Auszug - Reform des Betreuungsrechts
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu
beauftragen, mit dem Betreuungsverein Lüneburg e.V. einen Leistungs- und
Entgeltvertrag (Budget) auszuhandeln. Darin ist zu regeln:
§
Der Verein nimmt im bisherigen Umfang
Querschnittsaufgaben wahr.
§
Der Verein übernimmt alle von der
Betreuungsbehörde vorgeschlagenen Betreuungen bis zu einem monatlichen
Gesamtaufwand von 450 mit der Justiz abrechnungsfähigen Betreuungsstunden.
§
Der Landkreis Lüneburg zahlt dem Verein einen Sach- und
Personalkostenzuschuss in Höhe von 150.000,00 € pro Jahr.
§
Der Vertrag gilt vom 01.01.2005 bis zum
30.06.2006 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum
31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres schriftlich
gekündigt wird.
§
Sollte die Grenze von 450
abrechnungsfähigen Betreuungsstunden überschritten werden, verpflichtet sich
der Verein bezüglich Übernahme weiterer Betreuungen und Kostenerstattung mit
dem Landkreis nach zu verhandeln.
Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vertrag abgestimmt mit
dem Verein ausformulieren. Ergeben sich größere Abweichungen, wird er erneut
dem Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung vorgelegt.