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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Reform des Betreuungsrechts  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.06.2004    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
2004/100 Reform des Betreuungsrechts
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Müller, Gudrun
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Betreuungsverein Lüneburg e.V. einen Leistungs- und Entgeltvertrag (Budget) auszuhandeln. Darin ist zu regeln:

 

§         Der Verein nimmt im bisherigen Umfang Querschnittsaufgaben wahr.

§         Der Verein übernimmt alle von der Betreuungsbehörde vorgeschlagenen Betreuungen bis zu einem monatlichen Gesamtaufwand von 450 mit der Justiz abrechnungsfähigen Betreuungsstunden.

§         Der Landkreis Lüneburg  zahlt dem Verein einen Sach- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 150.000,00 € pro Jahr.

§         Der Vertrag gilt vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2006 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres schriftlich gekündigt wird.

§         Sollte die Grenze von 450 abrechnungsfähigen Betreuungsstunden überschritten werden, verpflichtet sich der Verein bezüglich Übernahme weiterer Betreuungen und Kostenerstattung mit dem Landkreis nach zu verhandeln.

 

Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vertrag abgestimmt mit dem Verein ausformulieren. Ergeben sich größere Abweichungen, wird er erneut dem Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung vorgelegt.

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