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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Erlass einer Rahmensatzung für Bürgerbefragungen gem. § 35 NKomVG  

Kreistag
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.05.2012    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/122 Erlass einer Rahmensatzung für Bürgerbefragungen gem. § 35 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Leitzmann, HermannAktenzeichen:34.40
Federführend:Recht und Kommunales Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

EKR Krumböhmer berichtet, dass mit dieser allgemeinen Rahmensatzung die Möglichkeit geschaffen werden soll, das Instrument der Bürgerbefragung zukünftig wesentlich stärker in Anspruch zu nehmen.

Es kam dabei die Frage auf, ob es zwingend erforderlich sei, bei jeder Frage immer alle Einwohnerinnen und Einwohner des gesamten Landkreises zu befragen. In dem Kommentar Thieles zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist dies so vorgesehen. Die Verwaltung war sich allerdings nicht sicher und werde deswegen das Innenministerium dazu befragen. Wenn das Innenministerium die Auskunft erteile, dass die Bürgerbefragung tatsächlich immer nur im gesamten Landkreis erfolgen könne und Teilbefragungen unzulässig seien, würde die Verwaltung eine entsprechende Änderung der Satzung vorschlagen.

 

KTA Glodzei führt aus, dass das NKomVG, wie die NLO/NGO zuvor, den Bereich Bürgerbeteiligung gänzlich den Räten und dem Kreistag überlässt. Je nach politischer Ausrichtung können die Vertretungen die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. In § 36 NKomVG gehe es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Samtgemeinden. In vielen grün- und rot-regierten Kommunen sei dazu einiges in Arbeit. Hier im Kreis gelte es nun, den § 35 NKomVG mit einer Satzung zu versehen. Dies habe Herr Leitzmann aus dem Fachbereich Recht und Kommunales unter Berücksichtigung der einschlägigen Kommentierung des NKomVG gut gemacht. In § 7 der Rahmensatzung werde festgelegt, dass entweder eine Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden solle oder mehrere Varianten abgefragt werden. Gehe man mit dieser Möglichkeit der Varianten verantwortungslos um, würde sich durch geschickte Formulierung der Ausgang jeder Befragung vorweg bestimmen lassen. Dies werde man nicht machen. Die Rahmensatzung für Bürgerbefragungen biete die Chance, bei Problemstellungen erste Schritte zu echter Bürgerbeteiligung zu gehen.

 

KTA Blume findet es richtig, dass die zu beschließende Satzung als Rahmensatzung für alle Fälle gelten soll. Die Verwaltung handle richtig, indem sie diesen genannten, noch offenen Punkt zunächst klärt. Die CDU/RRP-Fraktion habe nichts gegen diese Form der Bürgerbeteiligung. Das Vorhandensein und die Nutzung dieser Möglichkeiten würden aber nicht flächendeckend für alle Probleme gelten. Es gebe durchaus Probleme, die derart komplex seien und so viele Abwägungsaspekte enthalten, dass sie sich für eine Bürgerbefragung als ungeeignet erweisen.

 

KTA Kamp hält die Bürgerinnen und Bürger für intelligent genug, über schwierige Themen abstimmen zu können. Losgelöst von der Brückenbefragung habe man sich in der Gruppenvereinbarung darauf verständigt, eine stärkere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen und politischen Entscheidungswillen im Landkreis mitzutragen. Es sei ein wichtiger Schritt, mit dieser Satzung die Bürgerinnen und Bürger bei bestimmten Themen zu befragen. Er bedanke sich bei der Verwaltung für den guten Entwurf.

 

KTA Jaschke spricht sich im Namen seiner Fraktion für die Rahmensatzung aus. Bürgerbefragungen seien ein gutes direktes Mittel, Bürger an Entscheidungen teilhaben zu lassen. 

 

KTA Gödecke lehnt für die Gruppe FDP/Die Unabhängige diese Satzung ab. Er begründet dies damit, dass diese Satzung lediglich aus politischen Gründen gewollt sei. Da sowohl die SPD-Fraktion als auch CDU/RRP-Fraktion für den Bau der Brücke seien, könnte man bereits jetzt mehrheitlich den Bau der Brücke beschließen. Das Dilemma sei hier, dass die SPD aufgrund ihres Gruppenvertrages mit den Grünen dies nicht könne. Seine Gruppe sei grundsätzlich nicht gegen eine Bürgerbefragung und halte dies für eine gute Sache. Jedoch stünde in § 1 des Entwurfes, dass dies nur eine Entscheidungsfindung sei und nicht mehr, sie sei noch nicht einmal bindend. Es sei zudem höhnisch zu behaupten, dass man die Bürger jetzt nach den Kosten befragen wolle, weil dies in der Vergangenheit nie erfolgt sei. Er wolle wissen,  wann und ab welcher Höhe der Bürger in Zukunft befragt werden solle.

 

LR Nahrstedt erklärt, dass das Kommunale Verfassungsgesetz ausdrücklich vorschreibt, dass die Bürger stärker zu beteiligen sind. Damit dies erfolgen könne, wurde diese Satzung erarbeitet und vorgelegt. Dies sei ein Beteiligungsrecht, um Bürger demnächst auch bei anderen Themen befragen zu können. Es gehe hier nicht um die Brücke. Er bittet die Gruppe FDP/Die Unabhängige um Zustimmung.

 

KTA Gödecke möchte wissen, ob bei einem „Nein“ bei der Bürgerbefragung und dem anschließenden „Nein“ der Gruppe SPD/Grüne zur Brücke die Bürger im Amt Neuhaus ebenfalls befragt werden, ob sie zukünftig im Landkreis Lüneburg verbleiben möchten.

 

LR Nahrstedt wiederholt, dass es hier nicht um die Brücke gehe, sondern darum, künftig Bürgerbefragungen zuzulassen. Er könne die Haltung der Gruppe FDP/Die Unabhängige zur Bürgerbeteiligung nicht verstehen.

 

-EKR-

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Die beigefügte Rahmensatzung des Landkreises Lüneburg für Bürgerbefragungen gem. § 35 NKomVG wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

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