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Beschluss: Die in der Antragsliste 2015 – Stand September 2015 – aufgeführten Antragsteller erhalten aus Haushaltsmitteln des Strukturentwicklungsfonds den folgenden Zuschuss. Der Ausschuss beschließt im Rahmen von Einzelabstimmungen über folgende Zuschussanträge: - – einstimmig – Der Antrag des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf eine 2. Rate in Höhe von 5.000,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Halle A im Sportpark Kreideberg wird abgelehnt.
- –einstimmig – Dem Antrag des Tennisclub Amelinghausen e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 8.500,00 € für den Bau eines Kleinspielfeldes wird zugestimmt.
- –einstimmig – Der Antrag der Lüneburger Sportvereinigung auf einen Kreiszuschuss für die Sanierung der Beregnungsanlage wird abgelehnt.
- einstimmig – Dem Antrag des Schützenvereins Hagen von 1925 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.500,00 € für die Modernisierung der Schießanlage wird zugestimmt.
- – einstimmig – Dem Antrag des Tennis-Clubs Neetze e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.800,00 € für den Ankauf des Vereinsgeländes wird zugestimmt.
- – einstimmig –Dem Antrag des Schützenvereins Hittbergen und Umgebung e.V. von 1927 auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.500,00 € für die Modernisierung des Kleinkaliber-Schießstandes wird zugestimmt.
- – einstimmig – Dem Antrag des Reit- und Fahrvereins Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.000,00 für den Bau von zwei Strohunterständen wird zugestimmt.
- – einstimmig – Dem Antrag des Reit- und Fahrvereins Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.000,00 € für die Sanierung des Reithallenbodens wird zugestimmt.
- – einstimmig – Der Antrag der SV Eintracht Lüneburg von 1903 e.V. auf einen Kreiszuschuss für die Projektförderung einer Bedarfsermittlung wird abgelehnt.
Diskussionsverlauf: Zu Beginn teilt die Verwaltung mit, dass von den eingeplanten 40.000,00 € für die Planungskosten der wettkampfgerechten Sporthalle aktuell im Haushaltsjahr 2015 nur 20.000,00 € benötigt werden. Somit stehen insgesamt 36.800,00 € für die Förderungsanträge zur Verfügung. Die im Beschluss aufgelisteten Anträge werden einzeln beraten und entschieden und zu den Anträgen insgesamt ergeben sich folgende Diskussionen und Entscheidungen: - Die Entscheidung über den Antrag des VfL Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss für den Neubau und die Sanierung der Sport- und Sanitärräume wird einstimmig auf das Haushaltsjahr 2016 vertagt.
- Bezüglich der Ablehnung einer 2. Rate für den MTV Treubund Lüneburg für die Erneuerung der Heizungsanlage wird einvernehmlich festgestellt, dass Verteuerungen einer Maßnahme grundsätzlich immer allein durch den Verein zu tragen sind.
- Die Entscheidung über den Antrag des TSV Adendorf bezüglich der Gewährung einer 2. Rate und deren Höhe für die Sanierung der Leichtathletikanlage, der Beregnungsanlage und der Dachsanierung wird einstimmig auf das Haushaltsjahr 2016 vertagt.
- Die Entscheidung über den Antrag des Schützenvereins Adendorf bezüglich einer Entscheidung wird, wie mit dem Verein abgesprochen, auf das Haushaltsjahr 2016 vertagt.
- Die Lüneburger Sportvereinigung hatte aktuell mitgeteilt, dass die Sanierung der Beregnungsanlage nicht 15.000,00 € kostet, sondern für insgesamt 2.469,37 € bereits umgesetzt wurde. Dies führt zu der einstimmigen Entscheidung, dass zur Finanzierung des Vorhabens keine Haushaltsmittel des Landkreises notwendig erscheinen, da das Vorhaben durch den Zuschuss der Hansestadt und die Eigenmittel des Vereins bereits ausreichend finanziert ist.
- Die Entscheidung über einen Kreiszuschuss für den Schützenverein Soderstorf wird auf das Haushaltsjahr 2016 vertagt, da die Maßnahme erst 2016 umgesetzt werden soll.
- Gleiches gilt für die Anträge der SV Eintracht Lüneburg auf Kreiszuschüsse für die Erneuerung der Heizungsanlagen im Vereinsheim und im Tennisheim. Weiterhin wurden die geringen Eigenanteile des Vereins bei der Finanzierung bemängelt und die Verwaltung gebeten, den Verein hierauf anzusprechen.
- Der Antrag des MTV Treubund Lüneburg auf einen Kreiszuschuss für den Anbau von Umkleide- und Sanitärbereichen sowie eines Mehrzweckraums im Sportpark Kreideberg wurde aufgrund fehlender Unterlagen mehrheitlich als nicht entscheidungsfähig eingeschätzt und bedarf weiterer Entscheidungsgrundlagen.
- Bezüglich der Entscheidung über einen Antrag auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.800,00 € des Tennis-Clubs Neetze für den Ankauf des Vereinsgeländes wurde einvernehmlich festgestellt, dass diese Entscheidung keine Grundsatzentscheidung ist, sondern eine begründete Ausnahme im Sinne einer Einzelentscheidung, die der besonderen Situation des Vereins und der Maßnahme Rechnung trägt.
- Bezüglich der Bewilligung der Kreiszuschüsse für den Reit- und Fahrverein Lüneburg wurde angemerkt, dass der KSB/LSB nicht beteiligt gewesen sei und der Verein auf diese Möglichkeit bei zukünftigen Anträgen hinzuweisen ist.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass somit insgesamt 27.300,00 € an Strukturfördermitteln verteilt wurden und damit 9.500,00 € noch im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehen.
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