Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 14.02.2024 | S2024-391 | |||||
Ö 5 | Änderungsantrag Schauspielkollektiv- Neues Schauspiel Lüneburg | 2024/081 | |||||
Ö 6 | Antrag der Kunstschule Ikarus auf institutionelle Förderung und auf Förderung für das Jahresprogramm 2024 | 2024/082 | |||||
Ö 7 | Zuschuss des Landkreises Lüneburg an den Verein "Internationale Partnerschaften im Landkreis Lüneburg e. V." für das Jahr 2024 | 2024/063 | |||||
Ö 8 | Investive Sportförderung April 2024 | 2024/064 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 1 entspricht den Kriterien der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg und wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 bewilligt.
Der Antrag 2 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach § 2 Abs. 4 (zu geringe Finanzierung durch die Kommune). Es wird eine Förderung in Höhe von 500,- € bewilligt und der Antrag über die restliche Summe zurückgestellt.
Der Antrag 3 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach Abs. 5 (vertragliche Nutzungsrechte nur bis 2028). Der Antrag wird unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Pachtvertrag um mindestens 8 Jahre verlängert wird
Der Antrag 4 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach § 4 Abs. 6g und wird abgelehnt. |
|||||||
17.04.2024 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 1 entspricht den Kriterien der Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg und wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 bewilligt.
Der Antrag 2 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach § 2 Abs. 4 (zu geringe Finanzierung durch die Kommune). Es wird eine Förderung in Höhe von 500,- € bewilligt und der Antrag über die restliche Summe zurückgestellt.
Der Antrag 3 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach Abs. 5 (vertragliche Nutzungsrechte nur bis 2028). Der Antrag wird unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Pachtvertrag um mindestens 8 Jahre verlängert wird
Der Antrag 4 entspricht nicht der Förderrichtlinie nach § 4 Abs. 6g und wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 1. bis 4.: einstimmig
|
|||||||
13.05.2024 - Kreisausschuss | |||||||
N 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 9 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 10 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 11 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||