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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten  

Bezeichnung: Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
Datum: Di, 13.06.2017    
Zeit: 15:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.04.2017  
S2017-337  
Ö 5  
Wohnbauförderung durch den Landkreis Lüneburg; Änderung der Richtlinien  
Enthält Anlagen
2017/167  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: (alternativ 1. oder 2.)

1.

Die Wohnungsbauförderrichtlinie vom 15.5.2017 als Grundlage für die Wohnbauförderung im Landkreis Lüneburg wird wie folgt aktualisiert:

Unter Ziffer 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen. Neu eingefügt werden folgende Sätze:

„Zuwendungen aus dem Wohnungsbauförderprogramm des Landkreises Lüneburg dürfen nur mit anderen kommunalen Förderprogrammen kumuliert werden, wenn dadurch eine weitere Senkung des Mietzinses um mindestens 0,50 €/ qm Wohnfläche erreicht wird. Pro Antragsteller kann im jeweiligen Kalenderjahr zunächst nur eine maximale Fördersumme von 250.000 € bewilligt werden. Sollten am Ende des Kalenderjahres noch Fördermittel vorhanden sein, kann über diese Grenze hinaus gefördert werden bis maximal 500.000,- €. Zuwendungen werden in der Reihenfolge der Anträge gewährt.“

 

Unter Ziffer 7 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

„Nimmt der Antragsteller neben Fördermitteln aus diesem Förderprogramm weitere Fördermittel aus kommunalen Förderprogrammen in Anspruch, so ist der Mietzins von 5,10 €/qm bzw. 6,50 €/qm um weitere 0,50 €/qm abzusenken.“

Der letzte Satz unter Ziffer 7 wird wie folgt ergänzt:

„, sofern nicht bereits nach anderen Förderprogrammen ein Belegrecht ausgeübt wird.“

 

2.

Die Wohnungsbauförderrichtlinie vom 15.5.2017 als Grundlage für die Wohnbauförderung im Landkreis Lüneburg wird wie folgt aktualisiert:

Unter Ziffer 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen. Neu eingefügt werden folgende Sätze:

„Zuwendungen aus dem Wohnungsbauförderprogramm des Landkreises Lüneburg dürfen nur mit anderen kommunalen Förderprogrammen kumuliert werden, wenn dadurch eine weitere Senkung des Mietzinses um mindestens 0,50 €/ qm Wohnfläche erreicht wird. Pro Antragsteller kann im jeweiligen Kalenderjahr zunächst nur eine maximale Fördersumme von 250.000 € bewilligt werden. Sollten am Ende des Kalenderjahres noch Fördermittel vorhanden sein, kann über diese Grenze hinaus gefördert werden bis maximal 500.000,- €. Übersteigt das Volumen der beantragten Fördermittel im Kalenderjahr die Summe der insgesamt in diesem Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel, so werden die Zuwendungen jeweils anteilig gekürzt.“

 

Unter Ziffer 7 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

„Nimmt der Antragsteller neben Fördermitteln aus diesem Förderprogramm weitere Fördermittel aus kommunalen Förderprogrammen in Anspruch, so ist der Mietzins von 5,10 €/qm bzw. 6,50 €/qm um weitere 0,50 €/qm abzusenken.“

Der letzte Satz unter Ziffer 7 wird wie folgt ergänzt:

„,sofern nicht bereits nach anderen Förderprogrammen ein Belegrecht ausgeübt wird.“

 

   
    13.06.2017 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Beschluss: Ohne Beschlußempfehlung in den Kreisausschuss am 19.06.2017 gegeben, da noch Beratung in den Fraktionen erforderlich.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

   
    19.06.2017 - Kreisausschuss
    N 13 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 6     (nichtöffentlich)      
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 8  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 9  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
Ö 16  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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