Vorlage - 2007/057
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Beschlussvorschlag:
Die Kreistagsfraktion „Die Linke“ beantragt mit
Schreiben vom 26.02.2007 (Eingang 26.02.2007) folgende Beschlussfassung durch
den Kreistag:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern von Freibädern, Hallenbädern,
Museen und mit dem Theater Lüneburg sowie dem Hamburger Verkehrsverbund
(HVV) ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung eines
Sozialausweises aufzunehmen.
- Ein
Sozialausweis soll zu folgenden Konditionen ausgegeben werden:
a)
Den Sozialausweis können alle Bürgerinnen
und Bürger des Landkreises Lüneburg erhalten, die im Monat weniger als 1.000,00
EUR netto zur Verfügung haben.
b)
Der Sozialausweis kostet 15,00 EUR im
Monat. Dieser beinhaltet eine Eintrittsermäßigung von 50 Prozent in den Hallen-
und Freibädern, in Museen und im Theater sowie eine Monatsfahrkarte für den
Lüneburger Stadtbus. Wer außerhalb von Lüneburg seinen ersten Wohnsitz hat,
soll zusätzlich mit den Bussen des HVV von seinem Wohnort kostenlos nach
Lüneburg und zurück fahren dürfen.
c)
Wer das Busangebot nicht nutzen möchte und
die unter a genannten Bedingungen erfüllt, kann einen kostenlosen kleinen
Sozialausweis erhalten. Dieser beinhaltet 50 Prozent Eintrittsermäßigung in den
Hallen- und Freibädern, in Museen und im Theater.
d)
Kinder und Jugendliche von Eltern, die die
Bedingungen unter a erfüllen, erhalten kostenlosen Eintritt in Frei- und
Hallenbädern, in Museen und im Theater.
- Der
Sozialausweis kann formlos beantragt werden. Entsprechende
Einkommensbelege sind beizufügen.“
Beschlussvorschlag vom 22.08.2007:
Die Kreistagsfraktion „Die Linke“ beantragt mit
Schreiben vom 22.08.2007 (Eingang 22.08.2007) folgende Beschlussfassung durch
den Kreistag:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, sofort mit den Trägern von Freibädern,
Hallenbädern, Museen und mit dem Theater Lüneburg sowie dem Hamburger
Verkehrsverbund (HVV) ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der
Einführung eines Sozialausweises aufzunehmen.
- Der
Sozialausweis soll eine deutliche Ermäßigung von Eintrittspreisen in
Museen, Schwimmbädern und im Theater für Empfänger von sozialen Leistungen
(insbesondere Arbeitslosengeld II – Empfänger) und Geringverdiener
beinhalten. Außerdem sollen die Inhaber des Sozialausweises
Monatsfahrkarten für die Stadtbusse und Überlandbusse zum ermäßigten Preis
kaufen können.“
Sachlage:
Begründung zum Antrag der Kreistagsfraktion „Die
Linke“ vom 26.02.2007 (Eingang 26.02.2007):
„Der Landkreis Lüneburg ist seit Jahren von hoher
Arbeitslosigkeit betroffen. Geringverdiener und Empfänger von sozialen
Leistungen können sich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuche von
Schwimmbädern und Museen nur noch selten leisten. Sie werden damit von weiten
Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Der Landkreis Lüneburg
hat nach unserer Auffassung auch die Aufgabe, der Desintegration der
Bürgerinnen und Bürger entgegen zu wirken.
Das Arbeitslosengeld II enthält nur eine monatliche Pauschale von
18,11 EUR monatlich für Mobilitätskosten. Hierin sind auch die Kosten für den
Fernverkehr eingeschlossen. Die Monatsfahrkarte für den Lüneburger Stadtbus
kostet jedoch zur Zeit 41,00 EUR.“
Sachlage vom 22.08.2007:
Begründung zum Antrag der Kreistagsfraktion „Die
Linke“ vom 22.08.2007 (Eingang 22.08.2007):
„Angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten muss
die Teilhabe auch von Geringverdienern und Empfängern von Sozialen Leistungen
am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden. Hartz IV – Empfänger
können sich nicht einmal mehr die Monatsfahrkarte für den Stadtbus leisten,
weil hierfür im Regelsatz ein viel zu niedriger Betrag angesetzt wurde.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“