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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2025/185  

Betreff: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg für die Amtszeit vom 19. Juli 2025 bis 18. Juli 2030: Vorschlagsliste für den Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bohnsack, Mike
Federführend:Interne Dienste und Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Bohnsack, Mike
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
26.06.2025 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 2 - Auszug aus der VwGO  

 

 

 

 

Anlage/n:

  1. Liste mit Vorschlägen aus den Gemeinden und Samtgemeinden
  2. Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Auszug aus der VwGO (47 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach DHondt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:

 

SPD Fraktion:     6 Wahlvorschläge

CDU Fraktion:     6 Wahlvorschläge

NDNIS 90/DIE GRÜNEN:   6 Wahlvorschläge

Gruppe FDP/ Die Unabhängigen:  2 Wahlvorschläge

Gruppe DIE LINKE /DIE PARTEI:  1 Wahlvorschlag

Gruppe AfD/ dieBasis:    1 Wahlvorschlag

 

Es sind noch zwei weitere Vorschlagsrechte zu verteilen. Da bei der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die gleichen Zahlenbruchteile bei der Berechnung vorliegen entscheidet gemäß § 71 Abs. 2 S. 5 NKomVG das Los. Das Los zieht gemäß § 71 Abs. 2 S. 6 NKomVG die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

r die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

  1. In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

.

.

.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgerichtneburg läuft am 18. Juli 2025 ab. Nach § 29 Abs. 2 VwGO bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Eine erneute Wahl ist zulässig.

 

Die Landkreise des Verwaltungsgerichtsbezirks stellen jeweils eine Vorschlagsliste auf. Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugrunde zu legen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

In die dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 24 Personen aufzunehmen.

 

Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, geeignete Personen zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen sollten bereit sein das Amt im Falle einer Wahl auszuüben. Die von den Gemeinden eingereichten Vorschläge sind in der Anlage 1 in einer Liste zusammengestellt. Für die Verteilung der Vorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren DHondt nach § 71 Abs. 2 NKomVG vor.

 

Es steht dem Kreistag frei auch andere Personen zu benennen. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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