Auszug - Antrag der Gruppe vom 28.04.2004 (Eingang: 29.04.2004); Umwandlung der Außenstelle des Gymnasiums Bleckede in ein selbstständiges Gymnasium
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
KTA Dr. Scharf macht nochmals die Umstände des bereits
gefassten Beschlusses vom 15.12.2003 hinsichtlich der Errichtung einer
Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede deutlich. Zwischenzeitlich
vertrete man jedoch die Auffassung, dass sich die geplante Außenstelle aus
unterschiedlichen Gründen nicht realisieren lasse. Wie sich herausstellte, gab
es zum damaligen Zeitpunkt weder eine optimale Information an die Eltern noch
eine Ansprechperson, die über die weitere Verfahrensweise näher informieren
konnte. Des Weiteren gab es eine Entscheidung des Gymnasiums Scharnebeck, die
Jahrgangsstufe 7 nicht nach Bleckede zu schicken, sondern an der eigenen Schule
in Scharnebeck zu installieren. Trotz der vorhandenen Beweggründe gegen die
Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede seien
äußerst positive Anmeldezahlen verzeichnet worden. Hierbei sei man zu der
Überzeugung gelangt, die Einrichtung eines selbständigen Gymnasiums in Bleckede
ab 01.08.2005 zu beantragen, welches nach der
Schulentwicklungsplanungsverordnung mindestens zweizügig sein müsse. Um eine
solche Zweizügigkeit gewährleisten zu können, müsse frühzeitig eine
verantwortliche Ansprechperson benannt werden, die dieses Gymnasium im Ostteil
des Landkreises Lüneburg positiv darstelle und den Eltern signalisiere, dass
auch ein zweizügiges Gymnasium ein volles gymnasiales Angebot leisten könne.
Hierbei sollte es sich um den zukünftigen Schulleiter handeln. Seitens der
Kreisverwaltung müsse bei der Bezirksregierung Lüneburg beantragt werden, dass
eine solche Schulleiterstelle im Landespersonalhaushalt verankert und zur
Verfügung gestellt werde. Um ein entsprechendes Konzept für das künftige
Gymnasium erarbeiten und dies den betroffenen Eltern im Rahmen von
Informationsveranstaltungen positiv darstellen zu können, müsse eine
Vorbereitungsgruppe gebildet werden, die aus politisch Verantwortlichen,
betroffenen Eltern sowie Lehrern bestehen sollte. KTA Scharf weist eindringlich
darauf hin, dass man vorerst versuchen wolle, auf die Einrichtung von
Schulbezirken zu verzichten, um die freie Schulwahl der Eltern weiter
gewährleisten zu können. Nichtsdestotrotz müssen bei der freien Schulwahl
dennoch einige Kriterien beachtet werden, damit eine gerechte Auslastung der
Schulen gewährleistet werden könne. Vor diesem Hintergrund verweist KTA Scharf
auf die Erstattung von Schülerfahrkarten. Grundsätzlich wurden diese bis zur
nächst gelegenen Schule vom Landkreis Lüneburg erstattet. Dies müsse natürlich
auch für Bleckede gelten. Sollte dennoch ein Schulbesuch in Lüneburg angestrebt
werden, müsse der entstehende Differenzbetrag von den Eltern selber getragen
werden. KTA Dr. Scharf bittet nochmals eindringlich um die Zustimmung zur
Errichtung eines selbständigen Gymnasiums in Bleckede.
KTA Nahrstedt bedauert, dass die Einrichtung eines
selbständigen Gymnasiums in Bleckede nicht bereits im Dezember 2003 beschlossen
wurde, obwohl dies ausdrücklich von der SPD- Kreistagsfraktion gefordert wurde.
Weiter legt die SPD-Fraktion folgenden schriftlichen Änderungsantrag vor:
„Zunächst ist einmal festzustellen, dass über den Antrag der
Gruppe vom 28.04.2004 eigentlich keine Entscheidung des Kreistages getroffen
werden kann, da dem Antrag die Sach- und Rechtslage fehlt. Es gibt im Landkreis
Lüneburg keine „Außenstelle des Gymnasiums Bleckede“.
In Bleckede sollte lt. Kreistagsbeschluss vom 15.12.2003 eine
Außenstelle eines Gymnasiums eingerichtet werden. Mit Bescheid vom 30.01.2004
bestimmte die Bezirksregierung, dass die geplante gymnasiale Außenstelle in
Bleckede aufgrund sachlicher Kriterien dem Gymnasium Scharnebeck zuzuordnen
ist.
Darüber hinaus dürfen Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen
früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung
gestellt werden, wenn der Kreisausschuss einen entsprechenden Beschluss empfiehlt
oder die Beschlussfassung des Kreistages mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies
ist beides nicht der Fall.
Zu 1. Sofern die Gruppe unter 1. die gymnasiale
Außenstelle des Bernhard-Riemann-Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede subsumiert
und die Sach- und Rechtslage sich wesentlich verändert hat, ist vor einem
Kreistagsbeschluss über die Errichtung eines selbständigen Gymnasiums der
Klassen 5 bis 12 in Bleckede vorab eine Grundschulelternbefragung in den
vorgesehenen Schuleinzugsbereichen zur Annahme des neu angedachten Gymnasiums
in Bleckede durchzuführen. Hierdurch werden die Eltern insgesamt stärker in den
Entscheidungsprozess einbezogen und die Kreistagsabgeordneten erhalten ein Bild
über die Präferenzen der unmittelbar betroffenen Eltern.
Der Einzugsbereich umfasst lt. Vorlage die Stadt Bleckede, die Samtgemeinde
Dahlenburg, das Amt Neuhaus sowie die Samtgemeinde Ostheide, soweit es die
Schülerinnen und Schüler betrifft, welche die Grundschule in Neetze besuchen.
In diesen Bereichen ist die Befragung durchzuführen.
Zu 2. Der Einzugsbereich des Gymnasiums Bleckede
umfasst die Stadt Bleckede, die Samtgemeinde Dahlenburg und Schüler der
Grundschule Neetze. Allen Schülern des Einzugsbereiches wird freigestellt, das
Gymnasium in Bleckede oder wahlweise ein anderes Gymnasium in Stadt und
Landkreis Lüneburg zu besuchen. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg spricht
sich deshalb ausdrücklich gegen die Einführung eines Schulbezirks aus.
Gymnasialschüler aus dem Bereich des Amtes Neuhaus besuchen weiterhin bis zur
Errichtung der neuen Elbquerung die Gymnasien in Dömitz und Boizenburg. Nach
Errichtung der Elbbrücke besuchen die Schüler aus dem Amt Neuhaus vorrangig das
Gymnasium Bleckede.
Begründung:
Zu 1. Die CDU-Fraktion hatte vor ihrem Beschluss
über die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes am 15.12.2003 mit allen Rednern deutlich gemacht, dass über
die Errichtung selbständiger Schulen im Landkreis Lüneburg erst erneut
diskutiert und entschieden werden könne, wenn die Schülerzahlen in den nächsten
2 bis 3 Jahren erheblich ansteigen würden. Da die Gruppe die von der CDU noch
vor 5 Monaten vorgegebene Zeit für ein selbständiges Gymnasium in Bleckede
nicht mehr abwarten will und eine feste Größe der Schülerströme noch nicht
vorliegt, ist eine Elternbefragung für die weitere Planung unerlässlich.
Zu 2. Hierdurch wird eine Gleichstellung der Schüler
mit den übrigen Schülern aus dem Landkreis Lüneburg bezüglich der Schulwahl
erreicht und die pädagogisch gewollte Wettbewerbssituation und
Profilausrichtung der Gymnasien gestärkt.
Vor Fertigstellung der geplanten Elbquerung ist den Schülern
aus dem Amt Neuhaus eine Veränderung der Schuleinzugsbereiche nicht zuzumuten.“
KTA Schumann-Schilling schließt sich den inhaltlichen Ausführungen
von KTA Nahrstedt an und verweist ebenfalls auf § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung.
Es werde ebenfalls die Auffassung vertreten, dass sich die Sach- und Rechtslage
nicht verändert habe und dieser Antrag somit nicht weiter zu behandeln sei.
Ferner teilt sie mit, dass sich die FDP-Kreistagsfraktion auch gegen die
Einrichtung von Schulbezirken ausspreche und somit die Errichtung eines
eigenständigen Gymnasiums nicht durchführbar sei. Des Weiteren teilt sie mit,
dass die FDP-Kreistagsfraktion den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion unterstütze,
über die im Antrag der Gruppe aufgeführten Punkte einzeln abzustimmen.
KTA Graff bedauert, dass der eingereichte
SPD-Änderungsantrag nicht bereits in der vorherigen Kreisausschusssitzung
beraten wurde. Er vertrete die Auffassung, dass sich die Sach- und Rechtslage durchaus
geändert habe, da die beschlossene Einrichtung einer Außenstelle des Gymnasiums
Scharnebeck in Bleckede nicht angenommen werde und aufgrund der geringen
Anmeldezahlen somit auch nicht umgesetzt werden könne. Des Weiteren widerspricht
er der Behauptung, dass die Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums mit
zusätzlichen Kosten verbunden sei. Diese Kosten würden in jedem Fall entstehen,
da aufgrund der steigenden Schülerzahlen in Scharnebeck zusätzliche
Unterrichtsräume dringend benötigt werden. Die geforderte Elternbefragung werde
für nicht sinnvoll gehalten, da die Entscheidung bezüglich der Errichtung eines
eigenständigen Gymnasiums letztlich vom Kreistag getroffen werde. Im Hinblick
auf die Einrichtung von Schulbezirken weist er darauf hin, dass lediglich die
Einrichtung von Einzugsbereichen gefordert werde, da jede Schule im gesamten
Landkreis Lüneburg über solche verfüge, um die Auslastung entsprechend sicherzustellen.
KTA Graff bittet eindringlich um Unterstützung dieses Antrages, um eine
angemessene Schulbildung für die Bürger in Bleckede und Dahlenburg
gewährleisten zu können.
KTA Peters betont, dass sich die SPD-Fraktion bei
der Diskussion um die Umsetzung der Schulreform in der Kreistagssitzung am
15.12.2003 vehement für ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede und für andere
eigenständige Schulen ausgesprochen habe und sich daran auch nichts ändern
werde. Dennoch halte er die Umsetzung dieser Maßnahme zum 01.08.2005 für nicht
realisierbar, da das neue Schuljahr dazu genutzt werden sollte, Erfahrungen zu
sammeln und sich damit auseinanderzusetzen, um die Akzeptanz dieses Gymnasiums
erhöhen zu können.
KTA Danzenbächer vertritt ebenfalls die Auffassung, dass
sich die Sach- und Rechtslage aufgrund der vorliegenden Schülerzahlen geändert hat
und wirft der SPD vor, in der Dezember-Kreistagssitzung eine Chance vertan zu
haben. Es liege eindeutig auf der Hand, dass diese Außenstelle von den Eltern
nicht ausreichend angenommen worden sei. Aus diesem Grunde sei es dringend
notwendig, ein eigenständiges 3-zügiges Gymnasium in Bleckede 01.08.2005 zu
errichten. Dieser Zeitpunkt werde für realistisch gehalten, da noch genügend
Zeit vorhanden sei, um die betroffenen Eltern von dieser Maßnahme zu
überzeugen. Ferner teilt er mit, dass er einer Elternbefragung grundsätzlich
positiv gegenüber stehe. Dies diene dazu, die Motivation der Eltern im Raum
Dahlenburg hinsichtlich des geplanten Schulangebotes zu erhöhen. Um die
gewünschte Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zeitnah
umsetzen zu können, bitte er um entsprechende Zustimmung.
LR Fietz stellt mit Bedauern fest, dass bereits
zum zweiten Mal über das Thema „Gestaltung der schulischen Landschaft im
Landkreis Lüneburg“ kontrovers diskutiert werde und keine einvernehmliche Lösung
erzielt werden könne. Er betont, dass er
den vorgelegten Antrag durchaus für sachgerecht halte und sich dagegen wehre,
sich auf Formalien zurückzuziehen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Ferner
weist LR Fietz darauf hin, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2003
ebenfalls beschlossen habe, die bestehenden Schulzentren nicht weiter
auszuweiten. Aufgrund der Tatsache, dass die Errichtung einer Außenstelle des
Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede aus verschiedensten Gründen nicht umgesetzt
werden könne, müsse nun ein anderweitiger Beschluss gefasst werden. Hinzukomme,
dass intensive Gespräche mit der Stadt Lüneburg bezüglich der ansteigenden
Schülerströme geführt werden müssen. LR Fietz weist weiter darauf hin, dass in
dem Antrag der Gruppe keineswegs die Einrichtung von Schulbezirken gefordert
worden sei und bittet, diese Frage nicht grundsätzlich abzulehnen. Sie sollte aber
erneut diskutiert werden, wenn die Gefahr bestehe, dass die Auslastung von
Schulen aufgrund der abnehmenden Schülerzahlen nicht mehr gewährleistet werden
könne. Um das weitere Verfahren möglichst zeitnah in die Wege leiten zu können,
seien weitere Gespräche sowohl mit der Bezirksregierung als auch mit den
betroffenen Eltern zu führen. Aus diesem Grunde bitte er eindringlich um die
Zustimmung, ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede zum 01.08.2005 zu
errichten.
KTA Kaidas erläutert nochmals ausführlich den Antrag
der Gruppe vom 28.04.2004. Da die vorgeschlagene und beschlossene Form der
Außenstelle in Bleckede nicht durchführbar sei, habe man schnell reagiert und
sich für ein selbständiges Gymnasium in Bleckede ausgesprochen, um den
ländlichen Raum stärken und ein Gymnasialangebot vorhalten zu können. Seiner
Meinung nach werde es immer Eltern geben, die sich gegen die Einrichtung eines
solchen Angebotes aussprechen. Dennoch glaube er, dass das geplante Gymnasium in
Bleckede eine hohe Akzeptanz erreichen werde, da hierdurch ein qualitativ
hochwertiges Angebot entstehe. KTA Kaidas ist der Auffassung, dass die
Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede für alle Beteiligten das
Richtige sei und bittet um Zustimmung.
KTA Kamp befürwortet grundsätzlich die Einrichtung
eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede, um mehr Bildungsqualität im
östlichen Raum des Landkreises Lüneburg schaffen zu können. Es sei jedoch
unklar, warum dieses Vorhaben nicht bereits im Kreistag am 15.12.2003 einvernehmlich
beschlossen werden konnte. Stattdessen sei eine Außenstellenregelung
mehrheitlich favorisiert worden. Nachdem nunmehr festgestellt werden musste,
dass diese Außenstellenregelung aufgrund unterschiedlicher Gründe nicht durchsetzbar
sei, habe man sich entschieden, ein eigenständiges Gymnasium zum 01.08.2005 zu
errichten. Da in dieser Angelegenheit noch erheblicher Klärungsbedarf bestehe,
halte er diesen Zeitpunkt für nicht realistisch. Um die Akzeptanz des geplanten
Gymnasiums einschätzen zu können, halte er eine Elternbefragung für zwingend
notwendig. Sollte nämlich über kurz oder lang dieses Gymnasium keine Akzeptanz finden,
müsste die Auslastung über die Einrichtung von Schulbezirken geregelt werden.
Dies hätte zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Lüneburg
über ihre Schulwahl nicht mehr frei entscheiden können und somit die
Bildungsqualität sowie die Bildungsmöglichkeiten in Dahlenburg und Neetze
verschlechtert werden. Mit Bedauern stelle er deshalb fest, dass dieser Antrag
zu spät gestellt worden sei. Da sich die Schulstrukturreform bereits zum
01.08.2004 ändere, schlage er vor, das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten zu
erarbeiten und die endgültige Entscheidung auf das Jahr 2006 zu verschieben.
KTA Nahrstedt betont ausdrücklich, dass die
SPD-Kreistagsfraktion die Errichtung von selbständigen Gymnasien im östlichen
Teil des Landkreises Lüneburg grundsätzlich befürworte, jedoch nicht ohne
Beteiligung der Eltern durchsetzen möchte. Vor diesem Hintergrund weist er
nochmals darauf hin, dass die Einrichtung von Schulbezirken vehement abgelehnt
werde, um eine Ungleichbehandlung einer Samtgemeinde bzw. Teile einer
Samtgemeinde zu verhindern. Um letztendlich einen einvernehmlichen Beschluss in
dieser Angelegenheit erzielen zu können, schlägt er vor, den Antrag der Gruppe dahingehend
abzuändern, dass die Außenstelle des Scharnebecker Gymnasiums in Bleckede nach
erfolgreicher Elternbefragung in ein selbständiges Gymnasium der Klassen 5 bis
12 umgewandelt werde. Des Weiteren bitte er, unter Punkt 2 den Zusatz
aufzuführen, dass bis zur Fertigstellung der Brücke die Schüler aus dem Amt
Neuhaus selbstverständlich weiter die Gymnasien in Dömitz und Boizenburg
besuchen können.
KTA Perschel ruft die
Ausgangslage vom 15.12.2003 in Erinnerung. Er bedaure sehr, dass die
Erziehungsberechtigten zu wenig in die Entscheidungsprozesse eingebunden worden
seien und die mangelnde Informationspolitik dazu geführt habe, dass in der
Bevölkerung gar nicht bekannt sei, welche persönlichen Belastungen für die
Familien entstünden, wenn auswärtige Schüler beispielsweise das Johanneum in
Lüneburg besuchen wollten. Grundsätzlich sei es richtig, zunächst die
Schülerströme zu beobachten und danach über etwaige Schulstandorte zu
entscheiden. Nur die mangelnde Informationspolitik führe unter Umständen dazu, dass
Schülerströme verfälscht werden. Es sei einfach zu wenig bekannt, was man
seinerzeit durch Einführung einer Außenstelle haben erreichen wollen; nämlich
ein langsames Anwachsen der Schülerzahlen, um danach dann nach Möglichkeit ein
eigenständiges Gymnasium einzurichten. Wenn man jetzt zu dem Ergebnis komme,
zum 01.08.2005 ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede einzurichten, sei ein
offensiver und breiter Informationsfluss erforderlich. Nur so könne man seines
Erachtens auch die Einführung von Schulbezirken umgehen.
KTA Nickel kann nicht nachvollziehen, warum der
Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede nicht entsprochen werde,
obwohl Einigkeit darüber bestehe, die großen Schulzentren nicht weiter
auszuweiten. Er vertrete die Auffassung, dass die Vorbereitung dieser
Angelegenheit nicht sauber durchgeführt worden sei. Um diesen Fehler nicht zu
wiederholen, müsse versucht werden, die Akzeptanz dieses geplanten Gymnasiums
zu erhöhen. Im Hinblick auf die angesprochenen Schulbezirke erläutert KTA
Nickel, dass auch er diese Einrichtung von Schulbezirken ablehne, da den
Schülerinnen und Schülern auch zukünftig die Gelegenheit der freien Schulwahl
zu geben sei.
KTA Dr. Scharf gibt zu, dass der Vorschlag einer
Elternbefragung kein schlechter sei. Sollte bei einer solchen Befragung jedoch
ein negatives Votum herauskommen, wäre erst recht die Einrichtung eines
eigenständigen Gymnasiums nicht durchführbar und der Kreistag würde seiner
Verpflichtung und Verantwortung für die Schulpolitik nicht nachkommen.
Hinzukomme, dass zukünftig die Kapazitäten der Schulen in Lüneburg ausgeschöpft
seien und über eine andere Alternative nachgedacht werden müsse. Um eine
Entscheidung im Interesse des Schulentwicklungsplanes von Stadt und Landkreis
treffen zu können, lehne er die Durchführung einer Elternbefragung ab.
LR Fietz schlägt vor, die Sitzung für wenige
Minuten zu unterbrechen, um in der Runde der Fraktionsvorsitzenden einen
einvernehmlichen Konsens erzielen zu können, da er den Eindruck habe, dass die
unterschiedlichen Meinungen ein ähnliches Ziel verfolgen.
KTA Hoppe befürworte den Vorschlag, dass sich die
Fraktionsvorsitzenden noch einmal beraten, um ihre Gemeinsamkeiten
hervorzubringen und somit einen endgültigen Beschluss fassen zu können. Er
erläutert nochmals ausführlich die Notwendigkeit eines eigenständigen
Gymnasiums in Bleckede und bittet eindringlich darum, einen gemeinsamen Weg zu
finden, der die Umsetzung dieser Maßnahme im Sinne alle Beteiligten ermögliche.
Vors. Schulze lässt über den Antrag auf Unterbrechung
der Sitzung abstimmen.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
LR Fietz berichtet, dass er feststellen konnte,
dass alle Vorsitzenden der hier im Kreistag vertretenen Fraktionen und die
Vertreter der Verwaltung ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede dringend
wünschen. In welcher Art und Weise diese Maßnahmen nun letztendlich
durchgesetzt werde, konnte jedoch nicht einvernehmlich geklärt werden. Um einen
gemeinsamen Konsens erzielen zu können, habe er den Fraktionsvorsitzenden als
Kompromiss vorgeschlagen, die Ziffer 1. des Antrages der Gruppe wie folgt zu
ändern:
„Die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck wird ab 01.08.2005
in ein selbständiges Gymnasium im Aufbau umgewandelt. Das Gymnasium wird nach
Abschluss der Aufbauphase von Klasse 5 bis Klasse 12 geführt. Dies setzt
voraus, dass die betroffenen Eltern mit dem Ziel des Einvernehmens intensiv
auch durch den Planungsleiter informiert werden.“
Zu seinem Bedauern musste er jedoch feststellen, dass dieser
Kompromiss zu keiner Einigung geführt habe.
KTA Kaidas stimmt der Aussage von LR Fietz zu und berichtet,
dass eine Grundschulelternfragung weiterhin abgelehnt werde, da hierdurch
ebenfalls keine objektive Stellungnahme für das Gymnasium Bleckede zu erwarten
sei. Die Gruppe sei jedoch bereit, den Vorschlag von LR Fietz anzunehmen und
stelle somit den Änderungsantrag, Punkt 1 entsprechend zu ändern.
KTA Nahrstedt erklärt, dass die SPD-Kreistagsfraktion
den Antrag stelle, dass die Außenstelle des Scharnebecker Gymnasiums in
Bleckede nach erfolgreicher Elternbefragung in ein selbständiges Gymnasium umgewandelt
werde. Das Gymnasium werde nach Abschluss der Aufbauphase von Klasse 5 bis Klasse
12 geführt.
Es wird einvernehmlich festgestellt, dass es sich bei dem
Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion um den weitergehenden Antrag handele.
Über den SPD-Änderungsantrag wird abgestimmt. Der Antrag wird abgelehnt (22 :
27 Stimmen).
Anschließend wird über den eingebrachten Änderungsantrag der
CDU/Unabh.-Kreistagsfraktion und die übrigen Beschlusspunkte einzeln, wie aus
dem Beschlussdokument ersichtlich, abgestimmt.
- 55 -
Beschluss:
1.
29 : 19 Stimmen, 2 Enthaltungen
Die gymnasiale Außenstelle Bleckede wird ab 01.08.2005 in ein selbständiges
Gymnasium im Aufbau umgewandelt. Das Gymnasium wird nach Abschluss der
Aufbauphase von Klasse 5 bis Klasse 12 geführt. Dies setzt voraus, dass die
betroffenen Eltern mit dem Ziel des Einvernehmens intensiv auch durch den
Planungsleiter informiert werden.
2.
einstimmig
Der Einzugsbereich des Gymnasiums Bleckede umfasst die Stadt Bleckede, die
Samtgemeinde Dahlenburg, das Amt Neuhaus sowie die Samtgemeinde Ostheide, so
weit es Schüler/innen betrifft, die die Grundschule Neetze besuchen.
Gymnasialschüler aus dem Bereich des Amtes Neuhaus besuchen weiterhin bis zur
Errichtung der neuen Elbquerung die Gymnasien in Dömitz und Boizenburg. Nach
Errichtung der Elbbrücke besuchen die Schüler aus dem Amt Neuhaus vorrangig das
Gymnasium Bleckede.
3.
einstimmig bei 23 Enthaltungen
Im Schulgrundsatzausschuss ist mit der Stadt Lüneburg über die Zügigkeit der
Gymnasien zu sprechen.
4.
einstimmig bei 24 Enthaltungen
Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die notwendige Genehmigung der Schulbehörde einzuholen und
b) die notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung des erforderlichen Bedarfs zu
treffen
c) das Land Niedersachsen aufzufordern, den künftigen Schulleiter so bald wie
möglich zu benennen.
5.
einstimmig bei 1 Enthaltung
Vor dem Hintergrund des vorstehenden Beschlusses wird der Schulentwicklungsplan
dahingehend geändert, dass eine Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in
Bleckede zum 01.08.04 nicht eingerichtet wird.