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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2014 (ohne Förderung nach dem Entflechtungsgesetz, früher GVFG))  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.02.2013    
Zeit: 15:00 - 16:05 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2012/351 Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2014 (ohne Förderung nach dem Entflechtungsgesetz, früher GVFG))
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SB.1
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

BL Ruth untermauert die zwingende Aufnahme des Neubaus der Brücke über die Neetze auf der K 53 (Punkt 2 der Prioritätenliste), nähere Informationen sind auch hierzu der Vorlage zu entnehmen. Es ist geplant, diese Maßnahme bereits im kommenden Wirtschaftsjahr 2014 durchzuführen, da ansonsten eine Sperrung für den Schwerlastverkehr droht. Das müsse unbedingt vermieden werden, da die K 53 auch als Umleitungsstrecke für die B 209 ausgewiesen ist.

KTA Köhlbrand bemängelt, dass entgegen der Tonnenbeschränkung auf 30t trotzdem weiterhin LKW über 40t die Brücke befahren und es seiner Ansicht nach zu wenige Kontrollen gibt.

BL Ruth weist auf die 2 bis 3-fache Sicherheit bei Brückenbauwerken hin, so dass die Belastung hinnehmbar ist und keine Gefährdung besteht.

KTA Hublitz fragt nach der Belastbarkeit der geplanten Behelfsbrücke.

BL Ruthhrt aus, dass die Behelfsbrücke durch eine Baustellenampel nur jeweils in eine Fahrtrichtung benutzt werden kann, auch die Behelfsbrücke wird für Schwerlastverkehr ausgelegt.

KTA Mueschte wissen, ob eine geringere Traglast der Behelfsbrücke Kosten einsparen würde.

BL Ruth verneint dieses.

 

Beschluss:

Die Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2014 ff (ohne Förderung nach dem Entflechtungsgesetz) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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