Vorlage - 2006/218
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1 | Gym.Oedeme,Einrichtg.Arbeitspl.Lehrkr. (68 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die vorliegenden Anträge von Schulpersonalräten aus
kreiseigenen Gymnasien auf Einrichtung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte werden
abgelehnt.
Sachlage:
Wie auch im Gebiet der Stadt Lüneburg haben sich
Schulpersonalräte von kreiseigenen Gymnasien mit dem Antrag an den Landkreis
Lüneburg gewandt, Büroarbeitsplätze für Lehrkräfte an den kreiseigenen
Gymnasien einzurichten. Zur Begründung ist der Antrag des Schulpersonalrats des
Gymnasiums Oedeme als Anlage II beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens hat sich an den Ministerpräsidenten gewandt, um zu einer
abgestimmten Position zu diesen Forderungen zu kommen.
Der Ministerpräsident Christian Wulff hat jetzt geantwortet und
klar gestellt, dass nach dem geltenden Dienstrecht keine Ansprüche auf einen
eigenen Lehrerarbeitsplatz in der Schule, auf Ausgestaltung eines heimischen
Arbeitsplatzes oder auf eine Aufwandsentschädigung als Ausgleich hierfür
bestehen. Auch aus der Aufgabenzuständigkeit der Schulträger für die
Ausstattung von Schulen lässt sich ein Anspruch der Lehrkräfte auf einen
büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz oder auf einen eigenen, räumlich
abgeschlossenen Arbeitsbereich nicht herleiten. Diese Aussage gilt auch für
zusätzlichen Nachmittagsunterricht, der durch Errichtung von Ganztagsschulen
sowie an Gymnasien durch die Unterrichtsverdichtung auf 12 Jahre entsteht.
Die Positionen der Arbeitsgemeinschaft der Niedersächsischen
Spitzenverbände decken sich in diesen Fragen mit denen der Landesregierung.
Auch der Schulausschuss der Stadt Lüneburg hat in seiner letzten
Sitzung der alten Wahlperiode entsprechende Anträge von Schulpersonalräten
städtischer Schulen abgelehnt.