Auszug - Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der GfA Lüneburg gkA
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Heuer erläutert, dass eine Zweckvereinbarung notwendig geworden sei, weil es eine Umwandlung der Rechtsform gegeben habe. Er dankt im Namen der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Umwandlung tätig begleitet haben.
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Beschluss:
Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der GfA Lüneburg vom 25.06.2012 wird rückwirkend zum 02.01.2012 aufgehoben. Der in der Anlage zur Vorlage befindlichen Verwaltungsvereinbarung über die Kosten der Verwaltungsvollstreckung bei der Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig