Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/008  

Betreff: Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige / SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg vom 20.12.2006 zur Förderung von "Offenen Ganztagsschulen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5511.40.02.01
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
14.02.2007 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.03.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
12.03.2007 
Kreistag geändert beschlossen   
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
25.04.2007 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
04.06.2007    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Beispielberechnung für 2008 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

1 – Beispielberechnung für 2008

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beispielberechnung für 2008 (15 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD beantragt:

Der Kreistag möge Folgendes beschließen:

Vom Landkreis Lüneburg sind die in eigener Trägerschaft stehenden „Offenen Ganztagsschulen“ für die Durchführung von pädagogischen Konzepten zu fördern.

Bei der Festlegung der Förderungskriterien soll berücksichtigt werden, dass

·        eine Förderung auf Antrag und Darstellung des pädagogischen Gesamtkonzeptes erfolgt und

·        im Haushalt 2007 insgesamt 30.000 Euro für solche Fördermaßnahmen einzuplanen sind.

Einzelheiten der Umsetzung sollen im Schulausschuss beraten und festgelegt werden.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 13.03.2007:

Die von der Verwaltung erarbeitete Richtlinie zur finanziellen Förderung Offener Ganztagsschulen (Haupt- und Realschulen) im Landkreis Lüneburg wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD begründet diesen Antrag wie folgt:

Die Einrichtung von Ganztagsschulen hat sich bewährt. Durch die Vielzahl der Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen wurde vom Land das Förderkonzept dahingehend geändert, dass nur noch Ganztagsmodelle genehmigt wurden bzw. werden, die einen offenen Betrieb mit freiwilliger Teilnahme der Schüler an maximal drei Nachmittagen vorsehen.

Zur Förderung pädagogischer Konzepte an solchen Offenen Ganztagsschulen sollen projektbezogene Zuschüsse gewährt werden.

 

Bislang sind zur Umsetzung dieses Antrages keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2007 eingeplant. Ein entsprechender Ausgabeansatz müsste geschaffen werden.

 

Ergänzende Sachlage vom 13.03.2007:

Die Verwaltung schlägt vor, die nachfolgende Richtlinie zur finanziellen Förderung Offener Ganztagsschulen (Haupt- und Realschulen) im Landkreis Lüneburg zu beschließen.

Damit kann ab 2007 der Gruppenantrag vom 20.12.2006 zur Förderung von Offenen Ganztagsschulen im Landkreis Lüneburg umgesetzt werden.

 

Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen

 

1.       Der Landkreis Lüneburg fördert im Rahmen der bereit stehenden Haushaltsmittel anerkannte Ganztagsschulen nach Ziffer 8.2 des RdErl. des MK vom 16.03.2004 – die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule – sowie Schulen, die einen Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule nach Ziffer 8.2 des genannten Erlasses gestellt haben und der Landkreis Lüneburg als Schulträger diesem Antrag zugestimmt hat.

 

2.       Antragsberechtigt sind Haupt- und Realschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, soweit sie die unter 1. genannten Kriterien erfüllen.

 

3.       Gefördert werden Projekte zur Durchführung/Verbesserung des pädagogischen Ganztagsangebots.

 

4.       Der Antrag ist von der Schulleitung im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz/dem Schulvorstand zu stellen.

 

5.       Dem Antrag sind eine gesonderte Beschreibung des zu fördernden Projektes und ein Kostenplan beizufügen.

 

6.       Anträge müssen bis zum 28. Februar des jeweiligen Antragsjahres vorliegen. Danach eingehende Anträge werden nur noch berücksichtigt, wenn Haushaltsmittel nicht für innerhalb der Antragsfrist eingegangene Anträge benötigt werden.

 

7.       Der Antrag ist beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst 55, zu stellen. Entschieden wird über diese Anträge im Kreisausschuss nach Vorbereitung durch den Schulausschuss.

 

8.       Die Schule gibt bis zum 28. Februar des Folgejahres einen Verwendungsnachweis und einen Bericht an den Landkreis Lüneburg.

 

Stammbaum:
2007/008   Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige / SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg vom 20.12.2006 zur Förderung von "Offenen Ganztagsschulen"   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2010/010   Finanzielle Förderung der kreiseigenen Ganztagsschulen; Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen; Förderrichtlinie gem. KA-Beschluss vom 04.06.2007 (Vorlage 2007/008)   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2011/304   Finanzielle Förderung der kreiseigenen Ganztagsschulen; Anpassung der Richtlinie aufgrund der Schulstrukturreform - Einrichtung von Oberschulen   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung