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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 28.04.2004 (Eingang: 30.04.2004); Planung und Bau der Autobahn A 39; Resolution an Landes- und Bundesregierung  

Kreistag
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.05.2004    
Zeit: 14:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/086 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 28.04.2004 (Eingang: 30.04.2004);
Planung und Bau der Autobahn A 39;
Resolution an Landes- und Bundesregierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulze, AlexandraAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Danzenbächer erläutert den vorliegenden Antrag. Die Grüne-Kreistagsfraktion vertrete die Auffassung, dass die in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommene A 39 vor Ort aus unterschiedlichen Gründen nicht durchsetzbar sei, welches ebenfalls von zahlreichen Gutachten belegt werde. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Verkehrsuntersuchung Nord-Ost-Niedersachsen (VUNO), die von einer Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung aller verkehrlichen, raumordnerischen, städtebaulichen und landschaftsökologischen Belange erarbeitet worden sei. Diese Arbeitsgruppe sei bei der Erarbeitung der VUNO von einem Arbeitskreis begleitet worden, indem die Straßenbauverwaltungen aller beteiligten Länder sowie die Fachreferate des Bundesverkehrsministeriums vertreten waren. Die VUNO habe ergeben, dass die im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als weiterer Bedarf ausgewiesene Ergänzung des Autobahnnetzes um die A14 und A 39 die im Untersuchungsraum vorhandenen Defizite nur teilweise behebe und darüber hinaus mit gravierenden ökologischen Risiken verbunden sei. Der wirtschaftliche Nutzen sei ebenfalls nicht zu erwarten, da es sich bei der A 39 um eine Transitautobahn handele und somit der Verkehr lediglich von Skandinavien nach Südeuropa gelenkt werde. Hinzukomme, dass durch den Bau der A 39 sowohl die Natur als auch die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Anwohner angegriffen werde. Vor diesem Hintergrund weist er darauf hin, dass die Grüne-Kreistagsfraktion seit Beginn der hierzu geführten Diskussionen immer darauf verwiesen habe, dass durch einen Ausbau der B4 eine verkehrspolitische Lösung gefunden werden könne, die wesentlich verträglicher sei und seitens der Bevölkerung mitgetragen werden könne. Der geplante Bau der A 39 sei nur gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzbar. Ebenfalls sei es aus politischer Sicht nicht sinnvoll, dieses Projekt ohne einen entsprechenden Nutzungsbeleg weiter zu verfolgen. KTA Danzenbächer fasst  nochmals ausführlich die Antragsbegründung zusammen. Ferner macht er deutlich, dass die durchgeführte Verkehrsanalyse ergeben habe, dass sich die Verkehrsentlastung durch eine Autobahn um maximal 30 % verringern lasse. Um eine höhere Verkehrsberuhigung in Melbeck erzielen zu können, müsse der Ausbau der B4 und eine Ortsumgehung für Melbeck in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen werden.

 

KTA Schumann-Schilling berichtet, dass die FDP-Fraktion den Bau der A 39 unterstütze, um die Wirtschaft innerhalb der Region weiter stärken zu können. Da derzeit noch keine Trasse vorhanden sei, halte sie eine diesbezügliche Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt für nicht erforderlich. Sie schlage vor, diese Thematik weiter zu beraten, wenn eine Entscheidung bezüglich der Trassenfindung getroffen werden müsse.

 

KTA Kaidas schließt sich der Auffassung von KTA Schumann-Schilling an und teilt mit, dass auch die CDU-Fraktion den Bau der A 39 unterstütze, da die A 39 aus mehreren Gründen benötigt werde. Die Bundesregierung habe anhand eines Gutachtens feststellen können, dass bis zum Jahre 2015 mit einem erheblichen Verkehrszuwachs gerade in den Transportleistungen des Straßengüterfernverkehrs zu rechnen sei. Hinzukomme, dass durch den Bau der A 39 der Tourismus unterstützt und die Fahrzeiten verkürzt werden. Nähere Untersuchungen haben ebenfalls ergeben, dass die Arbeitslosenrate im Nahbereich von Autobahnen deutlich geringer ausfalle als in Bereichen die weiter von der Autobahn entfernt seien. KTA Kaidas erklärt, dass er den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion nicht nachvollziehen könne, da seitens der Bundesfraktion der Grünen/Bündnis 90 bereits festgestellt worden sei, dass dieses Projekt fest in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werde und somit die Einstufung der A 39 bestehen bleibe. Um die Wirtschaft in der Region des Landkreises Lüneburg weiter stärken zu können, bitte er, die beantragte Resolution der Grünen-Kreistagsfraktion abzulehnen.

 

KTA Dr. Scharf weist daraufhin, dass sowohl der Politik als auch der Bevölkerung die Notwendigkeit der A 39 durchaus bewusst sei, da hierdurch eine wirtschaftliche, touristische und verkehrliche Verbesserung erzielt werde und somit die Anbindung an das überregionale Netz erfolgen könne. Unumstritten sei hierbei lediglich die Frage des Standortes. Um hier nicht vor vollendete Tatsache gestellt zu werden, sollte die Meinung der Bevölkerung berücksichtigt und mit in die Trassenfindung einbezogen werden. Sollte die Festlegung einer Trasse erst einmal seitens des Straßenbauamtes Lüneburg erfolgt sein, bestehe keine große Möglichkeit, diese anderweitig zu verlegen. Vor diesem Hintergrund sei es seiner Meinung nach durchaus legitim, der Bevölkerung anhand von überregionalen Argumenten die politische Vorstellung der geplanten Trasse näher zu erläutern.

 

KTA Meyer erklärt, dass er den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion einerseits nachvollziehen könne und Verständnis dafür aufbringe, wenn sich jemand für die Belange der Natur einsetze. Nichtsdestotrotz werde ein Ausbau der B 4 und insbesondere eine Ortsumgehung für Melbeck die Natur an anderer Stelle belasten. Da die Gemeinde Melbeck über ein sehr hohes Verkehrsaufkommen verfüge, sei bereits vor einigen Jahren die Aufnahme des Vordringlichen Bedarfs in den Bundesverkehrswegeplan beantragt worden. Eine entsprechende Umsetzung konnte aufgrund einer neu eingeführten EU-Richtlinie jedoch nicht erfolgen. Da mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens in den nächsten Jahren zu rechnen sei, müsse dringend über eine Verkehrsentlastung nachgedacht werden. Um die hohe Verkehrsbelastung reduzieren und die damit verbundenen Unfälle vermeiden zu können, schlägt er vor, bei einer diesbezüglichen Entscheidung nicht nur in erster Linie die Natur, sondern auch die betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Um die gewünschte Verkehrsentlastung für die Gemeinde Melbeck erbringen zu können, sehe er dem Bau der A 39 zuversichtlich entgegen.

 

KTA Nahrstedt führt aus, dass die SPD-Kreistagsfraktion die vorliegende Resolution ablehne, da der Bedarf und der wirtschaftliche Nutzen der A 39 für die Region Nord-Ost-Niedersachsen unstrittig sei. Aus dem Verhältnis der jährlichen Kosten zu den jährlichen Einsparungen habe sich ein Kostennutzenfaktor von 3,4 errechnet, der im Bundesverkehrswegeplan der A 39 entsprechend zugewiesen worden sei. KTA Nahrstedt erläutert ausführlich den bisherigen Verfahrensgang. Die SPD-Kreistagsfraktion habe bereits 2001 den Autobahnbau als vordinglich angesehen und somit die Resolutionsunterstützung des Bundesfernstraßenprojektes A 39 / A 14 in den Lüneburger Kreistag eingebracht, die mit großer Mehrheit im September 2002 beschlossen worden sei. Seitens der SPD-Kreistagsfraktion wurde immer deutlich hervorgehoben, dass die Fertigstellung der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg zur weiteren Entwicklung des Wirtschaftsraumes Lüneburg notwendig sei. Im Jahre 2003 sei dann die A 39 seitens des Lüneburger Kreistages im Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg als wichtiges Straßenbauprojekt ausgewiesen und mehrheitlich zugestimmt worden. Es erfolgte somit am 14.05.2004 der Beschluss der Landesregierung, die A 39 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen. KTA Nahrstedt weist nochmals eindinglich darauf hin, dass die Planung und der Bau der A 39 zum damaligen Zeitpunkt von allen Beteiligten befürwortet worden sei und er nicht verstehe, warum eine Umsetzung nun nicht erfolgen sollte. Es sei durchaus bekannt, dass die Entscheidung zum Bau der A 39 in den derzeitigen Untersuchungsräumen umstritten sei. Dennoch werde mehrheitlich die Meinung vertreten, dass die A 39 zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ehemaligen Zonenrandgebiet notwendig sei. Da bis zum Jahre 2012 mit einem steigenden Bevölkerungszuwachs zu rechnen sei, müsse über einen angemessen Anschluss der A 250 nachgedacht werden. KTA Nahrstedt sagt zu, dass sich die SPD-Kreistagsfraktion dafür einsetzen werde, im Raumordnungsverfahren einen Korridor und im anschließenden Planfeststellungsverfahren eine exakte Trasse für die A 39 zu finden, die für alle Beteiligten die geringste Belastung mit sich bringen werde.

 

KTA Mundt berichtet, dass er bereits mehrmals und auch öffentlich geäußert habe, der Planung und somit dem Bau der A 39 in keinem Fall zuzustimmen, da er diese Autobahn für überflüssig und unnötig halte. Hinzukomme, dass seiner Meinung nach die Entscheidungsgrundlagen zu dürftig seien, um eine so weit reichende Entscheidung treffen zu können. Trotz seiner ablehnenden Haltung gegen den Bau der A 39 halte er die vorliegende Resolution ebenfalls für überflüssig, da diese über keinen ausreichenden Stellenwert verfüge. Seiner Meinung nach sei dieses Thema ausgereizt und ausreichend mit allen Beteiligten diskutiert worden. Vor diesem Hintergrund werde er sich bei dieser Resolution enthalten.

 

KTA Perschel betont, dass er dem Bau der A 39 grundsätzlich zustimme, solange sie nicht innerhalb der Samtgemeinde Ostheide gebaut werde, da diese seiner Meinung nach ausreichend belastet sei. Ihm sei durchaus bewusst, dass es schwierig sein werde, konfliktarme Räume zu finden. Dennoch vertrete er die Auffassung, dass es außerhalb der Samtgemeinde Ostheide sicherlich geeignetere Möglichkeiten für den Bau der geplanten Autobahn geben werde, um die gewünschte Verkehrsentlastung erzielen zu können.

 

KTA Meißner erläutert ausführlich, dass die vorliegende Resolution der Grünen-Kreistagsfraktion abgelehnt werden müsse, da die hierin zugrunde gelegten Argumente seiner Meinung nach nicht haltbar seien. Er vertrete die Auffassung, dem Bau der A 39 unter ökologischen Gesichtspunkten zuzustimmen, um das zukünftig steigende Verkehrsaufkommen reduzieren zu können.

 

KTA Graff kann verstehen, dass die A 39 große Zustimmung finde. Es handele sich hierbei grundsätzlich um keine schlechte Idee, da einige Argumente vorliegen, die für den Bau dieser Autobahn sprechen. Dennoch lehne er den Bau der A 39 vehement ab. Er weist darauf hin, dass seitens der Landesregierung die Einführung der Mautgebühren geplant sei. Um die Zahlung dieser Gebühren umgehen zu können, werde seitens der Bevölkerung möglichst versucht, diese Autobahn zu meiden und auf die Gemeindestraßen auszuweichen. Dies habe somit eine weitere Belastung statt die gewünschte Entlastung der Gemeindestraßen zur Folge. Ferner erklärt er, dass er das Argument hinsichtlich der Reduzierung der Arbeitslosenrate für nicht tragbar halte. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die vorliegende Arbeitslosenrate des Ruhrgebiets, welche trotz Anbindung mehrerer Autobahnen erheblich höher sei als die hiesige. Das Ziel dieser Resolution sei, dass sich die Abgeordneten des Lüneburger Kreistages positionieren. Vor diesem Hintergrund weist er eindringlich darauf hin, dass die Abgeordneten des Lüneburger Kreistages eine Entscheidung als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger des gesamten Landkreises Lüneburg zu treffen haben. Er gibt zu bedenken, dass jede beliebige Trasse akzeptiert werden müsse, wenn dem Bau der A 39 zugestimmt werde. Es spiele keine Rolle, welche Gemeinde innerhalb des Landkreis Lüneburg davon betroffen sei. KTA Graff beantragt die namentliche Abstimmung.

 

KTA Weinmann bezeichnet die vorgelegte Resolution der Grünen-Kreistagsfraktion als absurd. Diesen Antrag muss, so KTA Weinmann, ein Lehrer formuliert haben, der in Fahrradnähe von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnt. Keinesfalls zeuge der Antrag von Kenntnis um die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger, die auf eine verkehrliche Anbindung dringend angewiesen seien.

 

KTA Dammann schließt sich der Auffassung von Herrn Weinmann an, dass bei der Planung und dem Bau der A 39 nicht in erster Linie die Natur, sondern auch der Mensch berücksichtigt werden müsse. Vor diesem Hintergrund erinnert er daran, dass es bereits vor 20 Jahren bei der Planung und dem Bau einer Ostumgehung erhebliche Diskussionen gegeben habe. Fakt sei jedoch, hätte man sich damals gegen den Bau einer Ostumgehung entschieden, hätte die Stadt Lüneburg das erarbeitete Verkehrskonzept nicht umsetzen können. Bei einer genauen Betrachtung der derzeit vorliegenden Verkehrszahlen sei bis zur Verwirklichung der A 39 mit einem erheblichen Anstieg zu rechnen. Der Landkreis Lüneburg könne dann froh darüber sein, sich für den Bau der A 39 entschieden zu haben. Um die weitere Entwicklung des Landkreises Lüneburg zu stärken, stimme er dem Bau der A 39 zu und lehne somit die vorliegende Resolution ab.

 

KTA Studtmann berichtet, dass die Samtgemeinde Amelinghausen sich gegen die A 39 ausgesprochen und im Samtgemeinderat entsprechend abgelehnt habe. Da sie die Samtgemeinde Amelinghausen im Lüneburger Kreistag vertrete, spreche sie sich ebenfalls gegen den Bau der A 39 aus. Es sei völlig legitim, seine Meinung in der Öffentlichkeit zu präsentieren und durchsetzen zu wollen. Das ändere aber nichts daran, dass sie dem Resolutionsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion ebenfalls nicht folgen könne. Eine Resolution, die überhaupt etwas bewirken soll, werde immer mit breiter Mehrheit beschlossen. Nichtsdestotrotz sei hierüber zu beschließen, da jede Kreistagsfraktion das Recht habe, mit ihrem Anliegen ernst genommen zu werden.

 

KTA Staudte weist die hervorgebrachten Argumente entschieden zurück und hebt hervor, dass nicht nur die verkehrliche Anbindung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben entscheidend sei, sondern beispielsweise auch die Gewährung von Vergünstigungen, wie Subventionen wie am Beispiel des Betriebs von Herrn Weinmann erkennbar sei. Der Autobahnneubau würde sich allenfalls kurzfristig belebend auf den hiesigen Arbeitsmarkt auswirken; nämlich für die Zeit des Straßenbaus. Daran anschließend würden aber beispielsweise nicht mehr Fahrzeuge in Wolfsburg für den asiatischen Markt produziert werden, sondern im Gegenteil, der ausländische Markt würde durch bessere und schnellere Transportwege gestärkt werden. Auch die Tourismusbranche werde nicht durch eine gute Autobahnanbindung gestärkt, da dies im Allgemeinen keine Auswirkungen auf die Attraktivität von Urlaubsstandorten habe. Die so genannten Wirtschaftstipps von den Fachleuten der IHK seien mit Skepsis zu betrachten, wenn man sich vor Augen führe, dass der Präsident der IHK ein Wolfsburger Spediteur sei und dadurch zumindest der Verdacht der einseitigen Lobbyarbeit entstehe. Aufgabe der Politik sei es auch, Entscheidungen aus der Vergangenheit kritisch zu hinterfragen und ggf. zu revidieren, sofern dies eine zwischenzeitlich detailliertere Auseinandersetzung mit den Fakten erfordere. Das Thema Autobahnbau werde sich noch über viele Jahre hinziehen, zumal die Finanzierbarkeit dieses Projektes, insbesondere unter Berücksichtigung der Unterhaltungskosten, nicht gegeben sei. Die nächste Kommunalwahl werde sehr deutlich zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen den Autobahnbau sei.

 

KTA Kaidas berichtet, dass die CDU/Unabh.-Fraktion dem Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion auf namentliche Abstimmung zustimmen werde. Ferner teilt er mit, dass diese Art der Abstimmung jedoch grundsätzlich für künftige Sitzungen abgelehnt werde, da es nicht richtig sei, einzelne Kreistagsabgeordnete wegen ihrer unterschiedlichen Meinungsvertretung in der Öffentlichkeit bloß zu stellen.

 

KTA Weinmann weist den Vorwurf entschieden zurück, dass er den Standort seines Firmensitzes vom Erhalt möglicher Subventionen abhängig gemacht haben sollte. Er weist darauf hin, dass es nach der Wiedervereinigung für fast alle Regionen im Osten unterschiedliche Subventionsprogramme gab. Hinzukam noch ein so genannter Investitionszuschuss, den ebenfalls alle Regionen erhielten. Dieser Zuschuss lag unter 20 % und war an bestimmte Bedingungen geknüpft. Er gibt bekannt, dass sein Unternehmen keine Subventionen erhalten habe, was auch überprüft worden sei. Die einzige Besonderheit, die es für den Firmenstandort in Sumte gab, waren die fehlenden Mittel für die Ausführung des notwendigen Bebauungsplanes. Da dieser Standort für sinnvoll gehalten wurde, habe man sich entschieden, die notwendigen Mittel für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen und somit die drohende Arbeitslosigkeit in dieser Region zu verhindern.

 

Auf Antrag wird einstimmig der Schluss der Debatte beschlossen.

 

Es erfolgt die namentliche Abstimmung über den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 28.04.2004. Als Stimmzähler werden von den Fraktionen Herr Dahms, Frau Prigge, Herr Blume und Frau Sprinz benannt.

 

Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion wird abgelehnt. Die Abstimmliste ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

KTA Sprinz weist in einer persönlichen Erklärung den Vorwurf des KTA Weinmann zurück, dass die GRÜNEN die Sorgen und Nöte der Menschen nicht kennen.

 

- 2 -

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion wird in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

Die Abstimmliste ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 5 : 41 bei 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 5 : 41 bei 2 Enthaltungen

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