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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes zur Organisation und Arbeitsweisen von Straßenmeistereien; Prüfungsmitteilung vom 21.02.2013  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.08.2013    
Zeit: 15:00 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2013/115 Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes zur Organisation und Arbeitsweisen von Straßenmeistereien;
Prüfungsmitteilung vom 21.02.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

 

Der Vorsitzende, Herr Fricke, verweist auf die ausführliche Berichtsvorlage und betont, dass seines Erachtens insbesondere in der Stellungnahme des Landrates zum Entwurf der Prüfungsmitteilung vom 06.11.2011 detailliert auf die Empfehlungen des Landesrechnungshofes eingegangen worden ist.

Handlungsbedarf besteht danach nicht. Nach wie vor ist er der Überzeugung, dass der Eigenbetrieb effizient und wirtschaftlich geführt wird und die seinerzeitige Entscheidung, das Produkt Kreisstraßen von der Planung bis zur Unterhaltung ganzheitlich zu betrachten, richtig gewesen ist.mtliche Entscheidungsfindungen sind transparent erfolgt und wurden von der Kommunalpolitik übereinstimmend mitgetragen.

 

KTA Hublitz stimmt dem ausdrücklich zu und hebt hervor, dass sich die Prüfer des Landesrechnungshofes offenbar nicht mit der spezifischen Organisationsform des hiesigen Eigenbetriebes auseinandergesetzt haben. Die Prüfungsmitteilungen sind daher nicht stimmig und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Empfehlungen aus diesem Grund entbehrlich.

 

Der Vorsitzende, KTA Fricke, bittet den anwesenden, ehemaligen Betriebsleiter, Herrn Ruth, um eine kurze Stellungnahme.

Herr Ruth ruft zunächst die Hintergründe in Erinnerung, die seinerzeit zu der politischen Entscheidung geführt hatten, einen Eigenbetrieb zu gründen.

Die Prüfung des Landesrechnungshofes vor Ort fand am 06.12.2011 statt und dauerte lediglich 4 Stunden. In Anbetracht dieses äerst kurzen persönlichen Austausches ist es offenbar nicht gelungen, den Prüfern das ganzheitliche Konzept von Planung, Bau und Unterhaltung zu verdeutlichen. Dem entsprechend passt die vorliegende Prüfungsmitteilung auch nicht zu dieser Organisationsform.

Empfehlungen, wie mögliche Kooperationsformen zu durchleuchten, sind in der Vergangenheit intensiv betrachtet worden; im Ergebnis dann aber aus wirtschaftlichen Aspekten verworfen worden.

Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Aufgabenkritik mit dem Ziel der Prozessoptimierung statt.

Die positive Entwicklung und wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes ist letztlich durch die alljährlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer belegt worden.

Gemeinsam mit mehreren Landkreisen, die aufgrund nahezu identischer Prüfungsempfehlungen ebenfalls enttäuscht waren, hatte man versucht, ein Abstimmungsgespräch mit dem Landesrechnungshof zu führen, was jedoch von dort abgelehnt worden ist.

Im Ergebnis beinhaltet die Prüfungsmitteilung keinerlei neue Erkenntnisse.

 

KTA Marten empfiehlt, den Bericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen, sich inhaltlich aber nicht weiter damit auseinanderzusetzen. Die Entwicklung und Arbeit des Eigenbetriebes in den letzten Jahren belegt die wirtschaftliche und effiziente Ausrichtung. Wichtige Entscheidungen werden aufgrund des offenen, transparenten Umgangs in diesem Ausschuss gemeinsam mitgetragen.

 

Auf Nachfrage von KTA Glodzei, wer in Ortsdurchfahrten für das Mähen verantwortlich ist, verweist KTA Hublitz auf die jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Kommunen, die entsprechende Regelungen beinhalten.

 

Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 21.02.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

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