Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Aktuelle Haushaltssituation, Beratung und Festlegung des weiteren Vorgehens | 2022/122 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 32 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) vornehmen wird.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung am 04.05.2022 einen Nachtragshaushalt vorzubereiten, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzufangen.
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22.04.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung am 04.05.2022 einen Nachtragshaushalt vorzubereiten, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzufangen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt einen Nachtragshaushalt vorzubereiten, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzufangen. Abstimmungsergebnis: zu 1) Mehrheitlich abgelehnt bei 5 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
zu 2) Mehrheitlich zugestimmt bei 7 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
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02.05.2022 - Kreisausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||
N 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 100,00 Euro bis 2.000,00 Euro, die bis zum 04.04.2022 angeboten worden sind | 2022/129 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000,00 Euro, die bis zum 20.12.2021 angeboten worden sind | 2022/130 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||