Vorlage - 2025/185
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Anlagen: | |||||
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2 | Anlage 2 - Auszug aus der VwGO (47 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach D‘Hondt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:
SPD Fraktion: 6 Wahlvorschläge
CDU Fraktion: 6 Wahlvorschläge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 6 Wahlvorschläge
Gruppe FDP/ Die Unabhängigen: 2 Wahlvorschläge
Gruppe DIE LINKE /DIE PARTEI: 1 Wahlvorschlag
Gruppe AfD/ dieBasis: 1 Wahlvorschlag
Es sind noch zwei weitere Vorschlagsrechte zu verteilen. Da bei der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die gleichen Zahlenbruchteile bei der Berechnung vorliegen entscheidet gemäß § 71 Abs. 2 S. 5 NKomVG das Los. Das Los zieht gemäß § 71 Abs. 2 S. 6 NKomVG die oder der Vorsitzende der Vertretung.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
- In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:
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Sachlage:
Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2025 ab. Nach § 29 Abs. 2 VwGO bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Eine erneute Wahl ist zulässig.
Die Landkreise des Verwaltungsgerichtsbezirks stellen jeweils eine Vorschlagsliste auf. Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugrunde zu legen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
In die dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 24 Personen aufzunehmen.
Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, geeignete Personen zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen sollten bereit sein das Amt im Falle einer Wahl auszuüben. Die von den Gemeinden eingereichten Vorschläge sind in der Anlage 1 in einer Liste zusammengestellt. Für die Verteilung der Vorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren D‘Hondt nach § 71 Abs. 2 NKomVG vor.
Es steht dem Kreistag frei auch andere Personen zu benennen. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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