Auszug - Neuaufstellung des Nahverkehrsplans 2003 bis 2007 für den Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
BR Kalliefe erläutert ausführlich den derzeitigen
Sachstand hinsichtlich der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes 2003 bis 2007
für den Landkreis Lüneburg. Die Verwaltung habe gemäß § 6 des
Nahverkehrsgesetzes den Auftrag, alle 5 Jahre einen neuen Nahverkehrsplan
aufzustellen, der Grundlage bei Genehmigungen, Konzessionsverlängerungen,
Konzessionsvergaben sowie für die Vergabe von Zuschüssen des Landes und des
Bundes für investive Maßnahmen sei. Im März 2002 habe die Kreisverwaltung das
Verfahren entsprechend eingeleitet, woran neben der Stadt Lüneburg als
örtlicher Aufgabenträger ebenfalls die Gemeinden, Städte, Fahrgastverbände,
Behindertenverbände sowie die Träger öffentlicher Belange intensiv beteiligt
worden seien. Nachdem mit der Stadt Lüneburg Einvernehmen erzielt werden
konnte, sei der Nahverkehrsplan in Zusammenarbeit mit der VNO erarbeitet
worden. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme und Bewertung sei unter dem
Finanzierungsvorbehalt ein Prüfungsauftrag formuliert worden. Dieser beinhalte
u.a. die Einbindung des öffentlichen Nahverkehrs in die Regionalplanung, eine
Neukonzeption im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus, die Erweiterung des
ASM-Angebotes sowie die Einrichtung eines Fahrgastbeirates. Ebenfalls geprüft
werde die Frage der Anschlusssicherung zwischen Bus und Bahn sowohl am
Lüneburger Bahnhof wie aber auch zwischen den Regional- und Schnellbuslinien.
Im Zusammenhang mit der zu erwartenden HVV-Einbindung werde das
Haltestellenkonzept neu überarbeitet. Des Weiteren sei beabsichtigt, das
Konzept des neuen Nahverkehrsplanes mit der zukünftigen Schulreform in Einklang
zu bringen, sodass jederzeit eine kurzfristige Anpassung erfolgen könne.
KTA Dörbaum stellt mit großer Zufriedenheit fest,
dass sowohl von der Verwaltung wie auch von der Verkehrsgesellschaft
Nord-Ost-Niedersachsen bezüglich der Aufstellung des Nahverkehrsplanes sehr
gute und konstruktive Arbeit geleistet worden sei. Dennoch merkt er an, dass
die Erschließungsqualität unter Berücksichtigung des finanziellen
Leistungsvermögens zu verbessern sei. Es müsste versucht werden, die derzeit
bestehenden Busangebotslücken zu schließen. Des Weiteren sei zu prüfen, inwiefern
eine Anbindung der Gemeinde Amt Neuhaus an den öffentlichen Nahverkehr erfolgen
könne. Ebenfalls wünschenswert wäre, die derzeit bestehende Haltestellen- und
Beförderungsqualität weiter auszubauen. Zusammenfassend stellt er fest, dass es
sich bei dem vorliegenden Nahverkehrsplan um einen Rahmenplan für den öffentlichen
Nahverkehr der nächsten Jahre handele, der bei jeder zu treffenden
Verkehrsentscheidung zu Rate gezogen werden solle.
KTA Köne schließt sich den Ausführungen von KTA
Dörbaum an, dass sowohl von der Verwaltung wie auch von der VNO hervorragende
Arbeit geleistet worden sei. Dennoch zeige der Nahverkehrsplan einige Schwächen
auf, die in naher Zukunft zu beheben seien. Es handele sich hierbei u.a. um das
derzeit bestehende Tarifangebot, welches seiner Meinung nach umgehend
verbessert werden müsse, da der Anteil der verkauften Einzelkarten im Gegensatz
zum Zeitkartenanteil höher ausfalle und sich somit auf den Personaleinsatz bzw.
Fahrgasteinsatz pro Personenkilometer negativ auswirke. Hinzukomme, dass für
den ÖPNV zu wenige Fahrgastinformationen herausgegeben werden bzw. kein
entsprechendes Marketing vorhanden sei. Derzeit werde der öffentliche
Nahverkehr lediglich von den Bürgern genutzt, die unbedingt darauf angewiesen
seien. Um dies weiter ausweiten zu könne, müsse dieses Produkt besser
angepriesen werden. Ihm sei sehr wohl bewusst, dass ein entsprechendes
Marketing mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Dennoch halte er es für
sinnvoll, da durch eine bessere Auslastung auch sinkende Zuschüsse der
öffentlichen Hand erwartet werden können. Ferner nimmt er Bezug auf die
Haltestellen im Landkreis Lüneburg, die in der Vergangenheit erheblich vernachlässigt
worden seien. Da es sich hierbei um das Aushängeschild des ÖPNV handele, müsse
die Haltestellenqualität verbessert werden. Vor diesem Hintergrund halte er den
im Nahverkehrsplan enthaltenen Haltestellenplan für eine gute Lösung.
- 2 –
Beschluss:
Der zweite Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg 2003 –
2007 wird in der vorliegenden Form beschlossen. Dies beinhaltet nicht
gleichzeitig den Beschluss über die Ausweitung des HVV auf das Gebiet des
Landkreises Lüneburg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verbesserung der
Anbindung von Südergellersen kurzfristig zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung