Vorlage - 2006/230
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1 | Auszug aus NLO (31 KB) | ![]() |
Sachlage:
Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Absatz 1 NLO werden die
nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft
und Kultur vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber
hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten
hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.