Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/196  

Betreff: Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ruth,SigridAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ruth, Sigrid
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.12.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
11.12.2006 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Synopse November 2006 PDF-Dokument
2.Änderungssatzung PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse November 2006 (85 KB) PDF-Dokument (75 KB)    
Anlage 2 2 2.Änderungssatzung (29 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Die derzeit gültige Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg bedarf einer Überarbeitung. Es handelt sich hierbei in erster Linie um redaktionelle Änderungen aufgrund der Änderung der Niedersächsischen Landkreisordnung sowie des Bundesreisekostengesetzes – siehe hierzu die anliegende Synopse. In § 1 letzter Absatz ist aus praktischen Erwägungen die Genehmigung für die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen dem Landrat übertragen worden. Der Landrat hat den Kreisausschuss unverzüglich zu unterrichten. Die alte Regelung, wonach im Einzelfall Kreistag oder Kreisausschuss zu genehmigen haben, hat sich in der Vergangenheit häufig als nicht durchführbar erwiesen, so dass in der Regel eine Unterrichtung erst nach der Veranstaltung erfolgen konnte. In § 7 Absatz (1) letzter Absatz ist zu streichen „Die Vorschriften des § 3 Abs. (3) und (4) geltend entsprechend“. Diese Regelung trifft in der Praxis derzeit allein auf die stellvertretenden Kreisbrandmeister zu, kann aber gerade für diese Funktionsträger keine Anwendung finden. Seit Jahren erhalten die stellvertretenden Kreisbrandmeister jeweils in gleicher Höhe die in § 7 Abs. (1) Buchstabe d)  angeführte Entschädigung. Begründung hierfür war und ist, dass zwar ein 1. und 2. Stellvertreter berufen wurde, dass aber beide in gleichem Umfang für den Landkreis Lüneburg tätig sind und der Aufwand keinesfalls mit der Hälfte der angegebenen Entschädigung ausreichend abgegolten wäre. Die Entschädigungssatzung bedarf in diesem Punkt der Korrektur.

 

Ergänzende Sachlage vom 06.12.2006:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2006 folgende Empfehlung abgegeben:

Die der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1.)   § 4 Absatz (3) Buchstabe b) Satz 2

       wird nicht gestrichen.

2.)   § 5 Absatz (2) wird wie folgt modifiziert und erweitert:

       Wer einen Haushalt mit zwei oder mehr Personen führt und keinen Verdienstausfall geltend macht, hat Anspruch auf Zahlung eines Pauschalstundensatzes. Der Anspruch ist nachzuweisen. Pro Familienmitglied wird ein Pauschalstundensatz von 4,50 € gezahlt.

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung ist entsprechend ergänzt worden und liegt der Sitzungsvorlage bei.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung