Vorlage - 2007/008
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Anlage/n:
1 – Beispielberechnung für 2008
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1 | Beispielberechnung für 2008 (15 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD beantragt:
Der Kreistag möge Folgendes beschließen:
Vom Landkreis Lüneburg sind die in eigener Trägerschaft
stehenden „Offenen Ganztagsschulen“ für die Durchführung von
pädagogischen Konzepten zu fördern.
Bei der Festlegung der Förderungskriterien soll berücksichtigt
werden, dass
·
eine Förderung auf Antrag und Darstellung
des pädagogischen Gesamtkonzeptes erfolgt und
·
im Haushalt 2007 insgesamt 30.000 Euro für
solche Fördermaßnahmen einzuplanen sind.
Einzelheiten der Umsetzung sollen im Schulausschuss beraten und
festgelegt werden.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 13.03.2007:
Die von der Verwaltung erarbeitete Richtlinie zur finanziellen Förderung
Offener Ganztagsschulen (Haupt- und Realschulen) im Landkreis Lüneburg wird
beschlossen.
Sachlage:
Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD begründet diesen Antrag wie
folgt:
Die Einrichtung von Ganztagsschulen hat sich bewährt. Durch die
Vielzahl der Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen wurde vom Land das
Förderkonzept dahingehend geändert, dass nur noch Ganztagsmodelle genehmigt
wurden bzw. werden, die einen offenen Betrieb mit freiwilliger Teilnahme der
Schüler an maximal drei Nachmittagen vorsehen.
Zur Förderung pädagogischer Konzepte an solchen Offenen
Ganztagsschulen sollen projektbezogene Zuschüsse gewährt werden.
Bislang sind zur Umsetzung dieses Antrages keine entsprechenden
Haushaltsmittel für das Jahr 2007 eingeplant. Ein entsprechender Ausgabeansatz
müsste geschaffen werden.
Ergänzende Sachlage vom 13.03.2007:
Die Verwaltung schlägt vor, die nachfolgende Richtlinie zur
finanziellen Förderung Offener Ganztagsschulen (Haupt- und Realschulen) im
Landkreis Lüneburg zu beschließen.
Damit kann ab 2007 der Gruppenantrag vom 20.12.2006 zur
Förderung von Offenen Ganztagsschulen im Landkreis Lüneburg umgesetzt werden.
Richtlinie
zur Förderung von Ganztagsschulen
1. Der Landkreis Lüneburg fördert im Rahmen
der bereit stehenden Haushaltsmittel anerkannte Ganztagsschulen nach Ziffer 8.2
des RdErl. des MK vom 16.03.2004 – die Arbeit in der öffentlichen
Ganztagsschule – sowie Schulen, die einen Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule
nach Ziffer 8.2 des genannten Erlasses gestellt haben und der Landkreis
Lüneburg als Schulträger diesem Antrag zugestimmt hat.
2. Antragsberechtigt sind Haupt- und Realschulen
in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, soweit sie die unter 1. genannten
Kriterien erfüllen.
3. Gefördert werden Projekte zur Durchführung/Verbesserung
des pädagogischen Ganztagsangebots.
4. Der Antrag ist von der Schulleitung im
Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz/dem Schulvorstand zu stellen.
5. Dem Antrag sind eine gesonderte
Beschreibung des zu fördernden Projektes und ein Kostenplan beizufügen.
6. Anträge müssen bis zum 28. Februar des
jeweiligen Antragsjahres vorliegen. Danach eingehende Anträge werden nur noch
berücksichtigt, wenn Haushaltsmittel nicht für innerhalb der Antragsfrist
eingegangene Anträge benötigt werden.
7. Der Antrag ist beim Landkreis Lüneburg,
Fachdienst 55, zu stellen. Entschieden wird über diese Anträge im
Kreisausschuss nach Vorbereitung durch den Schulausschuss.
8. Die Schule gibt bis zum 28. Februar des
Folgejahres einen Verwendungsnachweis und einen Bericht an den Landkreis
Lüneburg.
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