

3.2.3 landschaftsgebundene Erholung

Keine wesentlichen Änderungen

 

3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz

Die Festlegungen zu den Themen Wassermanagement und Wasserversorgung wurden hinsichtlich der Vorgaben des Bundesraumordnungsplans für Hochwasserschutz (BRPH-VO, 2021) überarbeitet. Zum Ergebnis des Prüfauftrags des BRPH wurde ein neuer Anhang 9 erstellt. Dazu erfolgten Abstimmungen mit dem BBSR und der unteren Wasserbehörde. 3.2.4 01 und 02 aus dem 1. Entwurf wurden durch nachrichtliche Übernahme von Festlegungen aus dem LROP ersetzt. 3.2.4 03, Satz 1 und 3.2.4 04, Sätze 1 und 4 wegen fachrechtlichem Vorrang gestrichen und Satz 2 an das LROP angepasst. 3.2.4 05, Satz 1, 3.2.4 06, Satz 1 und 3.2.4 10 wurden an Vorgaben des Bundesraumordnungsplan für Hochwasserschutz (BRPH) zu risikobasiertem Hochwasserschutz angepasst und begriffliche Korrekturen vorgenommen. 3.2.4 07, Sätze 1-3 wurden in die Begründung integriert. Die Retentionsräume in 3.2.4 08, Satz 1 wurden auf Bereiche außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz konkretisiert. 3.2.4 11 wurde gestrichen.

Zeichnerisch wurde das Vorbehaltsgebiet Deich hinsichtlich des Deichverlaufs der Deichverlegung bei Vitico und der Deichlinie in Amt Neuhaus in der Plankarte und in einer neu erstellen Erläuterungskarte „Wassermanagement“ (Anhang 8) aktualisiert.

Die Begründung wurde durch Verweise auf Festlegungen des BRPH ergänzt.

 

4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenzial

 

4.1   Mobilität, Verkehr, Logistik

 

4.1.1 Entwicklung der technischen Infrastruktur, Logistik 

Der Begriff der „Elektromobilität“ wurde ersetzt durch „klimafreundliche Antriebe“. Das Anschlussgleis für Industrie und Gewerbe in Lüneburg-Nord wurde korrigiert.

 

4.1.2 Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr 

Die potenziellen Bahnstationen an den Reaktivierungsstrecken des SPNV wurden als Vorbehaltsgebiete Bahnstation ergänzt. Der Radschnellweg Lüneburg – Hamburg wurde als Vorranggebiet Radschnellverbindung ergänzt. In der Begründung wurde die Bedeutung einer Schienenanbindung für den Tourismus ergänzt und die Ausführungen hinsichtlich der Entwicklungen im ÖPNV und SPNV aktualisiert.

 

4.1.3 Straßenverkehr 

Keine wesentlichen Änderungen

 

4.1.4 Schifffahrt, Häfen 

Es wurde mit neuer Ziffer 01, Satz 2 eine Festlegung zur Ermöglichung des doppel- oder nach Möglichkeit dreilagigen Containertransports bei künftigen Brückenbaumaßnahmen nach Vorgabe des LROP in ergänzt.

 

4.1.5 Luftverkehr 

Das Vorranggebiet Sonderlandeplatz für den Flugplatz in Lüneburg wurde in Vorranggebiet Verkehrslandeplatz umbenannt.

 

 

4.2   Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur

 

4.2.1 Erneuerbare Energien

Am 01.02.2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) in Kraft getreten, mit dem der Bund einen Systemwechsel bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) vorgenommen hat. Die „Wind-an-Land-Gesetzgebung“ besteht aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), neuen und geänderten Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) und Regelungen im Raumordnungsgesetz (ROG). Parallel hierzu erfolgten weitere Gesetzesänderungen, u.a. im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Flankiert werden diese Bundesgesetze durch verschiedene Landesgesetze. Das Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG) bestimmt die Träger der Regionalplanung als zuständige Stellen für die Ausweisung von Windenergiegebieten und legt für jeden regionalen Planungsraum verbindliche regionale Teilflächenziele sowie Zeitpunkte für deren Erfüllung fest. Das regionale Teilflächenziel des Landkreis Lüneburg für Ende 2027 beträgt gemäß Anlage zu § 2 Satz1 NWindG 3,09 % der Landkreisfläche. Für Ende 2032 beträgt der Zielwert 4 %. Flächen mit Bestimmungen zur baulichen Höhe von Windenergieanlagen dürfen nicht auf das zu erreichende regionale Teilflächenziel angerechnet werden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 WindBG). Eine entscheidende Änderung in der Wind-an-Land-Gesetzgebung besteht darin, dass eine Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung zukünftig nicht mehr möglich ist. Stattdessen tritt eine Entprivilegierung von Windenergieanlagen außerhalb von Windenergiegebieten zukünftig dann ein, sobald das jeweilige regionale Teilflächenziel erreicht ist (§ 249 (2) BauGB). Wird das regionale Teilflächenziel hingegen nicht erreicht, gelten WEA im gesamten Planungsraum als privilegierte Vorhaben. Ziele der Raumordnung und Darstellungen des F-Plans stehen deren Zulassung dann nicht mehr entgegen (§ 249 (7) BauGB). Die Entprivilegierung im Außenbereich ist zukünftig also davon abhängig, dass eine wirksame und flächenmäßig ausreichende Flächenausweisung (Positivplanung) im Sinne des WindBG vorliegt.

Aufgrund des Zeitpunktes der gesetzlichen Neuerungen konnten entscheidende Änderungen noch nicht im Planungskonzept des 1. Entwurfs zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung berücksichtigt werden. Dies wird nun im 2. RROP-Entwurf nachgeholt. Die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung erfolgt künftig ohne die Bindung an eine Ausschlusswirkung sowie ohne Höhenbeschränkung für WEA. Die Referenzanlage wird auf 225 m erhöht. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die WEA der neuen Generation höher ausfallen, als es bisher der Fall war. Weiterhin macht der Landkreis Lüneburg von der Möglichkeit einer zeitlichen Staffelung bei der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung zur Erreichung der regionalen Teilflächenziele 2027 und 2032 Gebrauch und legt im RROP 2025 eine Flächenkulisse für Windenergiegebiete von 3,22 % der Landkreisfläche fest, die das regionale Teilflächenziel für Ende 2027 sicher erfüllt. Die verbleibenden Flächen zur Erfüllung des regionalen Teilflächenziels 2032 sind in einem weiteren zukünftigen Planverfahren festzulegen. Dadurch, dass die Flächenkulisse des 2. Entwurfs im Vergleich zum 1. Entwurf reduziert wird, ist es möglich, den Abstand zu allen Wohngebäuden in windzugewandter Richtung um 100 m zu erhöhen. Um für eine weitere Entlastung besonders betroffener Ortslagen zu sorgen, werden vereinzelt Flächen in Landschaftsschutzgebieten in die Flächenkulisse der Windenergiegebiete aufgenommen, soweit diese als geeignet und vergleichsweise konfliktarm bewertet wurden, und der Flächengewinn zur Minimierung der Belastungswirkungen auf Mensch und Natur an anderer Stelle eingesetzt. Grundlage für diesen Schritt ist § 26 Abs. 3 BNatSchG, welcher die Errichtung und den Betrieb von WEA in Landschaftsschutzgebieten nicht mehr grundsätzlich verbietet. Schließlich werden einzelne Potentialflächen ganz aus der Flächenkulisse gestrichen. Dabei wird neben der Entlastung von Ortslagen auch der Wald verstärkt in den Blick genommen. Das Thema Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung für den 2. RROP-Entwurf war Gegenstand der Sitzungen am 26.4.2023 (VO 2023/130), 16.11.2023 (VO 2023/365), 29.2.2024 (VO 2024/032) sowie am 5.6.2024 (VO 2024/137), an welchem der Beschluss über die Flächenkulisse zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung im 2. RROP-Entwurf gefasst wurde.

 

4.2.2  Energieinfrastruktur

Die als Parallelneubau zur bestehenden 380 kV-Leitung geplante Ostniedersachsenleitung und landesplanerisch festgestellte Ostniedersachsenleitung wird als Vorranggebiet ELT-Leitungstrasse gesichert. Das im Zusammenhang mit dem Neubau der Ostniedersachsenleitung geplante Umspannwerk nördlich von Melbeck wird als Vorranggebiet Umspannwerk gesichert (4.2.2 01).

 

4.3   Sonstige Standort- und Flächenanforderungen

Der in der zeichnerischen Darstellung als Vorranggebiet Abfallbeseitigung/Abfallverwertung festgelegte Standort Bardowick (4.3 01) wird in seiner Flächengröße der Abgrenzung gemäß dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Bardowick angepasst. Die Theodor-Körner-Kaserne wird als Vorranggebiet Sperrgebiet festgelegt (4.3 03).

 

5. Umweltbericht

Eine Aktualisierung des Umweltberichts (s. Anlage 10) erfolgte insbesondere für einzelne Bewertungskriterien, die Bewertung summarischer und kumulativer Umweltauswirkungen sowie die Umweltprüfung des Konzeptes zur Windenergienutzung und der neuen Flächenkulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung. In diesem Zuge wurden Erläuterungen zur Betroffenheit von Avifauna und Fledermäusen inkl. möglicher Schutzmaßnahmen sowie zu Windenergie im Wald ergänzt. Die angewandten Stufen der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen wurden in ihrer Abgrenzung deutlicher definiert und Flächenbilanzierungen der zeichnerischen Festlegungen aktualisiert. Es wurde ein neuer Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten sowie ein neuer Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung geprüft. Anpassungen wurden zudem in den Gebietsblättern für Zentrale Siedlungsgebiete und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung vorgenommen. In den Gebietsblättern zur Windenergienutzung wurde insbesondere für das Schutzgut „Mensch/Gesundheit“ eine differenziertere Bewertung nach periodischem Schattenwurf und Lärmbelastung vorgenommen. Mit Bezug auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ wurden erneut dem Landkreis Lüneburg vorliegende Daten zu Vorkommen zulassungsrelevanter Tierartengruppen abgefragt und soweit relevant, Bewertungen und Hinweise für das Zulassungsverfahren aktualisiert. Für das Schutzgut „Wasser“ wurde eine Anpassung der Bewertung bei Betroffenheit von Trinkwasserschutzgebieten (Zone III) von keine auf geringe Umweltauswirkungen vorgenommen; Belange eines betroffenen Trinkwasserschutzgebiets sind auf der nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebene zu berücksichtigen. Für das Schutzgut Landschaft wurde die Bewertung der Sichtverschattung durch Wald angepasst und die Bewertung teilweise nachgeschärft.

 

 

 

Beteiligungsverfahren (Beschlussvorschlag)

 

Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens und Änderung des 1. Entwurf des RROP 2025 ist gemäß § 9 Ab. 3 ROG für den 2. Entwurf ein weiteres förmliches Beteiligungsverfahren durchzuführen, um in Bezug auf die Änderungen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies betrifft die Änderungen in den Teilen A und B des RROP 2025 (Anlagen 3, 4-1 und 4-2), die Änderungskarten der zeichnerischen Darstellung (Anlagen 6 bis 8), die Änderungen im Umweltbericht (Anlage 10) sowie die Anlage 13. Die Abgabe von Stellungnahmen ist nur in Bezug auf die Änderungen möglich.

 

Das Beteiligungsverfahren soll vorbehaltlich des Beschlusses des 2. Entwurfes Ende Mai / Anfang Juni 2025 eingeleitet werden. Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme können laut ROG gegenüber der Vorgabe von mindestens einem Monat für einen ersten Entwurf bei einer erneuten Beteiligung angemessen verkürzt werden. Aufgrund umfangreicher Veränderungen in einzelnen Abschnitten beabsichtigt die Verwaltung, die Auslegedauer von einem Monat nach § 9 Abs. 2 ROG nicht zu unterschreiten. Unverändert kann bis zwei Wochen nach Ablauf dieser Auslegungszeit Stellung genommen werden, womit sich der Beteiligungszeitraum auf insgesamt 6 Wochen erstreckt.

Wie bereits für das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf können während des Beteiligungszeitraums zum 2. Entwurf innerhalb des im Internet bereitgestellten Beteiligungsportals BO.PLUS die Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen online abgegeben werden. Die Unterlagen können darüber hinaus beim Landkreis eingesehen werden. Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Ort, Fristen etc.) sind vorher öffentlich bekannt zu machen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung im Amtsblatt soll die Beteiligung auch im Internet und über die Tagespresse angekündigt werden.

 

Über die Ergebnisse des 2. Beteiligungsverfahrens wird die Verwaltung zu gegebener Zeit im Ausschuss für Raumordnung berichten.

 

1. Aktualisierung der Verwaltung vom 12.05.2025:

Die Anlage 3 "RROP 2025 2. Entwurf Teil A beschreibende Darstellung + Teil B Begründung" wurde ausgetauscht, weil Ziffer 4.2.1 01 als Ziel der Raumordnung in Fettschrift dargestellt werden muss.

 

2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.05.2025:

Die Anlage 10 "RROP 2025 2. Entwurf Teil C Umweltbericht" wurde ausgetauscht, weil Anhänge innerhalb des Dokumentes ergänzt wurden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

max. 25.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

max. 120.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:siehe RROP Teil C - Umweltbericht

 

 

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