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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004); Förderung von Vormittagsgruppen im Kindertagesstättenbereich  

Kreistag
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 27.09.2004    
Zeit: 14:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dahlenburg
Ort: Schützenhaus Dahlenburg, Dornweg, 21368 Dahlenburg
2004/158 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004);
Förderung von Vormittagsgruppen im Kindertagesstättenbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Nicole Schulze begründet nachfolgend den vorliegenden Antrag. Die Förderung von Vormittagsplätzen im Kindertagesstättenbereich sei unerlässlich, da nur so Familie und Berufsleben in Einklang gebracht werden können. Es sei allgemein bekannt, dass eine Arbeitsstelle eher mit einer Arbeitszeit am Vormittag zu bekommen sei als mit einer Arbeitszeit am Nachmittag. Der Früh- und Spätdienst sei in den meisten Tagesstätten so aufgeteilt, dass für die Vormittage eine längere Betreuungszeit angeboten werde als für die Nachmittage.

 

Zudem sei es für Familien mit zwei oder mehr kleinen Kindern schwierig, eine zeitlich analoge Betreuung für alle Kinder zu organisieren. Wenn bereits ein Kind die Schule besuche und für ein anderes Kind nur ein Nachmittagsplatz in der Kindertagesstätte vorhanden sei, müsse den ganzen Tag über ein Kind betreut werden. Besuche ein Kind in den Nachmittagsstunden eine Tagesstätte, bestehe eine weitere Schwierigkeit darin, dass das Kind an den meisten Freizeitaktivitäten schwer teilnehmen könne. Angebote von Sportvereinen, Musikschulen etc. oder auch Kindergeburtstage finden in der Regel am Nachmittag statt, so dass dem Kind viele Möglichkeiten genommen würden.

 

KTA Schumann-Schilling macht deutlich, dass die FDP-Fraktion den Antrag grundsätzlich unterstütze. Sie weist jedoch auf einen Vertrag hin, der zwischen dem Landkreis Lüneburg und den kreisangehörigen Gemeinden geschlossen worden sei. Danach seien die Gemeinden selbst für die Organisation dieser Einrichtungen zuständig, der Landkreis sei hier nur Geldgeber.

 

KTA Staudte ist der Ansicht, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Förderung von Vormittagsplätzen das eigentliche Problem nicht treffe. Denn es sei überhaupt nicht bekannt, welche Art von Betreuung die Familien brauchen. Der Kindertagesstättenbedarfsplan gebe lediglich wieder, was bereits angeboten werde und frage nicht nach dem tatsächlichen Bedarf. Es müsse die Frage gestellt werden, ob eine Betreuung für unter 3-Jährige benötigt werde oder ob 2/3-Plätze erforderlich seien. Die Koordinierungsstelle Frauen/Wirtschaft strebe beispielsweise die Flexibilisierung von Betreuungszeiten an. In diesem Zusammenhang weist KTA Staudte auf den letzten verkaufsoffenen Sonntag hin, an dem Verkäuferinnen und Verkäufer ihrer Arbeit nachgehen mussten, die Kindergärten jedoch geschlossen blieben.

Die GRÜNE-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

KTA Klein erwidert, dass es einen Bedarfsplan gebe, aus dem ein Trend ersichtlich sei. Es sei zwar nicht detailliert jedes einzelne Kind aufgeführt, es könne jedoch entnommen werden ob die Eltern ihre Kinder am Vor- oder am Nachmittag betreut wissen wollen. Dieser Plan werde jährlich fortgeführt.

 

Auch KTA Klein weist auf den mit den Gemeinden bestehenden Vertrag hin, wonach die Gemeinden vom Landkreis bezuschusst werden und die weitere Organisation selbst vornehmen. Dieses Verfahren sei durchaus praktikabel, da die Gemeinden selbst am besten einschätzen können, wie der jeweilige Bedarf sei. Der Bedarf sei ohnehin von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Insofern sei der vorliegende Antrag überflüssig und werde nicht unterstützt.

 

KTA Nahrstedt wendet ein, dass der genannte Vertrag mit den Gemeinden genauer betrachtet werden müsse. Sollte eine Gemeinde vermehrten Bedarf an Vormittagsgruppen haben, werde diese sich hinsichtlich der Bezuschussung an den Landkreis wenden. Der Landkreis bezuschusse zusätzliche Vormittagsplätze jedoch nur, wenn die Nachmittagsgruppen komplett belegt seien. Mit dem Antrag solle nach Möglichkeiten gesucht werden, diese Regelung zu umgehen und auch bei noch nicht belegten Nachmittagsgruppen eine weitere Vormittagsgruppe einzurichten.

 

EKR Dr. Porwol erinnert, dass die Entscheidung über ein Angebot von Nachmittagsplätzen in einem breiten Konsens geschlossen worden sei. Auch die Eltern seien sehr zufrieden mit dem vorhandenen Nachmittagsangebot. In der Vergangenheit sei bereits einigen Gemeinden mit Hinweis auf den bestehenden Vertrag eine Förderung von Vormittagsgruppen versagt worden. Diese Gemeinden haben dann die Finanzierung der gewünschten Vormittagsgruppen selbst vorgenommen. Würde die Möglichkeit der Bezuschussung jetzt bestehen, müsste vor dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch mit diesen Gemeinden noch einmal verhandelt werden.

 

Würde eine vermehrte Förderung von Vormittagsplätzen durchgeführt, würde dies einen überschlägigen Mehraufwand in Höhe von 6 Mio. € bedeuten. Im Hinblick auf die desolate Haushaltslage könne dies vom Landkreis Lüneburg nicht geleistet werden. Auch die demografische Entwicklung müsse berücksichtigt werden, wobei bereits heute absehbar sei, dass in 10 bis 12 Jahren erste Kindergärten leer stehen werden.

 

FB Ullmann appelliert, den vorliegenden Antrag bestehen zu lassen. Allerdings solle dieser unter dem komplexen Thema ‚Vereinbarkeit von Familie und Beruf’ betrachtet werden, da sich Lebenssituationen von Familien und Frauen verändern. Werde nichts unternommen, seien etliche Kindergartengruppen von der Schließung bedroht. Es müsse kreativ gedacht und nach vorne geschaut werden.

 

KTA Fricke beantragt, die Angelegenheit an den Jugendhilfeausschuss zu überweisen.

 

- 51 -

Beschluss:

Beschluss:

Der Änderungsantrag auf Überweisung an den Jugendhilfeausschuss wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 29 : 23

Abstimmungsergebnis:  23 : 29

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