Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004); Förderung von Vormittagsgruppen im Kindertagesstättenbereich
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nicole Schulze
begründet nachfolgend den vorliegenden Antrag. Die Förderung von
Vormittagsplätzen im Kindertagesstättenbereich sei unerlässlich, da nur so
Familie und Berufsleben in Einklang gebracht werden können. Es sei allgemein
bekannt, dass eine Arbeitsstelle eher mit einer Arbeitszeit am Vormittag zu
bekommen sei als mit einer Arbeitszeit am Nachmittag. Der Früh- und Spätdienst
sei in den meisten Tagesstätten so aufgeteilt, dass für die Vormittage eine längere
Betreuungszeit angeboten werde als für die Nachmittage.
Zudem sei es für Familien mit zwei oder mehr kleinen Kindern
schwierig, eine zeitlich analoge Betreuung für alle Kinder zu organisieren.
Wenn bereits ein Kind die Schule besuche und für ein anderes Kind nur ein
Nachmittagsplatz in der Kindertagesstätte vorhanden sei, müsse den ganzen Tag
über ein Kind betreut werden. Besuche ein Kind in den Nachmittagsstunden eine
Tagesstätte, bestehe eine weitere Schwierigkeit darin, dass das Kind an den
meisten Freizeitaktivitäten schwer teilnehmen könne. Angebote von
Sportvereinen, Musikschulen etc. oder auch Kindergeburtstage finden in der
Regel am Nachmittag statt, so dass dem Kind viele Möglichkeiten genommen
würden.
KTA Schumann-Schilling macht
deutlich, dass die FDP-Fraktion den Antrag grundsätzlich unterstütze. Sie weist
jedoch auf einen Vertrag hin, der zwischen dem Landkreis Lüneburg und den
kreisangehörigen Gemeinden geschlossen worden sei. Danach seien die Gemeinden
selbst für die Organisation dieser Einrichtungen zuständig, der Landkreis sei
hier nur Geldgeber.
KTA Staudte ist der
Ansicht, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Förderung von Vormittagsplätzen
das eigentliche Problem nicht treffe. Denn es sei überhaupt nicht bekannt,
welche Art von Betreuung die Familien brauchen. Der
Kindertagesstättenbedarfsplan gebe lediglich wieder, was bereits angeboten
werde und frage nicht nach dem tatsächlichen Bedarf. Es müsse die Frage
gestellt werden, ob eine Betreuung für unter 3-Jährige benötigt werde oder ob
2/3-Plätze erforderlich seien. Die Koordinierungsstelle Frauen/Wirtschaft strebe
beispielsweise die Flexibilisierung von Betreuungszeiten an. In diesem
Zusammenhang weist KTA Staudte auf den letzten verkaufsoffenen Sonntag hin, an
dem Verkäuferinnen und Verkäufer ihrer Arbeit nachgehen mussten, die
Kindergärten jedoch geschlossen blieben.
Die GRÜNE-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.
KTA Klein erwidert,
dass es einen Bedarfsplan gebe, aus dem ein Trend ersichtlich sei. Es sei zwar
nicht detailliert jedes einzelne Kind aufgeführt, es könne jedoch entnommen
werden ob die Eltern ihre Kinder am Vor- oder am Nachmittag betreut wissen
wollen. Dieser Plan werde jährlich fortgeführt.
Auch KTA Klein weist auf den mit den Gemeinden bestehenden
Vertrag hin, wonach die Gemeinden vom Landkreis bezuschusst werden und die
weitere Organisation selbst vornehmen. Dieses Verfahren sei durchaus
praktikabel, da die Gemeinden selbst am besten einschätzen können, wie der
jeweilige Bedarf sei. Der Bedarf sei ohnehin von Gemeinde zu Gemeinde
unterschiedlich. Insofern sei der vorliegende Antrag überflüssig und werde
nicht unterstützt.
KTA Nahrstedt wendet
ein, dass der genannte Vertrag mit den Gemeinden genauer betrachtet werden müsse.
Sollte eine Gemeinde vermehrten Bedarf an Vormittagsgruppen haben, werde diese
sich hinsichtlich der Bezuschussung an den Landkreis wenden. Der Landkreis
bezuschusse zusätzliche Vormittagsplätze jedoch nur, wenn die
Nachmittagsgruppen komplett belegt seien. Mit dem Antrag solle nach
Möglichkeiten gesucht werden, diese Regelung zu umgehen und auch bei noch nicht
belegten Nachmittagsgruppen eine weitere Vormittagsgruppe einzurichten.
EKR Dr. Porwol erinnert,
dass die Entscheidung über ein Angebot von Nachmittagsplätzen in einem breiten
Konsens geschlossen worden sei. Auch die Eltern seien sehr zufrieden mit dem
vorhandenen Nachmittagsangebot. In der Vergangenheit sei bereits einigen
Gemeinden mit Hinweis auf den bestehenden Vertrag eine Förderung von
Vormittagsgruppen versagt worden. Diese Gemeinden haben dann die Finanzierung
der gewünschten Vormittagsgruppen selbst vorgenommen. Würde die Möglichkeit der
Bezuschussung jetzt bestehen, müsste vor dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
auch mit diesen Gemeinden noch einmal verhandelt werden.
Würde eine vermehrte Förderung von Vormittagsplätzen
durchgeführt, würde dies einen überschlägigen Mehraufwand in Höhe von 6 Mio. €
bedeuten. Im Hinblick auf die desolate Haushaltslage könne dies vom Landkreis
Lüneburg nicht geleistet werden. Auch die demografische Entwicklung müsse
berücksichtigt werden, wobei bereits heute absehbar sei, dass in 10 bis 12
Jahren erste Kindergärten leer stehen werden.
FB Ullmann appelliert,
den vorliegenden Antrag bestehen zu lassen. Allerdings solle dieser unter dem
komplexen Thema ‚Vereinbarkeit von Familie und Beruf’ betrachtet werden, da
sich Lebenssituationen von Familien und Frauen verändern. Werde nichts
unternommen, seien etliche Kindergartengruppen von der Schließung bedroht. Es
müsse kreativ gedacht und nach vorne geschaut werden.
KTA Fricke beantragt,
die Angelegenheit an den Jugendhilfeausschuss zu überweisen.
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Beschluss:
Der Änderungsantrag auf Überweisung an den Jugendhilfeausschuss
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 23
: 29