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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Datum: Do, 20.10.2005    
Zeit: 14:00 - 15:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 23.06.2005      
Ö 4  
Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-02 bis B-08, B-16, B-17 und B-19 "Waldgebiete rechts und links der Elbe"  
2005/192  
Ö 5  
Änderung der Deichverteidigungsordnung des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes  
Enthält Anlagen
2005/201  
Ö 6  
Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (1. Teil)  
2005/205  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern 3, 22, 23, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 38 (a+b), 39, 40, 41, 43, 44, 46, 47 (a+b), 48 (a+b), 66, 81, 82, 91, 94, 95, 96, 107, 113, 119, 132 und 134 (Siehe Anlagen) werden aufgehoben.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 08.11.2005:

Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.11.2005:

„Der Beschlusstext des Kreisausschusses wird ergänzt mit den Worten ‚und eine anderweitige Unterschutzstellung in Kraft getreten ist’.

   
    20.10.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Dem Beschlussvorschlag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Naturdenkmäler 3, 39, 66, 107 und 134 erst entlassen werden, wenn abschließende Gespräche des Kreisnaturschutzbeauftragten mit den Gemeinden hinsichtlich einer anderen Unterschutzstellung geführt worden sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    31.10.2005 - Kreisausschuss
    N 11 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    14.11.2005 - Kreistag
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern 3, 22, 23, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 38 (a+b), 39, 40, 41, 43, 44, 46, 47 (a+b), 48 (a+b), 66, 81, 82, 91, 94, 95, 96, 107, 113, 119, 132 und 134 werden aufgehoben. Die Naturdenkmäler 3, 39, 66, 107 und 134 werden erst entlassen, wenn abschließende Gespräche des Kreisnaturschutzbeauftragten mit den Gemeinden hinsichtlich einer anderen Unterschutzstellung geführt worden sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen

Ö 7  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 8  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
               

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