Auszug - Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-09, B 10, B 12-B 15 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue"
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nickel macht
deutlich, dass eine derartige Verordnung keinen endgültigen Charakter haben könne,
sondern eine ständige Fortschreibung erfolgen müsse. Den Vorgaben der
Verwaltung sei einvernehmlich gefolgt worden.
KTA Köne hebt positiv hervor, dass
die umfassende frühzeitige Einbindung aller Beteiligten in diesem
Verordnungsprozess zu einer weitgehenden Akzeptanz geführt habe. Damit sei eine
gute Chance gegeben, dass die Ziele dieser Verordnung von den Beteiligten vor
Ort umgesetzt werden. Auch wenn zu einigen Punkten Kompromisse angenommen
werden mussten, stimme die GRÜNE-Fraktion dieser Verordnung zu.
- 61 -
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ausführungen
des Ausschusses für Umweltschutz am 29.06.2004 wird den Vorschlägen der
Verwaltung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig