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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/057  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke";
Sozialausweis
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
12.03.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
12.03.2007 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.09.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
24.09.2007 
Kreistag abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsfraktion „Die Linke“ beantragt mit Schreiben vom 26.02.2007 (Eingang 26.02.2007) folgende Beschlussfassung durch den Kreistag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern von Freibädern, Hallenbädern, Museen und mit dem Theater Lüneburg sowie dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung eines Sozialausweises aufzunehmen.
  2. Ein Sozialausweis soll zu folgenden Konditionen ausgegeben werden:

a)       Den Sozialausweis können alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg erhalten, die im Monat weniger als 1.000,00 EUR netto zur Verfügung haben.

b)      Der Sozialausweis kostet 15,00 EUR im Monat. Dieser beinhaltet eine Eintrittsermäßigung von 50 Prozent in den Hallen- und Freibädern, in Museen und im Theater sowie eine Monatsfahrkarte für den Lüneburger Stadtbus. Wer außerhalb von Lüneburg seinen ersten Wohnsitz hat, soll zusätzlich mit den Bussen des HVV von seinem Wohnort kostenlos nach Lüneburg und zurück fahren dürfen.

c)       Wer das Busangebot nicht nutzen möchte und die unter a genannten Bedingungen erfüllt, kann einen kostenlosen kleinen Sozialausweis erhalten. Dieser beinhaltet 50 Prozent Eintrittsermäßigung in den Hallen- und Freibädern, in Museen und im Theater.

d)      Kinder und Jugendliche von Eltern, die die Bedingungen unter a erfüllen, erhalten kostenlosen Eintritt in Frei- und Hallenbädern, in Museen und im Theater.

  1. Der Sozialausweis kann formlos beantragt werden. Entsprechende Einkommensbelege sind beizufügen.“

Beschlussvorschlag vom 22.08.2007:

Die Kreistagsfraktion „Die Linke“ beantragt mit Schreiben vom 22.08.2007 (Eingang 22.08.2007) folgende Beschlussfassung durch den Kreistag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sofort mit den Trägern von Freibädern, Hallenbädern, Museen und mit dem Theater Lüneburg sowie dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung eines Sozialausweises aufzunehmen.
  2. Der Sozialausweis soll eine deutliche Ermäßigung von Eintrittspreisen in Museen, Schwimmbädern und im Theater für Empfänger von sozialen Leistungen (insbesondere Arbeitslosengeld II – Empfänger) und Geringverdiener beinhalten. Außerdem sollen die Inhaber des Sozialausweises Monatsfahrkarten für die Stadtbusse und Überlandbusse zum ermäßigten Preis kaufen können.“
Sachlage:

Sachlage:

Begründung zum Antrag der Kreistagsfraktion „Die Linke“ vom 26.02.2007 (Eingang 26.02.2007):

„Der Landkreis Lüneburg ist seit Jahren von hoher Arbeitslosigkeit betroffen. Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen können sich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuche von Schwimmbädern und Museen nur noch selten leisten. Sie werden damit von weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Der Landkreis Lüneburg hat nach unserer Auffassung auch die Aufgabe, der Desintegration der Bürgerinnen und Bürger entgegen zu wirken.

Das Arbeitslosengeld II enthält nur eine monatliche Pauschale von 18,11 EUR monatlich für Mobilitätskosten. Hierin sind auch die Kosten für den Fernverkehr eingeschlossen. Die Monatsfahrkarte für den Lüneburger Stadtbus kostet jedoch zur Zeit 41,00 EUR.“

Sachlage vom 22.08.2007:

Begründung zum Antrag der Kreistagsfraktion „Die Linke“ vom 22.08.2007 (Eingang 22.08.2007):

„Angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten muss die Teilhabe auch von Geringverdienern und Empfängern von Sozialen Leistungen am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden. Hartz IV – Empfänger können sich nicht einmal mehr die Monatsfahrkarte für den Stadtbus leisten, weil hierfür im Regelsatz ein viel zu niedriger Betrag angesetzt wurde.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

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