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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/154  

Betreff: Einrichtung von Ausbildungsplätzen für das Ausbildungsjahr 2026
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Isenberg, Svenja
Federführend:Personalservice Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Isenberg, Svenja   
Produkte:1. 30 Personalservice
 1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
18.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
23.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
26.06.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung der folgenden Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2026 wird beschlossen:

  • 8 Anwärter/innen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Kreisinspektor-Anwärter/in),
  • 8 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten,
  • 2 Auszubildende/n für ein duales IT-Studium,
  • 1 Auszubildende/n für den Beruf des/der Fachinformatikers/in
  • 1 Auszubildende/n für den Beruf des/der Hygienekontrolleurs/in,
  • 4 Plätze für das Berufsanerkennungspraktikum im Bereich der Sozialen Arbeit,
  • 4 Plätze für den Angestelltenlehrgang I,
  • 4 Plätze für den Angestelltenlehrgang II,
  • 3 Jahrespraktikanten/innen für die Fachoberschule Verwaltung,
  • 2 Jahrespraktikanten/innen für die Fachoberschule Informatik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r das Ausbildungsjahr 2026 ist die Einrichtung der folgenden Ausbildungsberufe und Studiengänge geplant:

 

  1. (bis zu) 8 Anwärter/innen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Kreisinspektor-Anwärter/in)

In den Vorjahren wurden bis zu 6 Studienplätze für Kreisinspektor-Anwärter/innen eingerichtet. Diese sollen für 2026 auf 8 Plätze aufgestockt werden, da in den nächsten Jahren viele Mitarbeitende in Rente gehen werden. Zudem gibt es immer mehr Anwärter/innen, die das Studium abbrechen oder nicht bestehen. Die Aufstockung auf insgesamt 8 Plätze ermöglicht es dem Landkreis Lüneburg zudem flexibler zu agieren. Sollten in einem Jahrgang viele gute Bewerbende dabei sein, kann dies einen eher schwächeren Jahrgang ausgleichen. Darüber hinaus kommt es auch immer wieder vor, dass Personen kurz vor Beginn des Studiums absagen. Mit den 8 Plätzen können mehr Zusagen erteilt werden, so dass kurzfristige Absagen ausgeglichen werden könnten. Die Studienplätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 8 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

In den Vorjahren wurden bis zu 6 bzw. 7 Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte eingerichtet. Auch diese sollen für 2026 auf 8 Plätze erhöht werden, um auch hier der Vielzahl an Renteneintritten möglichst entgegen zu wirken. Zudem gibt es bei den Verwaltungsfachangestellten in nahezu jedem Jahrgang Personen, die anschließend das Duale Studium als Kreisinspektor-Anwärter/in beginnen. In den letzten Jahren waren auch bei den Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten mitunter Personen dabei, die die Ausbildung vorzeitig abgebrochen haben. Das Aufstocken auf insgesamt 8 Plätze ermöglicht es dem Landkreis Lüneburg auch hier, flexibler zu agieren. Sollten in einem Jahrgang viele gute Bewerbende dabei sein, kann dies einen eher schwächeren Jahrgang ausgleichen. Darüber hinaus kommt es auch immer wieder vor, dass Personen kurz vor Beginn der Ausbildung absagen. Mit den 8 Plätzen können dann mehr Zusagen erteilt werden, so dass kurzfristige Absagen ausgeglichen werden könnten. Die Ausbildungsplätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 2 Studierende für ein duales IT-Studium

Perspektivisch wünscht der Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik jedes Jahr einen Studienplatz im IT-Bereich anzubieten, um auch in diesem Bereich dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Auch der neu gegründete Fachdienst Digitalisierung möchte einen dualen Studienplatz zur Ausbildung von Nachwuchskräften anbieten. Die Anzahl an Mitarbeitenden der Kreisverwaltung wächst kontinuierlich, dementsprechend werden auch an die Bereiche IT und IT-Sicherheit stetig steigende Anforderungen gestellt. Zudem sind auch zukünftig im Bereich der Digitalisierung viele Neuerungen und Herausforderungen zu erwarten, denen begegnet werden muss. Um weiterhin eine gute Betreuung der wachsenden Zahl der Mitarbeitenden gewährleisten zu können und den Landkreis Lüneburg erfolgreich zu digitalisieren, sollen die beiden Studienplätze eingerichtet werden. Die Studienplätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 1 Auszubildenden für den Beruf des/der Fachinformatikers/in

Im kommenden Jahr möchte der Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik einen Ausbildungsplatz zum/zur Fachinformatiker/in anbieten. Künftig soll bestenfalls jedes Jahr ein Platz besetzt werden, da alle drei Fachgebiete des Fachdienstes jeweils eine auszubildende Person betreuen können. Bei der Ausbildungsdauer von drei Jahren können die Auszubildenden dann durch ein entsprechendes Rotationsverfahren alle drei Fachgebiete für jeweils ein Jahr durchlaufen. Durch eine adäquate Ausbildung im IT-Bereich kann künftiges Fachpersonal eigens und bereits auf den Landkreis ausgerichtet ausgebildet werden. Der Ausbildungsplatz wird nur besetzt, wenn eine entsprechend qualifizierte Person im Verfahren vorhanden ist.

 

  1. (bis zu) 1 Auszubildenden für den Beruf der/des Hygienekontrolleurs/in

Im Fachdienst Gesundheit werden zum Ende des aktuellen Jahres 2025 zwei Auszubildende die Ausbildung zur/zum Hygienekontrolleur/in erfolgreich beenden und anschließend in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übergehen. Einer der Ausbildungsplätze wird zum 01.12.2025 nachbesetzt, das entsprechende Auswahlverfahren dauert an. Der zweite Ausbildungsplatz soll im kommenden Jahr 2026 besetzt werden. Das Vorgehen, den Ausbildungsberuf eigens hier im Fachdienst Gesundheit auszubilden, hat sich bewährt und sorgt für unmittelbar einsatzfähige Fachkräfte für den Landkreis Lüneburg im Anschluss an die Ausbildung. Auf dem externen Arbeitsmarkt gibt es zudem wenig bis keine entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte. Die Verteilung der Nachbesetzung der zwei Ausbildungsplätze auf dieses und nächstes Jahr soll dabei eine bessere Handhabe für den Fachdienst Gesundheit bewirken, da der Fachdienst neben diesem Ausbildungsbereich auch stark in die Ausbildung der Auszubildenden im Verwaltungsbereich mit eingebunden ist. Der Ausbildungsplatz wird nur besetzt, wenn eine entsprechend qualifizierte Person im Verfahren vorhanden ist.

 

  1. (bis zu) 4 Plätze für das Berufsanerkennungspraktikum im Bereich der Sozialen Arbeit

r das Jahr 2025 wurde entschieden, auf Studienplätze für das Duale Studium Soziale Arbeit zu verzichten und stattdessen Berufsanerkennungspraktika für die staatliche Anerkennung im Bereich der Sozialen Arbeit anzubieten. Hierfür soll in jedem Bereich, in dem Sozialarbeiter/innen tätig sind, ein entsprechender Praktikumsplatz zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um die Fachdienste Sozialhilfe und Wohngeld (Einsatz in der Unterkunft für Geflüchtete), Jugendhilfe und Sport, Gesundheit sowie den Fachdienst Jugend und Familie. Demnach sollen pro Jahr bis zu vier Plätze für das Berufsanerkennungspraktikum angeboten werden. Die Plätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 4 Plätze für den Angestelltenlehrgang I in der Vollzeitvariante

r den Angestelltenlehrgang I in der Vollzeitvariante wurden in der Vergangenheit bis zu 2 Plätze besetzt. Der Angestelltenlehrgang I ist jedoch eine sehr gute Möglichkeit, um Quereinsteigende, die zumeist schon eine Ausbildung absolviert haben und über Berufserfahrung verfügen, für den Landkreis Lüneburg zu gewinnen. Die Nachfrage von externen Personen an dem Lehrgang ist sehr hoch. In den vergangenen Verfahren war die Qualität der Bewerbenden so gut, dass durchaus auch mehr Plätze hätten besetzt werden können. Zudem sind diese Personen bereits nach einem Jahr ausgebildet und stehen dem Landkreis Lüneburg als ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Um auch mit dieser Weiterbildungsoption dem künftigen Fachkräftemangel entgegen zu wirken, ist eine Erhöhung der zu vergebenden Plätze vorgesehen. Die Plätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 4 Plätze für den Angestelltenlehrgang II in der Vollzeitvariante

r den Angestelltenlehrgang II in der Vollzeitvariante wurden in der Vergangenheit bis zu 2 Plätze besetzt. Der Angestelltenlehrgang II ist eine sehr gute Möglichkeit, um bereits in der Verwaltung ausgebildete Personen, die sich gerne fortbilden wollen, für den Landkreis Lüneburg zu gewinnen. Die Nachfrage von externen Personen an dem Lehrgang ist sehr hoch. In den vergangenen Verfahren war die Qualität der Bewerbenden so gut, dass durchaus mehr Plätze hätten besetzt werden können. Zudem sind diese Personen bereits nach einem Jahr ausgebildet und stehen dem Landkreis Lüneburg als ausgebildete Fachkräfte für den „gehobenen Dienst“ im Tarifbeschäftigtenbereich zur Verfügung. Um mit dieser Fortbildungsoption dem künftigen Fachkräftemangel entgegen zu wirken, ist eine Erhöhung der zu vergebenden Plätze vorgesehen. Die Plätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 3 Jahrespraktikanten/innen im Rahmen der Fachoberschule Verwaltung

Der Landkreis Lüneburg bietet seit einigen Jahren das Jahrespraktikum im Rahmen der Fachoberschule Verwaltung an. Dies ermöglicht Schüler/innen während der Schulzeit drei Tage in der Woche praktische Erfahrungen in der Kreisverwaltung zu sammeln. Das Jahrespraktikum ist eine bewährte Möglichkeit, um Auszubildende für den Landkreis Lüneburg zu gewinnen. Die Schüler/innen lernen den Landkreis Lüneburg schon im Zuge ihres Praktikums kennen und wissen, welche Ausbildungsinhalte sie erwarten. Im Gegenzug kann auch der Landkreis potenzielle Auszubildende erproben. Um diese Personen frühzeitig an den Landkreis Lüneburg zu binden, bekommen die geeigneten Jahrespraktikanten/innen bereits frühzeitig einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten angeboten. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit dem Praktikum und den daraus resultierenden Auszubildenden, sollen künftig bis zu drei Plätze für das Jahrespraktikum Verwaltung angeboten werden. Die Plätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

  1. (bis zu) 2 Jahrespraktikanten/in im Rahmen der Fachoberschule Informatik

Der Landkreis Lüneburg bietet seit einigen Jahren das Jahrespraktikum im Rahmen der Fachoberschule Informatik an. Dies ermöglicht Schüler/innen während der Schulzeit drei Tage in der Woche praktische Erfahrungen in der Kreisverwaltung zu sammeln. Das Jahrespraktikum ist eine bewährte Möglichkeit, um passende Auszubildende für den Landkreis Lüneburg zu gewinnen. Die Schüler/innen lernen den Landkreis Lüneburg schon im Zuge ihres Praktikums kennen und wissen, welche Ausbildungsinhalte sie erwarten. Im Gegenzug kann auch der Landkreis potenzielle Auszubildende erproben. Um diese Personen frühzeitig an den Landkreis Lüneburg zu binden, bekommen die geeigneten Jahrespraktikanten/innen bereits frühzeitig einen Ausbildungsplatz zur/zum Fachinformatiker/in angeboten. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit dem Praktikum und den daraus resultierenden Auszubildenden, sollen künftig bis zu zwei Plätze für das Jahrespraktikum im IT-Bereich angeboten werden. Die Plätze werden nur besetzt, wenn entsprechend qualifizierte Bewerbende im Verfahren vorhanden sind.

 

Um möglichst viele geeignete Bewerber/innen frühzeitig ansprechen zu können, ist die Ausschreibung

einiger der Stellen bereits vor den Sommerferien 2025 geplant.

 

Es wird gebeten, der Einrichtung der Ausbildungs- und Weiterbildungsplätze im oben dargestellten Umfang zuzustimmen, damit die Auswahlverfahren durchgeführt und die Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsplätze besetzt werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

                        In 2026 bis zu 487.133,30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 hrlich 1.169.119,93

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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