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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/208  

Betreff: Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5511.40.03
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
14.02.2007 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen zurückgestellt   
25.04.2007 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage I, Gesetzentwurf  
Anlage II, Anhörung  
Anlage III, Fundstelle Nds.  

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I, Gesetzentwurf (446 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II, Anhörung (192 KB)      
Anlage 3 3 Anlage III, Fundstelle Nds. (425 KB)      
Sachlage:

Sachlage:

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 03. März (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 426), wurde geändert durch das

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

vom 17.07.2006 (Nds. GVBl. S. 412).

 

Wie der Name des Gesetzes schon sagt, werden durch die Änderungen die Entscheidungsbefugnisse der Schulen erweitert und die Selbstständigkeit vergrößert.

Die überwiegenden Änderungen treten zum Beginn des nächsten Schuljahres (2007/2008) in Kraft.

 

Wesentliche Kernpunkte sind die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die sich durch die Verpflichtung der Schulen, ein Schulprogramm aufzustellen, und die regelmäßige Schulinspektion darstellen.

Hinsichtlich der Schulverfassung ist zum einen die Stärkung der Position des Schulleiters zu betonen. Neben dem Gremium der Gesamtkonferenz, deren Entscheidungskompetenz sich nunmehr auf den pädagogischen Bereich beschränkt, wurde als weiteres Gremium der Schulvorstand eingeführt, der die wesentlichen schulischen Entscheidungen treffen wird. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten verbessern sich hier. Außerdem wird erstmalig ein Budgetrecht des Schulvorstandes begründet.

Der Schulträger hat lediglich Beteiligungsrechte, nicht aber Stimmrecht im Schulvorstand.

Insbesondere dieser Punkt wird von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder kritisiert, zumal er im Laufe des Anhörungsverfahrens gefordert wurde.

Auch die geforderte stärkere Einflussnahme des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleiter/Schulleiterinnen-Stellen (Einvernehmen statt Benehmen) wurde leider nicht umgesetzt.

 

Dieser Vorlage wurden zur weitergehenden Information folgende Unterlagen beigefügt:

Anlage 1:          Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 10.03.2006

Anlage 2:          Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des Kulturausschusses vom 31.05.2006

Anlage 3:          Ausführungen zum Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule aus der „Fundstelle Nds“ 2006/337

 

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