Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 23.06.2005 | ||||||
Ö 4 | Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-02 bis B-08, B-16, B-17 und B-19 "Waldgebiete rechts und links der Elbe" | 2005/192 | |||||
Ö 5 | Änderung der Deichverteidigungsordnung des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes | 2005/201 | |||||
Ö 6 | Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (1. Teil) | 2005/205 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Verordnungen zur Sicherung von
Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern 3, 22, 23, 24,
27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 38 (a+b), 39, 40, 41, 43, 44, 46, 47 (a+b), 48
(a+b), 66, 81, 82, 91, 94, 95, 96, 107, 113, 119, 132 und 134 (Siehe Anlagen)
werden aufgehoben. Ergänzender Beschlussvorschlag vom 08.11.2005: Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 14.11.2005: „Der Beschlusstext des Kreisausschusses wird ergänzt mit den
Worten ‚und eine anderweitige Unterschutzstellung in Kraft getreten ist’. |
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20.10.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Dem Beschlussvorschlag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass
die Naturdenkmäler 3, 39, 66, 107 und 134 erst entlassen werden, wenn
abschließende Gespräche des Kreisnaturschutzbeauftragten mit den Gemeinden
hinsichtlich einer anderen Unterschutzstellung geführt worden sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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31.10.2005 - Kreisausschuss | |||||||
N 11 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
14.11.2005 - Kreistag | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Verordnungen zur Sicherung von
Naturdenkmälern im Landkreis Lüneburg mit den laufenden Nummern 3, 22, 23, 24,
27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 38 (a+b), 39, 40, 41, 43, 44, 46, 47 (a+b), 48
(a+b), 66, 81, 82, 91, 94, 95, 96, 107, 113, 119, 132 und 134 werden
aufgehoben. Die Naturdenkmäler 3, 39, 66, 107 und 134 werden erst entlassen,
wenn abschließende Gespräche des Kreisnaturschutzbeauftragten mit den Gemeinden
hinsichtlich einer anderen Unterschutzstellung geführt worden sind. Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen |
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Ö 7 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 8 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | ||||||