Tagesordnung - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.04.2017 | S2017-337 | |||||
Ö 5 | Wohnbauförderung durch den Landkreis Lüneburg; Änderung der Richtlinien | 2017/167 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: (alternativ 1. oder 2.) 1. Die Wohnungsbauförderrichtlinie vom 15.5.2017 als Grundlage für die Wohnbauförderung im Landkreis Lüneburg wird wie folgt aktualisiert: Unter Ziffer 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen. Neu eingefügt werden folgende Sätze: „Zuwendungen aus dem Wohnungsbauförderprogramm des Landkreises Lüneburg dürfen nur mit anderen kommunalen Förderprogrammen kumuliert werden, wenn dadurch eine weitere Senkung des Mietzinses um mindestens 0,50 €/ qm Wohnfläche erreicht wird. Pro Antragsteller kann im jeweiligen Kalenderjahr zunächst nur eine maximale Fördersumme von 250.000 € bewilligt werden. Sollten am Ende des Kalenderjahres noch Fördermittel vorhanden sein, kann über diese Grenze hinaus gefördert werden bis maximal 500.000,- €. Zuwendungen werden in der Reihenfolge der Anträge gewährt.“
Unter Ziffer 7 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: „Nimmt der Antragsteller neben Fördermitteln aus diesem Förderprogramm weitere Fördermittel aus kommunalen Förderprogrammen in Anspruch, so ist der Mietzins von 5,10 €/qm bzw. 6,50 €/qm um weitere 0,50 €/qm abzusenken.“ Der letzte Satz unter Ziffer 7 wird wie folgt ergänzt: „, sofern nicht bereits nach anderen Förderprogrammen ein Belegrecht ausgeübt wird.“
2. Die Wohnungsbauförderrichtlinie vom 15.5.2017 als Grundlage für die Wohnbauförderung im Landkreis Lüneburg wird wie folgt aktualisiert: Unter Ziffer 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen. Neu eingefügt werden folgende Sätze: „Zuwendungen aus dem Wohnungsbauförderprogramm des Landkreises Lüneburg dürfen nur mit anderen kommunalen Förderprogrammen kumuliert werden, wenn dadurch eine weitere Senkung des Mietzinses um mindestens 0,50 €/ qm Wohnfläche erreicht wird. Pro Antragsteller kann im jeweiligen Kalenderjahr zunächst nur eine maximale Fördersumme von 250.000 € bewilligt werden. Sollten am Ende des Kalenderjahres noch Fördermittel vorhanden sein, kann über diese Grenze hinaus gefördert werden bis maximal 500.000,- €. Übersteigt das Volumen der beantragten Fördermittel im Kalenderjahr die Summe der insgesamt in diesem Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel, so werden die Zuwendungen jeweils anteilig gekürzt.“
Unter Ziffer 7 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: „Nimmt der Antragsteller neben Fördermitteln aus diesem Förderprogramm weitere Fördermittel aus kommunalen Förderprogrammen in Anspruch, so ist der Mietzins von 5,10 €/qm bzw. 6,50 €/qm um weitere 0,50 €/qm abzusenken.“ Der letzte Satz unter Ziffer 7 wird wie folgt ergänzt: „,sofern nicht bereits nach anderen Förderprogrammen ein Belegrecht ausgeübt wird.“
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13.06.2017 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten | |||||||
Ö 5 - zurückgestellt | |||||||
Beschluss: Ohne Beschlußempfehlung in den Kreisausschuss am 19.06.2017 gegeben, da noch Beratung in den Fraktionen erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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19.06.2017 - Kreisausschuss | |||||||
N 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 6 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 7 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 8 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 9 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
N 10 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 12 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 16 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||