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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2004 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.09.2004    
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2004/137 Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2004 gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SBU
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

WL Ruth erläutert die Vorlage. Zu Punkt 1 – 6 ergeben sich keine Fragen, zu Punkt 7 u. 8 wird ausführlich erläutert.

KTA Stebani weist darauf hin, dass die Personalentwicklung weiterhin sehr genau beobachtet werden muss, der Eigenbetrieb muss personell weiterhin in der Lage sein, seine Aufgaben wahrzunehmen. Hier hat der Betrieb bisher vorbildlich Vorleistungen im Rahmen von Stellenabbau in den letzten Jahren erbracht.

 

KTA Heinrichs stellt die Frage, ob eventuell die Gebäude in Breetze abgeschafft werden sollten. Es sollte eine Bereisung erfolgen, um die Gebäude in Augenschein zu nehmen.

 

KTA Körner weist darauf hin, dass großer Nachholbedarf bei erforderlichen Sanierungen vorhanden ist und sich die Frage der Finanzierung stellt.

 

WL Ruth erklärt, dass aus seiner Sicht die Einrichtung eines Betriebshofes in Breetze seinerzeit wohl ein Fehler war. Die denkmalgeschützte Immobilie sei eigentlich nicht unbedingt als Betriebshof geeignet. Bei den anstehenden Sanierungen und Investitionen in Embsen und Breetze wird man angesichts des erforderlichen Finanzvolumens dies nur in mehreren Perioden schaffen können. Es ist daher noch festzustellen, was Priorität hat. Die erforderlichen Rücklagen werden bereits geschaffen.

Prinzipiell sind zwei Betriebshöfe im Gebiet des Landkreises richtig, weil die Entfernungen ansonsten zu groß werden. Die Frage einer neuen Liegenschaft und damit eines neuen Standortes ist allerdings offen.

KTA Stebani ist der Auffassung, dass der Standort Breetze geprüft werden muss, möglichst bis zum Herbst.

KTA Schumann-Schilling vertritt die Auffassung, dass so etwas nicht vom „grünen Tisch“ aus entschieden werden kann. Eine Inaugenscheinnahme ist hier erforderlich.

KTA Fricke fragt nach, ob die Verschiebungen, die im Gebäude stattgefunden haben, spontan gekommen sind.

BL Scholz erwidert, dass der Schaden zufällig festgestellt worden ist. Eine im Sommer gesetzte Gipsmarke sei bereits wieder gerissen.

WL Ruth ergänzt, dass ein Gutachter zur Prüfung bestellt worden ist.

 

KTA Fricke fragt, ob in Sachen Salzlagerung mit Kollegen anderer Ämter gesprochen wurde.

WL Ruth antwortet, dass dies der Fall sei und man bislang abgewartet habe, jetzt aber handeln muss.

 

KTA Harms fragt, ob man mit der Immobilie Zeetze schon an den Immobilienmarkt gehen könne.

WL Ruth bejaht dies prinzipiell. Allerdings sollte aus seiner Sicht der „1. Spatenstich“ bei der Elbebrücke Darchau – Neu Darchau möglichst abgewartet werden, weil ohne bzw. nicht rechtzeitige Fertigstellung der Brücke der Betriebshof in Zeetze eventuell tatsächlich noch benötigt wird (Stichwort: vorzeitiger Ausstieg aus dem Straßenunterhaltungsverband mit dem NDUV).

KTA Körner äußerte seine Sorge über die Geschäftskosten für den leer stehenden Betriebshof Zeetze.

WL Ruth erklärte den Vertragsinhalt mit dem NDUV ( keine anteiligen Gebäudekosten für Neuhaus solange Zeetze noch nicht verkauft ist ).

 

KTA Körner bemerkt, dass der Umbau der Sozialräume einschließlich Sanitäreinrichtungen auch für die Motivation der Mitarbeiter sehr wichtig sei und daher auch hohe Priorität habe.

 

KTA Heinrichs fragt, ob es sinnvoll sei, die erforderlichen Leistungen (Kreisstraßenunterhaltung) für das Amt Neuhaus woanders einzukaufen.

WL Ruth antwortet darauf, dass es dafür keine Veranlassung gibt. Es besteht eine Bindung an den NDUV bis zum Jahr 2011. Eigenes Personal sei auch vorhanden. Des weiteren ist es wichtig, dass gewisse Arbeiten in eigener Regie durchgeführt werden.

KTA Heinrich: es sollte eine gute Mischung zwischen Eigenleistungen und der Vergabe von Aufträgen an Kreisstraßen bestehen.

BL Scholz: eigenes Personal stehe ständig in Verbindung mit den Kreisstraßen. Die Identifikation und Motivation ist daher wesentlich höher zu bewerten als bei Fremdpersonal. Auch das spare letztendlich Kosten.

Beschluss:

Beschluss:

Die Mitglieder des Werks- und Straßenbauausschusses nehmen den Zwischenbericht zur Kenntnis.

Werks- und Straßenbauausschuss vom 07

Werks- und Straßenbauausschuss vom 07.09.2004

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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