Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/173  

Betreff: Besetzung des Schulgrundsatzausschusses von Stadt und Landkreis Lüneburg; Grundmandat der F.D.P-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ruth, Sigrid
Beratungsfolge:
Kreistag
10.11.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

In Anwendung des. 47 Abs. 3 und 4 NLO wird die Kreistagsabgeordnete Monika Schumann-Schilling (F.D.P-Fraktion) als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) festgesellt. Vertreter/Vertreterin ist___________________

Sachlage:

Sachlage:

Bildung und Besetzung des Schulgrundsatzausschusses sind in der Kreistagssitzung am 12. November 2003 auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg erfolgt. Dem Schulgrundsatzausschuss gehören jeweils 5 Mitglieder des Rates der Stadt Lüneburg sowie des Kreistages des Landkreises Lüneburg an. Im Nachgang beantragt die F.D.P-Fraktion ein Grundmandat für diesen Ausschuss. Obwohl dieser Ausschuss weder die Rechtstellung eines Fachausschusses (§ 47 NLO) noch die Stellung eines Ausschusses nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 47b NLO) besitzt, können die Vorschriften der §§ 47 ff NLO im Einvernehmen aller Beteiligten  analoge Anwendung finden. Dazu kann auch die Wahrnehmung eines Grundmandats gehören. Dieses Einvernehmen ist zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg im November 2002 hergestellt worden. Aber auch in diesem Fall gilt, dass die Entsendung eines Grundmandatsträgers/einer Grundmandatsträgerin durch die Kreistagsabgeordneten festzustellen ist.

Die F.D.P-Kreistagsfraktion benennt die Kreistagsabgeordnete Monika Schumann-Schilling. Die Benennung eines Vertreters bzw. einer Vertreterin muss noch erfolgen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung