Vorlage - 2007/001
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Anlage/n:
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung zum Entwurf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP)
zustimmend zur Kenntnis und bittet, diese dem Ministerium für den ländlichen
Raum, Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zuzuleiten.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.01.2007:
Die FDP-Kreistagsfraktion stellt mit
Schreiben vom 29.01.2007 (Eingang: 29.01.2007) folgenden Änderungsantrag:
„Zu Ziffer 4.1: Diesem Zusatz kann
die FDP nicht zustimmen.“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.01.2007:
Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD stellt
mit Schreiben vom 25.01.2007 (Eingang 31.01.2007) folgenden Änderungsantrag:
„Die von der Verwaltung vorgelegte
Stellungnahme (Vorlage 2007/001) ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:
Zu Ziffer 1.1 (Absatz 05) des LROP –
Metropolregionen – Stellungnahme der Verwaltung:
Anstelle des ersten Satzes ist folgende
Formulierung aufzunehmen:
Die Verflechtung des Landkreises in die
Metropolregion Hamburg ist für die weitere Entwicklung der Region besonders
wichtig. In diesem Zusammenhang kommt deshalb der interkommunalen Abstimmung
eine hohe Bedeutung zu.
Es muss verdeutlich werden, dass
Niedersachsen und Hamburg in einer gegenseitigen Informations- und
Kooperationspflicht stehen, die in eine gleichberechtigte Zusammenarbeit münden
sollte.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit zeichnen
sich in der Wachstumsinitiative Süderelbe ab (s. auch Stellungnahme zu Ziffer
4.1.1 03 Logistikregionen).
Zu Ziffer 4.1.2 (Absätze 01 – 04)
des LROP:
Der Landkreis Lüneburg weist darauf hin,
dass die Eisenbahnstrecke Lüneburg – Dahlenburg – Dannenberg von
besonderer regionaler Bedeutung zur Erschließung dieses Raumes ist.
Deshalb muss dem Erhalt und dem Ausbau
dieser Strecke für den Personen- und Güterverkehr hohe Priorität eingeräumt
werden.
Um die Attraktivität der Strecke zu
erhöhen, ist zu prüfen, ob eine Fortführung der Strecke nach Wittenberge
sinnvoll ist.
Zu Ziffer 4.3 (Absatz 02) des LROP:
Mit der Festlegung einer
Veränderungssperre für das Erkundungsbergwerk und das Zwischenlager Gorleben
sollte aus der Sicht des Landkreises Lüneburg keine Vorfestlegung auf den
Standort Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle verbunden sein.
Der Landkreis Lüneburg legt Wert darauf,
dass weitere fachlich neutrale Untersuchungen an verschiedenen Standorten für
die Suche nach einer bestmöglichen Endlagerstätte notwendig sind und
durchgeführt werden.“
Sachlage:
Das Ministerium hat mit Schreiben vom 15.11.2006 die Landkreise
als Träger der Regionalplanung, alle übrigen Gemeinden und Träger öffentlicher
Belange nach § 9 des Nds. Raumordnungsgesetzes aufgefordert, zur grundlegenden
Änderung/Neuaufstellung des LROP bis zum 15.02.2007 Stellung zu nehmen. Die
Fraktionen haben bereits die zeichnerische Darstellung in Papierform zugesandt
sowie die Adresse im Internet für die Gesamtfassung des Entwurfs mitgeteilt
bekommen (www.lrop-online.de).
Das LROP enthält die grundlegenden übergeordneten raumbezogenen
Ziele und Grundsätze des Landes und ist von den nachfolgenden Planungsebenen,
insbesondere den Landkreisen als Träger der Regionalplanung, aber auch von den
Kommunen und den öffentlichen und diesen gleichgestellten Planungsträgern bei
ihren eigenen Planungsvorhaben zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Es stellt
also auch für unseren Landkreis ein wichtiges räumliches Steuerungsinstrument
dar. Es enthält nicht nur unmittelbar
wirksame Ziele und Grundsätze, sondern macht auch bedeutende Vorgaben für die
Erarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms:
·
was muss,
·
was soll und
·
was kann in eigener Zuständigkeit geregelt
und
·
was kann und muss räumlich näher
konkretisiert werden.
Es beeinflusst damit unmittelbar und mittelbar die räumliche
Ordnung und Entwicklung unserer Region.
Im Sinne des sog. „Gegenstromprinzips“, also der
Möglichkeit, durch Beteiligung am Aufstellungsverfahren an der endgültigen
Ausgestaltung des LROP mitzuwirken, kommt einer Stellungnahme hierzu eine hohe
Bedeutung zu.
Dabei geht es zum einen darum, die regionalen Interessen zur
Geltung zu bringen und zum anderen durch Anregungen auf eine positive, zukunftsfähige
und nachhaltige Entwicklung des Landes Niedersachsen Einfluss zu nehmen.
Erstmalig wird, wie dies aufgrund entsprechender EU- Vorgaben
im Raumordnungsgesetz des Bundes vorgeschrieben ist, auch die Öffentlichkeit
beteiligt, erstmalig ist darüber hinaus auch ein Umweltbericht als Grundlage
für eine durchzuführende Strategische Umweltprüfung enthalten.
Formal neu ist darüber hinaus, dass die Rechtsstruktur des LROP
vereinfacht wird: Bestand dieses bisher aus dem Teil I (als Gesetz) und
dem Teil II (als Verordnung), so wird
künftig das LROP nur noch als eine - alle räumlichen Regelungen
enthaltende - Verordnung aufgestellt.
Neben dieser Deregulierung soll das LROP auch von Regelungen
„entfrachtet“ werden, die
- entweder
kaum Raumbezug haben oder
- ohnehin
in anderen Vorschriften abschließend geregelt sind.
Es soll auch „verschlankt“ werden, insofern als
- sich
das Land auf Ziele und Grundsätze von landesweiter Bedeutung beschränkt
und gleichzeitig
- die
regionale und kommunale Planungskompetenz durch
erheblich größere Spielräume deutlich stärkt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Verwaltung die
Samtgemeinden/Gemeinden zu einer Erörterung am 19.12.2006 eingeladen und dort
und anschließend auf schriftlichem Wege Anregungen und Hinweise erhalten, die
beim anliegenden Entwurf einer Stellungnahme berücksichtigt worden sind.
Das Ministerium sieht vor, nach Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen den Entwurf mit den Trägern der Regionalplanung zu erörtern.
Danach soll das LROP dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt und voraussichtlich
im Herbst 2007 im Kabinett beschlossen und anschließend durch Verkündung im
Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft gesetzt werden.
Zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs zum LROP wird die
Verwaltung in der Sitzung näher vortragen.
Ergänzende Sachdarstellung vom 26.01.2007:
In der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft,
Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 19.01.2007 waren Änderungsanträge zum
Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des
Landesraumordnungsprogramms von der Fraktion GRÜNE - als Tischvorlage - sowie
der FDP- Fraktion - mündlich - gestellt worden. Die Beratung darüber wurde
an den Kreisausschuss verwiesen.
Als Anlage sind deshalb beigefügt
- die
Änderungsanträge der o.g. Fraktionen
- eine
Übersicht darüber, ob und inwieweit diese Anträge berücksichtigt werden
sollen sowie
- der
geänderte Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des
Landesraumordnungsprogramms (Hinweis: Die Änderungen sind in Fettdruck
geschrieben und mit einem randlichen Balken gekennzeichnet !).
Abgesehen von redaktionellen Umformulierungen/Klarstellungen
sind inhaltlich ergänzt worden
- der
Punkt 3.1.2 05 (Berücksichtigung des Antrags des Beratenden
Ausschussmitglieds von Haaren - Landwirtschaftkammer Niedersachsen),
- Punkt
3.2.4 Ziff. 13 (zusätzliche Anregung der Stadt Bleckede) sowie
- Punkt
4.1.4 04 (aktuelle Anregung der IHK Lüneburg/Wolfsburg, der sich die
Wirtschaftsfördergesellschaft Lüneburg angeschlossen hat).
Ergänzende Sachdarstellung vom 30.01.2007:
Die FDP-Kreistagsfraktion hat mit Datum vom 29.01.2007
(Eingang: 29.01.2007) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung hierzu
lautet wie folgt:
„Niedersachsen ist ein Flächenland, dessen ausreichende
Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel nie rentabel und umweltfreundlich
erreicht werden kann. Der motorisierte Individualverkehr – zum mindesten
auf Entfernungen, die 10 km übersteigen – gehört zur Bewegungsfreiheit
und Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung. Einschränkungen würden zur
weiteren Verödung der Flächen führen.“
Ergänzende Sachdarstellung vom 31.01.2007:
Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD hat mit Datum vom 25.01.2007
(Eingang: 31.01.2007) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung hierzu
erfolgt mündlich.