Vorlage - 2007/007
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Anlage/n:
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1 | Anlage Vorlage 2007[1].07 (36 KB) |
Beschlussvorschlag:
Sachlage:
Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Abs. 1 NLO werden die nicht
dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung,
Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom Vorsitzenden förmlich
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber
hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten
hinzuweisen. Die §§ 20 und 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.