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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/195  

Betreff: Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.12.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
11.12.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 € pro Sitzung festgesetzt.

Sachlage:

Sachlage:

 

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 wurde eine Änderung des § 111 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) beschlossen. Gemäß § 111 Abs. 7 Satz 2 NGO i.V.m. § 65 NLO setzt der Kreistag künftig für jede Vertretungstätigkeit in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts die Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung fest. Hierzu zählt nach § 111 Abs. 8 NGO i.V.m. § 65 NLO auch die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat aufgrund der Zugehörigkeit zum Kreistag.

 

Festgelegt wird durch den Kreistagsbeschluss nicht die tatsächliche Höhe der durch das jeweilige Unternehmen gezahlten Aufwandsentschädigung, sondern der Höchstsatz, bis zu dem die Aufwandsentschädigung nicht der Abführungspflicht an den Landkreis Lüneburg nach § 111 Abs. 7 Satz 1 NGO i.V.m. § 65 NLO unterliegt. Der Beschluss ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 3 NGO i.V.m. § 65 NLO nach den für Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.

 

Wegen hinreichender Erkenntnisse zu dieser gesetzlichen Regelung hat eine Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg stattgefunden. Die Stadt Lüneburg hat einen entsprechenden Beschluss bereits in der Ratssitzung am 26.10.2006 gefasst.

 

Für die Tätigkeit in den Aufsichtsräten der Gesellschaften mit Beteiligung des Landkreises Lüneburg werden generell keine pauschalen Aufwandsentschädigungen, sondern lediglich Sitzungsgelder gewährt. Sitzungsgeld wird derzeit in folgender Höhe gezahlt:

 

                                                                                                                              Betrag pro Sitzung

Aufsichtsrat der Gesellschaft für Abfallwirtschaft                                                        51,13 €

Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH                                                                 27,00 € *

Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH                         80,00 €

Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH       80,00 €

Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs GmbH                                                           26,00 €

Aufsichtsrat der HVV Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH                       70,00 €

Gesellschafterversammlung der HVV Hamburger Verkehrsverbund Gesellsch. mbH 00,00 €

Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH                                                                             50,00 €

 

*) ab 4 Stunden Sitzungsdauer auf 51,00 € erhöht

 

Die Höhe der Vergütung wird von dem jeweiligen Unternehmen auf der Grundlage des § 52 GmbH-Gesetz i.V.m. § 113 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) festgelegt. Danach sind bei der Festsetzung der Vergütung die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Lage der Gesellschaft zu berücksichtigen, so dass die Angemessenheit der vorgenannten Sitzungsgelder aus Sicht der Unternehmen im Einzelfall vorausgesetzt werden kann.

 

Vergütungen für die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat unterliegen nach § 111 Abs. 7 NGO i.V.m. § 65 NLO keiner Abführungspflicht an den Landkreis, soweit sie eine nunmehr durch Beschluss des Kreistages festzulegende angemessene Höhe nicht überschreiten. Welche Höhe als angemessen anzusehen ist, hängt dabei vor allem von dem mit der Ausübung der Tätigkeit verbundenen zeitlichen und sachlichen Aufwand ab.

 

Da dieser Aufwand für jeden Aufsichtsrat unterschiedlich und nicht im Einzelfall exakt zu ermitteln ist, wird vorgeschlagen, als angemessene Vergütung für die Tätigkeit der Kreistagsmitglieder des Landkreises Lüneburg in den Aufsichtsräten der Unternehmen – unabhängig von den tatsächlich gezahlten Vergütungen – einen einheitlichen Höchstbetrag festzusetzen. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung kommt eine Vergleichsberechnung mit dem entstehenden Aufwand in Betracht.

 

Der zeitliche Aufwand für eine Aufsichtsratssitzung liegt nach allgemeiner Erfahrung mit Vor- und Nachbereitung durchschnittlich bei mindestens 4 Stunden pro Sitzung einschließlich eines von den Sitzungen unabhängig laufenden Zeitaufwandes, z.B. zu Informationszwecken, der für sich genommen jeweils geringfügig und nicht im einzelnen exakt ausweisbar ist.

 

Legt man als Basis die Personalkosten nach dem Bericht KGSt (6/2005) mit einem Durchschnittswert der Besoldungsgruppen A11 bis A15 der leitenden Beamten zu Grunde, ergibt sich ein gerundeter Betrag von 43,00 € je Stunde. Multipliziert mit dem zeitlichen Aufwand von 4 Stunden betragen die Personalkosten 172,00 € pro Sitzung.

 

An sachlichem Aufwand sind die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen Mittel zu berücksichtigen wie z.B. Fahrtkosten, Büromaterial und Internetkosten, die durch das Sitzungsgeld pauschal abgegolten werden. Hier handelt es sich um jeweils nur geringfügige Beträge, die zu einem Betrag von etwa 10,00 € zusammengefasst werden können.

 

Bei Zusammenrechnung der danach angesetzten Beträge von 172,00 € für den zeitlichen und 10,00 € für den sachlichen Aufwand ergibt sich ein Gesamtbetrag von 182,00 € je Sitzung, der als angemessener Höchstbetrag für eine Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld angesehen werden kann.

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