Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017 – 2023 wird in der vorgelegten Form genehmigt.
31.05.2017 - Jugendhilfeausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017 – 2023 wird in der vorgelegten Form genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden, in denen ein Ausbaubedarf besteht, Gespräche über die Umsetzungsplanung zu führen.