Vorlage - 2025/160
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, 2,0 Stellen Sozialpädagogik S 12 für die Aufgabenwahrnehmung nach BTHG im sozialpsychiatrischen Dienst auszuschreiben und zu besetzen.
Sachlage:
Im Stellenplan 2025 sind 2,0 Stellen S12 Sozialpädagogik für den sozialpsychiatrischen Dienst für die Aufgabenwahrnehmung nach BTHG vorgesehen. Die Besetzung der Stellen kann erst erfolgen, wenn die Freigabe dafür durch den Kreisausschuss erfolgt ist. Dieses wurde mit Beschluss vom 19.12.2024 des Kreistages festgelegt.
Die Freigabe soll erst erfolgen, wenn die Stellenbemessung im Bereich BTHG erfolgt ist. Die BTHG-Stellenbemessung verzögert sich jedoch.
Die Stellen für Sozialpädagogik im sozialpsychiatrischen Dienst sind unmittelbar mit den Aufgaben nach dem niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) verbunden.
Um die Stellen, die im Haushaltsplan für das BTHG vorgesehen sind, freigeben zu können, wurde vom Fachdienst 32 eine Stellenbemessung in reduziertem Umfang für die Aufgaben nach NPsychKG durchgeführt.
Aktuell sind im sozialpsychiatrischen Dienst 6,75 Stellen für Sozialpädagogen für die Aufgabenbereiche BTHG und NPsychKG vorgesehen. Davon entfallen aktuell 1,70 Stellen für den Bereich NPsychKG.
Die jetzt vorhandenen 1,70 Stellen für die Aufgaben nach NPsychKG beruhen auf einer Annahme aus dem Jahr 1997. Dieser Stellenbedarf wurde seitdem nicht erhöht.
Für die Aufgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe/BTHG wurden zusätzliche Stellen geschaffen. Auch Stellenanteile aus diesem Bereich wurden für die Aufgabenerfüllung nach NPsychKG genutzt. Dieses ist auch aufgrund der Einführung des BTHG nicht länger möglich.
Im Bereich NPsychKG werden seit 2011 Fallzahlen erhoben. Seitdem ist eine stetige Steigerung dieser Fallzahlen zu verzeichnen. Im Jahr 2011 wurden mit 1,70 Stellen 367 Fälle bearbeitet. Hochgerechnet auf die im Jahr 2024 angefallenen 693 Fälle bedeutet dies ein Stellenbedarf von 3,21 Stellen. Hinzu kommen Aufgaben für Netzwerkarbeit und die Geschäftsführung des sozialpsychiatrischen Verbundes (0,5 Stelle).
Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf von 3,71 Stelle, von denen bisher nur 1,70 Stellen abgedeckt sind. Der Stellenmehrbedarf beträgt somit 2,0 Stellen.
Der Fachdienst 32 hat darüber hinaus die fachlichen Empfehlungen zu Leistungsstandard und Personalbedarf sozialpsychiatrische Dienste (Bericht des Netzwerkes sozialpsychiatrischen Dienste in Deutschland) herangezogen. Der Bericht definiert vier Kernaufgaben und stellt einen Personalbedarf pro 100.000 Einwohner für jede Kernaufgabe, unterteilt nach Berufsgruppen, fest. Es wurden hier die Kernaufgaben 1, 2 und 4 betrachtet. Die Kernaufgabe 3 bezieht sich auf die Planung und Koordination von Einzelfallhilfen und ist durch die Aufgaben im BTHG abgedeckt und findet daher erstmal keine Berücksichtigung. Unter Berücksichtigung der Kernaufgaben 1, 2 und 4 ergibt sich, umgerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Lüneburg, ein Stellenbedarf von 4,96 Stellen für die Aufgaben des NPsychKG im Bereich der Sozialarbeit. Auch hier ist ein errechneter Stellenbedarf von 0,50 Stellen für die Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund enthalten. Hiernach ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 3,26 Stellen (4,96 Stellen abzüglich 1,70 Stellen).
Der Fachdienst 32 hat die Empfehlung ausgesprochen, die Stellen für die Sozialpädagogik mit S 12 für den Bereich BTHG freizugeben und auszuschreiben. Dadurch werden Kapazitäten im sozialpsychiatrischen Dienst frei, die den festgestellten Mehrbedarf im Bereich der Aufgaben nach NPsychKG abdecken können.
Die vom Fachdienst 32 ausgesprochene Empfehlung, die Prozesse im Aufgabenbereich des NPsychKG aufzunehmen und zu optimieren, ist bereits zum Teil erfolgt. Einige Prozesse nach NPsychKG sind bereits aufgenommen und müssen noch optimiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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