Auszug - Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 28.04.2004 (Eingang: 30.04.2004); Planung und Bau der Autobahn A 39; Resolution an Landes- und Bundesregierung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Danzenbächer erläutert den vorliegenden Antrag. Die
Grüne-Kreistagsfraktion vertrete die Auffassung, dass die in den
Bundesverkehrswegeplan aufgenommene A 39 vor Ort aus unterschiedlichen Gründen
nicht durchsetzbar sei, welches ebenfalls von zahlreichen Gutachten belegt
werde. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Verkehrsuntersuchung
Nord-Ost-Niedersachsen (VUNO), die von einer Arbeitsgruppe unter
Berücksichtigung aller verkehrlichen, raumordnerischen, städtebaulichen und
landschaftsökologischen Belange erarbeitet worden sei. Diese Arbeitsgruppe sei bei
der Erarbeitung der VUNO von einem Arbeitskreis begleitet worden, indem die
Straßenbauverwaltungen aller beteiligten Länder sowie die Fachreferate des
Bundesverkehrsministeriums vertreten waren. Die VUNO habe ergeben, dass die im
gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als weiterer Bedarf ausgewiesene
Ergänzung des Autobahnnetzes um die A14 und A 39 die im Untersuchungsraum
vorhandenen Defizite nur teilweise behebe und darüber hinaus mit gravierenden
ökologischen Risiken verbunden sei. Der wirtschaftliche Nutzen sei ebenfalls
nicht zu erwarten, da es sich bei der A 39 um eine Transitautobahn handele und
somit der Verkehr lediglich von Skandinavien nach Südeuropa gelenkt werde.
Hinzukomme, dass durch den Bau der A 39 sowohl die Natur als auch die Wohn- und
Lebensqualität der betroffenen Anwohner angegriffen werde. Vor diesem
Hintergrund weist er darauf hin, dass die Grüne-Kreistagsfraktion seit Beginn der
hierzu geführten Diskussionen immer darauf verwiesen habe, dass durch einen
Ausbau der B4 eine verkehrspolitische Lösung gefunden werden könne, die
wesentlich verträglicher sei und seitens der Bevölkerung mitgetragen werden
könne. Der geplante Bau der A 39 sei nur gegen den Willen der Bevölkerung
durchsetzbar. Ebenfalls sei es aus politischer Sicht nicht sinnvoll, dieses
Projekt ohne einen entsprechenden Nutzungsbeleg weiter zu verfolgen. KTA
Danzenbächer fasst nochmals ausführlich die
Antragsbegründung zusammen. Ferner macht er deutlich, dass die durchgeführte
Verkehrsanalyse ergeben habe, dass sich die Verkehrsentlastung durch eine
Autobahn um maximal 30 % verringern lasse. Um eine höhere Verkehrsberuhigung in
Melbeck erzielen zu können, müsse der Ausbau der B4 und eine Ortsumgehung für
Melbeck in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen
werden.
KTA Schumann-Schilling berichtet, dass die FDP-Fraktion den Bau
der A 39 unterstütze, um die Wirtschaft innerhalb der Region weiter stärken zu
können. Da derzeit noch keine Trasse vorhanden sei, halte sie eine
diesbezügliche Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt für nicht erforderlich. Sie
schlage vor, diese Thematik weiter zu beraten, wenn eine Entscheidung bezüglich
der Trassenfindung getroffen werden müsse.
KTA Kaidas schließt sich der Auffassung von KTA
Schumann-Schilling an und teilt mit, dass auch die CDU-Fraktion den Bau der A
39 unterstütze, da die A 39 aus mehreren Gründen benötigt werde. Die
Bundesregierung habe anhand eines Gutachtens feststellen können, dass bis zum Jahre
2015 mit einem erheblichen Verkehrszuwachs gerade in den Transportleistungen
des Straßengüterfernverkehrs zu rechnen sei. Hinzukomme, dass durch den Bau der
A 39 der Tourismus unterstützt und die Fahrzeiten verkürzt werden. Nähere
Untersuchungen haben ebenfalls ergeben, dass die Arbeitslosenrate im Nahbereich
von Autobahnen deutlich geringer ausfalle als in Bereichen die weiter von der
Autobahn entfernt seien. KTA Kaidas erklärt, dass er den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion
nicht nachvollziehen könne, da seitens der Bundesfraktion der Grünen/Bündnis 90
bereits festgestellt worden sei, dass dieses Projekt fest in den vordringlichen
Bedarf aufgenommen werde und somit die Einstufung der A 39 bestehen bleibe. Um
die Wirtschaft in der Region des Landkreises Lüneburg weiter stärken zu können,
bitte er, die beantragte Resolution der Grünen-Kreistagsfraktion abzulehnen.
KTA Dr. Scharf weist daraufhin, dass sowohl der Politik
als auch der Bevölkerung die Notwendigkeit der A 39 durchaus bewusst sei, da
hierdurch eine wirtschaftliche, touristische und verkehrliche Verbesserung
erzielt werde und somit die Anbindung an das überregionale Netz erfolgen könne.
Unumstritten sei hierbei lediglich die Frage des Standortes. Um hier nicht vor
vollendete Tatsache gestellt zu werden, sollte die Meinung der Bevölkerung berücksichtigt
und mit in die Trassenfindung einbezogen werden. Sollte die Festlegung einer
Trasse erst einmal seitens des Straßenbauamtes Lüneburg erfolgt sein, bestehe
keine große Möglichkeit, diese anderweitig zu verlegen. Vor diesem Hintergrund
sei es seiner Meinung nach durchaus legitim, der Bevölkerung anhand von
überregionalen Argumenten die politische Vorstellung der geplanten Trasse näher
zu erläutern.
KTA Meyer erklärt, dass er den Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion einerseits nachvollziehen könne und Verständnis dafür
aufbringe, wenn sich jemand für die Belange der Natur einsetze.
Nichtsdestotrotz werde ein Ausbau der B 4 und insbesondere eine Ortsumgehung
für Melbeck die Natur an anderer Stelle belasten. Da die Gemeinde Melbeck über
ein sehr hohes Verkehrsaufkommen verfüge, sei bereits vor einigen Jahren die
Aufnahme des Vordringlichen Bedarfs in den Bundesverkehrswegeplan beantragt
worden. Eine entsprechende Umsetzung konnte aufgrund einer neu eingeführten EU-Richtlinie
jedoch nicht erfolgen. Da mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens in den
nächsten Jahren zu rechnen sei, müsse dringend über eine Verkehrsentlastung
nachgedacht werden. Um die hohe Verkehrsbelastung reduzieren und die damit
verbundenen Unfälle vermeiden zu können, schlägt er vor, bei einer
diesbezüglichen Entscheidung nicht nur in erster Linie die Natur, sondern auch
die betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Um die gewünschte
Verkehrsentlastung für die Gemeinde Melbeck erbringen zu können, sehe er dem
Bau der A 39 zuversichtlich entgegen.
KTA Nahrstedt führt aus, dass die SPD-Kreistagsfraktion
die vorliegende Resolution ablehne, da der Bedarf und der wirtschaftliche
Nutzen der A 39 für die Region Nord-Ost-Niedersachsen unstrittig sei. Aus dem
Verhältnis der jährlichen Kosten zu den jährlichen Einsparungen habe sich ein
Kostennutzenfaktor von 3,4 errechnet, der im Bundesverkehrswegeplan der A 39
entsprechend zugewiesen worden sei. KTA Nahrstedt erläutert ausführlich den
bisherigen Verfahrensgang. Die SPD-Kreistagsfraktion habe bereits 2001 den
Autobahnbau als vordinglich angesehen und somit die Resolutionsunterstützung
des Bundesfernstraßenprojektes A 39 / A 14 in den Lüneburger Kreistag
eingebracht, die mit großer Mehrheit im September 2002 beschlossen worden sei.
Seitens der SPD-Kreistagsfraktion wurde immer deutlich hervorgehoben, dass die
Fertigstellung der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg zur weiteren Entwicklung
des Wirtschaftsraumes Lüneburg notwendig sei. Im Jahre 2003 sei dann die A 39
seitens des Lüneburger Kreistages im Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg
als wichtiges Straßenbauprojekt ausgewiesen und mehrheitlich zugestimmt worden.
Es erfolgte somit am 14.05.2004 der Beschluss der Landesregierung, die A 39 in
den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen. KTA
Nahrstedt weist nochmals eindinglich darauf hin, dass die Planung und der Bau
der A 39 zum damaligen Zeitpunkt von allen Beteiligten befürwortet worden sei
und er nicht verstehe, warum eine Umsetzung nun nicht erfolgen sollte. Es sei
durchaus bekannt, dass die Entscheidung zum Bau der A 39 in den derzeitigen
Untersuchungsräumen umstritten sei. Dennoch werde mehrheitlich die Meinung
vertreten, dass die A 39 zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im
ehemaligen Zonenrandgebiet notwendig sei. Da bis zum Jahre 2012 mit einem
steigenden Bevölkerungszuwachs zu rechnen sei, müsse über einen angemessen
Anschluss der A 250 nachgedacht werden. KTA Nahrstedt sagt zu, dass sich die
SPD-Kreistagsfraktion dafür einsetzen werde, im Raumordnungsverfahren einen
Korridor und im anschließenden Planfeststellungsverfahren eine exakte Trasse
für die A 39 zu finden, die für alle Beteiligten die geringste Belastung mit
sich bringen werde.
KTA Mundt berichtet, dass er bereits mehrmals und
auch öffentlich geäußert habe, der Planung und somit dem Bau der A 39 in keinem
Fall zuzustimmen, da er diese Autobahn für überflüssig und unnötig halte. Hinzukomme,
dass seiner Meinung nach die Entscheidungsgrundlagen zu dürftig seien, um eine
so weit reichende Entscheidung treffen zu können. Trotz seiner ablehnenden
Haltung gegen den Bau der A 39 halte er die vorliegende Resolution ebenfalls
für überflüssig, da diese über keinen ausreichenden Stellenwert verfüge. Seiner
Meinung nach sei dieses Thema ausgereizt und ausreichend mit allen Beteiligten
diskutiert worden. Vor diesem Hintergrund werde er sich bei dieser Resolution
enthalten.
KTA Perschel betont, dass er dem Bau der A 39
grundsätzlich zustimme, solange sie nicht innerhalb der Samtgemeinde Ostheide gebaut
werde, da diese seiner Meinung nach ausreichend belastet sei. Ihm sei durchaus
bewusst, dass es schwierig sein werde, konfliktarme Räume zu finden. Dennoch
vertrete er die Auffassung, dass es außerhalb der Samtgemeinde Ostheide sicherlich
geeignetere Möglichkeiten für den Bau der geplanten Autobahn geben werde, um
die gewünschte Verkehrsentlastung erzielen zu können.
KTA Meißner erläutert ausführlich, dass die
vorliegende Resolution der Grünen-Kreistagsfraktion abgelehnt werden müsse, da
die hierin zugrunde gelegten Argumente seiner Meinung nach nicht haltbar seien.
Er vertrete die Auffassung, dem Bau der A 39 unter ökologischen Gesichtspunkten
zuzustimmen, um das zukünftig steigende Verkehrsaufkommen reduzieren zu können.
KTA Graff kann verstehen, dass die A 39 große
Zustimmung finde. Es handele sich hierbei grundsätzlich um keine schlechte
Idee, da einige Argumente vorliegen, die für den Bau dieser Autobahn sprechen.
Dennoch lehne er den Bau der A 39 vehement ab. Er weist darauf hin, dass
seitens der Landesregierung die Einführung der Mautgebühren geplant sei. Um die
Zahlung dieser Gebühren umgehen zu können, werde seitens der Bevölkerung möglichst
versucht, diese Autobahn zu meiden und auf die Gemeindestraßen auszuweichen.
Dies habe somit eine weitere Belastung statt die gewünschte Entlastung der
Gemeindestraßen zur Folge. Ferner erklärt er, dass er das Argument hinsichtlich
der Reduzierung der Arbeitslosenrate für nicht tragbar halte. Er verweist in
diesem Zusammenhang auf die vorliegende Arbeitslosenrate des Ruhrgebiets,
welche trotz Anbindung mehrerer Autobahnen erheblich höher sei als die hiesige.
Das Ziel dieser Resolution sei, dass sich die Abgeordneten des Lüneburger
Kreistages positionieren. Vor diesem Hintergrund weist er eindringlich darauf
hin, dass die Abgeordneten des Lüneburger Kreistages eine Entscheidung als
Vertreter der Bürgerinnen und Bürger des gesamten Landkreises Lüneburg zu
treffen haben. Er gibt zu bedenken, dass jede beliebige Trasse akzeptiert
werden müsse, wenn dem Bau der A 39 zugestimmt werde. Es spiele keine Rolle,
welche Gemeinde innerhalb des Landkreis Lüneburg davon betroffen sei. KTA Graff
beantragt die namentliche Abstimmung.
KTA Weinmann bezeichnet die vorgelegte Resolution der
Grünen-Kreistagsfraktion als absurd. Diesen Antrag muss, so KTA Weinmann, ein
Lehrer formuliert haben, der in Fahrradnähe von seiner Arbeitsstätte entfernt
wohnt. Keinesfalls zeuge der Antrag von Kenntnis um die Sorgen und Nöte der
Bürgerinnen und Bürger, die auf eine verkehrliche Anbindung dringend angewiesen
seien.
KTA Dammann schließt sich der Auffassung von Herrn
Weinmann an, dass bei der Planung und dem Bau der A 39 nicht in erster Linie
die Natur, sondern auch der Mensch berücksichtigt werden müsse. Vor diesem
Hintergrund erinnert er daran, dass es bereits vor 20 Jahren bei der Planung
und dem Bau einer Ostumgehung erhebliche Diskussionen gegeben habe. Fakt sei
jedoch, hätte man sich damals gegen den Bau einer Ostumgehung entschieden,
hätte die Stadt Lüneburg das erarbeitete Verkehrskonzept nicht umsetzen können.
Bei einer genauen Betrachtung der derzeit vorliegenden Verkehrszahlen sei bis
zur Verwirklichung der A 39 mit einem erheblichen Anstieg zu rechnen. Der
Landkreis Lüneburg könne dann froh darüber sein, sich für den Bau der A 39
entschieden zu haben. Um die weitere Entwicklung des Landkreises Lüneburg zu
stärken, stimme er dem Bau der A 39 zu und lehne somit die vorliegende
Resolution ab.
KTA Studtmann berichtet, dass die Samtgemeinde Amelinghausen
sich gegen die A 39 ausgesprochen und im Samtgemeinderat entsprechend abgelehnt
habe. Da sie die Samtgemeinde Amelinghausen im Lüneburger Kreistag vertrete,
spreche sie sich ebenfalls gegen den Bau der A 39 aus. Es sei völlig legitim,
seine Meinung in der Öffentlichkeit zu präsentieren und durchsetzen zu wollen. Das
ändere aber nichts daran, dass sie dem Resolutionsantrag der
Grünen-Kreistagsfraktion ebenfalls nicht folgen könne. Eine Resolution, die
überhaupt etwas bewirken soll, werde immer mit breiter Mehrheit beschlossen. Nichtsdestotrotz
sei hierüber zu beschließen, da jede Kreistagsfraktion das Recht habe, mit
ihrem Anliegen ernst genommen zu werden.
KTA Staudte weist die
hervorgebrachten Argumente entschieden zurück und hebt hervor, dass nicht nur
die verkehrliche Anbindung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben entscheidend
sei, sondern beispielsweise auch die Gewährung von Vergünstigungen, wie
Subventionen wie am Beispiel des Betriebs von Herrn Weinmann erkennbar sei. Der
Autobahnneubau würde sich allenfalls kurzfristig belebend auf den hiesigen
Arbeitsmarkt auswirken; nämlich für die Zeit des Straßenbaus. Daran
anschließend würden aber beispielsweise nicht mehr Fahrzeuge in Wolfsburg für
den asiatischen Markt produziert werden, sondern im Gegenteil, der ausländische
Markt würde durch bessere und schnellere Transportwege gestärkt werden. Auch
die Tourismusbranche werde nicht durch eine gute Autobahnanbindung gestärkt, da
dies im Allgemeinen keine Auswirkungen auf die Attraktivität von
Urlaubsstandorten habe. Die so genannten Wirtschaftstipps von den Fachleuten
der IHK seien mit Skepsis zu betrachten, wenn man sich vor Augen führe, dass
der Präsident der IHK ein Wolfsburger Spediteur sei und dadurch zumindest der
Verdacht der einseitigen Lobbyarbeit entstehe. Aufgabe der Politik sei es auch,
Entscheidungen aus der Vergangenheit kritisch zu hinterfragen und ggf. zu
revidieren, sofern dies eine zwischenzeitlich detailliertere Auseinandersetzung
mit den Fakten erfordere. Das Thema Autobahnbau werde sich noch über viele
Jahre hinziehen, zumal die Finanzierbarkeit dieses Projektes, insbesondere
unter Berücksichtigung der Unterhaltungskosten, nicht gegeben sei. Die nächste
Kommunalwahl werde sehr deutlich zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung
gegen den Autobahnbau sei.
KTA Kaidas berichtet, dass die CDU/Unabh.-Fraktion
dem Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion auf namentliche Abstimmung zustimmen
werde. Ferner teilt er mit, dass diese Art der Abstimmung jedoch grundsätzlich
für künftige Sitzungen abgelehnt werde, da es nicht richtig sei, einzelne
Kreistagsabgeordnete wegen ihrer unterschiedlichen Meinungsvertretung in der
Öffentlichkeit bloß zu stellen.
KTA Weinmann weist den Vorwurf entschieden zurück,
dass er den Standort seines Firmensitzes vom Erhalt möglicher Subventionen
abhängig gemacht haben sollte. Er weist darauf hin, dass es nach der
Wiedervereinigung für fast alle Regionen im Osten unterschiedliche
Subventionsprogramme gab. Hinzukam noch ein so genannter Investitionszuschuss,
den ebenfalls alle Regionen erhielten. Dieser Zuschuss lag unter 20 % und war
an bestimmte Bedingungen geknüpft. Er gibt bekannt, dass sein Unternehmen keine
Subventionen erhalten habe, was auch überprüft worden sei. Die einzige
Besonderheit, die es für den Firmenstandort in Sumte gab, waren die fehlenden
Mittel für die Ausführung des notwendigen Bebauungsplanes. Da dieser Standort
für sinnvoll gehalten wurde, habe man sich entschieden, die notwendigen Mittel
für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen und somit die drohende
Arbeitslosigkeit in dieser Region zu verhindern.
Auf Antrag wird einstimmig der Schluss der Debatte beschlossen.
Es erfolgt die namentliche Abstimmung über den Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion vom 28.04.2004. Als Stimmzähler werden von den
Fraktionen Herr Dahms, Frau Prigge, Herr Blume und Frau Sprinz benannt.
Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion wird abgelehnt. Die
Abstimmliste ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
KTA Sprinz weist in einer persönlichen Erklärung den
Vorwurf des KTA Weinmann zurück, dass die GRÜNEN die Sorgen und Nöte der
Menschen nicht kennen.
- 2 -
Beschluss:
Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion wird in namentlicher Abstimmung
abgelehnt.
Die Abstimmliste ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 5 : 41 bei 2 Enthaltungen