Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/160  

Betreff: Beschluss zur Freigabe von 2,00 Stellen S 12 im Fachdienst 53 für die Aufgaben im Bereich BTHG des sozialpsychiatrischen Dienstes
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Welz, Franziska
Federführend:Interne Dienste und Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:17.1. 412-000 Sozialpsychiatrischer Dienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
18.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Stellenplan 2025 sind 2,0 Stellen S12 Sozialpädagogik r den sozialpsychiatrischen Dienst r die Aufgabenwahrnehmung nach BTHG vorgesehen. Die Besetzung der Stellen kann erst erfolgen, wenn die Freigabe dafür durch den Kreisausschuss erfolgt ist. Dieses wurde mit Beschluss vom 19.12.2024 des Kreistages festgelegt.

Die Freigabe soll erst erfolgen, wenn die Stellenbemessung im Bereich BTHG erfolgt ist. Die BTHG-Stellenbemessung verzögert sich jedoch.

Die Stellen r Sozialpädagogik im sozialpsychiatrischen Dienst sind unmittelbar mit den Aufgaben nach dem niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen r psychisch Kranke (NPsychKG) verbunden.

 

Um die Stellen, die im Haushaltsplan r das BTHG vorgesehen sind, freigeben zu nnen, wurde vom Fachdienst 32 eine Stellenbemessung in reduziertem Umfang r die Aufgaben nach NPsychKG durchgeführt.

 

Aktuell sind im sozialpsychiatrischen Dienst 6,75 Stellen r Sozialpädagogen r die Aufgabenbereiche BTHG und NPsychKG vorgesehen. Davon entfallen aktuell 1,70 Stellen r den Bereich NPsychKG.

Die jetzt vorhandenen 1,70 Stellen r die Aufgaben nach NPsychKG beruhen auf einer Annahme aus dem Jahr 1997. Dieser Stellenbedarf wurde seitdem nicht erhöht.

 

r die Aufgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe/BTHG wurden zusätzliche Stellen geschaffen. Auch Stellenanteile aus diesem Bereich wurden r die Aufgabenerfüllung nach NPsychKG genutzt. Dieses ist auch aufgrund der Einführung des BTHG nicht nger glich.

 

Im Bereich NPsychKG werden seit 2011 Fallzahlen erhoben. Seitdem ist eine stetige Steigerung dieser Fallzahlen zu verzeichnen. Im Jahr 2011 wurden mit 1,70 Stellen 367 lle bearbeitet. Hochgerechnet auf die im Jahr 2024 angefallenen 693 lle bedeutet dies ein Stellenbedarf von 3,21 Stellen. Hinzu kommen Aufgaben r Netzwerkarbeit und die Geschäftsführung des sozialpsychiatrischen Verbundes (0,5 Stelle).

Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf von 3,71 Stelle, von denen bisher nur 1,70 Stellen abgedeckt sind. Der Stellenmehrbedarf beträgt somit 2,0 Stellen.

 

Der Fachdienst 32 hat darüber hinaus die fachlichen Empfehlungen zu Leistungsstandard und Personalbedarf sozialpsychiatrische Dienste (Bericht des Netzwerkes sozialpsychiatrischen Dienste in Deutschland) herangezogen. Der Bericht definiert vier Kernaufgaben und stellt einen Personalbedarf pro 100.000 Einwohner für jede Kernaufgabe, unterteilt nach Berufsgruppen, fest. Es wurden hier die Kernaufgaben 1, 2 und 4 betrachtet. Die Kernaufgabe 3 bezieht sich auf die Planung und Koordination von Einzelfallhilfen und ist durch die Aufgaben im BTHG abgedeckt und findet daher erstmal keine Berücksichtigung. Unter Berücksichtigung der Kernaufgaben 1, 2 und 4 ergibt sich, umgerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Lüneburg, ein Stellenbedarf von 4,96 Stellen für die Aufgaben des NPsychKG im Bereich der Sozialarbeit. Auch hier ist ein errechneter Stellenbedarf von 0,50 Stellen für die Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund enthalten. Hiernach ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 3,26 Stellen (4,96 Stellen abzüglich 1,70 Stellen).

 

Der Fachdienst 32 hat die Empfehlung ausgesprochen, die Stellen r die Sozialpädagogik mit S 12 r den Bereich BTHG freizugeben und auszuschreiben. Dadurch werden Kapazitäten im sozialpsychiatrischen Dienst frei, die den festgestellten Mehrbedarf im Bereich der Aufgaben nach NPsychKG abdecken nnen.

 

Die vom Fachdienst 32 ausgesprochene Empfehlung, die Prozesse im Aufgabenbereich des NPsychKG aufzunehmen und zu optimieren, ist bereits zum Teil erfolgt. Einige Prozesse nach NPsychKG sind bereits aufgenommen und ssen noch optimiert werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung