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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/181  

Betreff: Anfrage von KTA Ralf Gros (Bündnis 90 / Die Grünen) zum Stand der Brückenplanung im Zuge der B 209 über die Elbe bei Lauenburg (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.06.2025)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gros, Ralf
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Regional- und Bauleitplanung
Bearbeiter/-in: Zipser, Silke  Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
   Umwelt
Produkte:13. 61 Umwelt
 21. RBP
 30.5. 542-000 Kreisstraßen
Beratungsfolge:
Kreistag
26.06.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n: Keine

 

 

 

 

Sachlage:

Dem Allris ist zu entnehmen, dass die Elbbrückenplanung zuletzt 2021 im Kreistag behandelt wurde. In Anbetracht des desolaten Zustandes der Lauenburger Brücke und der zentralen Bedeutung der Elbquerung für die ganze Region ist es geboten, den Kreistag umfassend zu informieren. 

 

1. Wer genau hat die Planungshoheit über einen Ersatzbau?
2. In welcher Form hat sich der Landkreis bisher an den Planungen beteiligt und welche Positionen wurden dabei vertreten?
3. Wie ist der Stand der Planungen - gibt es einen Zeitplan?
4. Was ist der nächste Planungsschritt und wann?
5. Gibt es Arbeitskontakte mit der DB zur Klärung der Möglichkeit eines Neubaus parallel zur Eisenbahnbrücke?
6. Welche der bisher bekannten Elbbrückenvarianten wird von der Landkreisverwaltung favorisiert bzw. wie positioniert sich der Landkreis dazu? 
7. Wann kann mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahren gerechnet werden`  
8. Warum informiert der Landkreis schon seit längerer Zeit nicht mehr zum Verfahrensstand? Die letzte Information dazu stammt vom 8.2.2021. 
 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 11.06.2025:

 

1. Wer genau hat die Planungshoheit über einen Ersatzbau?

 

Die Vorhabenträgerin für das Vorhaben der Elbquerung zwischen Lauenburg und Hohnstorf (B 5 / B 209) auf der niedersächsischen Seite ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Auf schleswig-holsteinischer Seite ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) der Vorhabenträger. LBV.SH und NLStBV agieren in enger Abstimmung.

 

Der Landkreis Lüneburg ist gemäß § 38 Abs. 5 NStrG die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den niedersächsischen Teil der Brücke. Auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins ist der LBV.SH die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

 

2. In welcher Form hat sich der Landkreis bisher an den Planungen beteiligt und welche Positionen wurden dabei vertreten?

 

Der Landkreis Lüneburg gilt als Träger öffentliche Belange und wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als Akteur an der bisherigen Vorplanung beteiligt.

 

3. Wie ist der Stand der Planungen - gibt es einen Zeitplan?

 

Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in der Vorplanung. Der Antrag auf Planfeststellung und die Antragsunterlagen wurden noch nicht bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg eingereicht. Eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt des Antrags auf Planfeststellung kann derzeit nicht getroffen werden.

 

Ausführliche Informationen zum Stand der Planung und Videoaufzeichnungen der Informationsveranstaltungen zu dem geplanten Vorhaben können auf der Internetseite des LBV.SH abgerufen werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LBVSH/Aufgaben/Grossprojekte/B209_Elbquerung_Lauenburg/elbquerung-lauenburg_node.

Die nächste Informationsveranstaltung wurde für September 2025 angekündigt.

 

4. Was ist der nächste Planungsschritt und wann?

 

Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in der Vorplanung. Der Antrag auf Planfeststellung und die Antragsunterlagen wurden noch nicht bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg eingereicht. Eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt des Antrags auf Planfeststellung kann derzeit nicht getroffen werden.

 

Ausführliche Informationen zum Stand der Planung und Videoaufzeichnungen der Informationsveranstaltungen zu dem geplanten Vorhaben können auf der Internetseite des LBV.SH abgerufen werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LBVSH/Aufgaben/Grossprojekte/B209_Elbquerung_Lauenburg/elbquerung-lauenburg_node.

Die nächste Informationsveranstaltung wurde für September 2025 angekündigt.

 

5. Gibt es Arbeitskontakte mit der DB zur Klärung der Möglichkeit eines Neubaus parallel zur Eisenbahnbrücke?

 

Seitens des Landkreises Lüneburg gibt es keine Arbeitskontakte mit der DB hinsichtlich des o.g. Projektes. Die Planerstellung liegt nicht im Aufgabenbereich des Landkreises Lüneburg als Planfeststellungsbehörde. Vorhabenträgerin ist die NLStBV. Den von der NLStBV bzw. der LBV.SH bereitgestellten Informationen (siehe o.g. Internetseite) ist zu entnehmen, dass Arbeitskontakte mit der DB bestehen.

 

6. Welche der bisher bekannten Elbbrückenvarianten wird von der Landkreisverwaltung favorisiert bzw. wie positioniert sich der Landkreis dazu?

 

Der Landkreis Lüneburg hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Brücken-Varianten kritisch betrachtet und seine Bedenken offen kommuniziert. Fachliche Abstimmungen im Rahmen der Vorplanung führt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) als Vorhabenträger gesondert durch. Eine abwägungsrelevante Stellungnahme wird der Landkreis Lüneburg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgeben und darüber zur gegebener Zeit unterrichten. 

 

7. Wann kann mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahren gerechnet werden?

 

Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.

 

8. Warum informiert der Landkreis schon seit längerer Zeit nicht mehr zum Verfahrensstand? Die letzte Information dazu stammt vom 8.2.2021.

 

Die Verwaltung hat im Fachausschuss und Kreisausschuss über aktuelle Sachstände berichtet.

 

Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in der Vorplanung. Umfangreiche Informationen zum Verfahrensstand können über die Internetseite der NLStBV bzw. des LBV.SH abgerufen werden und sind der Öffentlichkeit frei zugänglich.

 

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