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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/218  

Betreff: Einrichtung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte an Schulen; Forderung verschiedener Personalräte kreiseigener Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5520.07.02
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
14.02.2007 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen zurückgestellt   
25.04.2007 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.05.2007    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Gym.Oedeme,Einrichtg.Arbeitspl.Lehrkr.  

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gym.Oedeme,Einrichtg.Arbeitspl.Lehrkr. (68 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die vorliegenden Anträge von Schulpersonalräten aus kreiseigenen Gymnasien auf Einrichtung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte werden abgelehnt.

 

Sachlage:

Sachlage:

Wie auch im Gebiet der Stadt Lüneburg haben sich Schulpersonalräte von kreiseigenen Gymnasien mit dem Antrag an den Landkreis Lüneburg gewandt, Büroarbeitsplätze für Lehrkräfte an den kreiseigenen Gymnasien einzurichten. Zur Begründung ist der Antrag des Schulpersonalrats des Gymnasiums Oedeme als Anlage II beigefügt.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat sich an den Ministerpräsidenten gewandt, um zu einer abgestimmten Position zu diesen Forderungen zu kommen.

Der Ministerpräsident Christian Wulff hat jetzt geantwortet und klar gestellt, dass nach dem geltenden Dienstrecht keine Ansprüche auf einen eigenen Lehrerarbeitsplatz in der Schule, auf Ausgestaltung eines heimischen Arbeitsplatzes oder auf eine Aufwandsentschädigung als Ausgleich hierfür bestehen. Auch aus der Aufgabenzuständigkeit der Schulträger für die Ausstattung von Schulen lässt sich ein Anspruch der Lehrkräfte auf einen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz oder auf einen eigenen, räumlich abgeschlossenen Arbeitsbereich nicht herleiten. Diese Aussage gilt auch für zusätzlichen Nachmittagsunterricht, der durch Errichtung von Ganztagsschulen sowie an Gymnasien durch die Unterrichtsverdichtung auf 12 Jahre entsteht.

 

Die Positionen der Arbeitsgemeinschaft der Niedersächsischen Spitzenverbände decken sich in diesen Fragen mit denen der Landesregierung.

 

Auch der Schulausschuss der Stadt Lüneburg hat in seiner letzten Sitzung der alten Wahlperiode entsprechende Anträge von Schulpersonalräten städtischer Schulen abgelehnt.

 

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