Vorlage - 2003/173
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Beschlussvorschlag:
In Anwendung des.
47 Abs. 3 und 4 NLO wird die Kreistagsabgeordnete Monika Schumann-Schilling
(F.D.P-Fraktion) als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) festgesellt.
Vertreter/Vertreterin ist___________________
Sachlage:
Bildung und
Besetzung des Schulgrundsatzausschusses sind in der Kreistagssitzung am 12.
November 2003 auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis
Lüneburg erfolgt. Dem Schulgrundsatzausschuss gehören jeweils 5 Mitglieder des
Rates der Stadt Lüneburg sowie des Kreistages des Landkreises Lüneburg an. Im
Nachgang beantragt die F.D.P-Fraktion ein Grundmandat für diesen Ausschuss.
Obwohl dieser Ausschuss weder die Rechtstellung eines Fachausschusses (§ 47
NLO) noch die Stellung eines Ausschusses nach besonderen Rechtsvorschriften (§
47b NLO) besitzt, können die Vorschriften der §§ 47 ff NLO im Einvernehmen
aller Beteiligten analoge Anwendung
finden. Dazu kann auch die Wahrnehmung eines Grundmandats gehören. Dieses Einvernehmen
ist zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg im November 2002 hergestellt worden.
Aber auch in diesem Fall gilt, dass die Entsendung eines
Grundmandatsträgers/einer Grundmandatsträgerin durch die Kreistagsabgeordneten
festzustellen ist.
Die F.D.P-Kreistagsfraktion
benennt die Kreistagsabgeordnete Monika Schumann-Schilling. Die Benennung eines
Vertreters bzw. einer Vertreterin muss noch erfolgen.