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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004); Finanzierung des Elberadweges in Amt Neuhaus  

Kreistag
TOP: Ö 25
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 27.09.2004    
Zeit: 14:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dahlenburg
Ort: Schützenhaus Dahlenburg, Dornweg, 21368 Dahlenburg
2004/160 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004);
Finanzierung des Elberadweges in Amt Neuhaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Nahrstedt berichtet, dass in der letzten Zeit hinsichtlich des Elberadweges sehr viele Fragen an ihn gerichtet worden seien. Der Wunsch der Bürger sei es, dass der Radweg endlich gebaut werde. Eine Recherche im Internet habe ergeben, dass bei vielen anderen Landkreisen Radwege von überregionaler Bedeutung vom Landkreis selbst finanziert werden. Radwege, die das Umland erschließen, seien von den Gemeinden zu finanzieren. Der Elberadweg sei von überregionaler Bedeutung, solle jedoch von der Gemeinde Amt Neuhaus finanziert werden. Dies sei nicht richtig.

 

Die Bezirksregierung Lüneburg habe mit Schreiben vom 23.07.2003 einer Interessentin des Elberadweges mitgeteilt, dass Träger für den Radwegebau und für die Verkehrssicherungspflicht wie bisher die Stadt Bleckede und die Gemeinde Amt Neuhaus oder ein anderer Träger (z.B. der Landkreis) sein müsse. Die SPD-Fraktion spreche sich für den Bau des Elberadweges aus, der Landkreis müsse sich jedoch entsprechend daran beteiligen. Einer Gemeinde wie dem Amt Neuhaus könne eine derartige Finanzierung nicht zugemutet werden. Sollte die Gemeinde Amt Neuhaus die Gewerbesteuer nach Maßgabe des Landkreises erhöhen, sei diese vergleichbar mit dem Steuersatz der Stadt Lüneburg.

 

Hinsichtlich der Frage ob der Radwegebau sofort erfolgen müsse oder noch verschoben werden könne, habe KTA Nahrstedt eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese habe mitgeteilt, dass beim sofortigen Bau des Radweges eine Einsparung von 40% erzielt werden könne. Dabei komme es jedoch stark auf die örtlichen Gegebenheiten an. Weiterhin teilt das Land mit, dass zudem bei zeitgleichem Bau von Deich und Radweg zu berücksichtigen sei, dass unvermeintliche Setzungen des Deiches Nacharbeiten am Radweg erforderlich machen. Die sich bei der zeitgleichen Ausführung ergebende Kostenersparnis könne sich somit wieder relativieren.

 

KTA Elvers ist der Ansicht, dass der vorliegende Antrag nicht dem Kreistag des Landkreises Lüneburg hätte vorgelegt werden sollen, sondern allein Angelegenheit des Rates der Gemeinde Amt Neuhaus sei. Herr Landrat Fietz habe im August diesen Jahres eindeutige Aussagen gemacht hinsichtlich einer möglichen Finanzierung über öffentliche Mittel und einer möglichen Kostenbeteiligung durch den Landkreis Lüneburg und mögliche Beschlüsse durch den Kreistag. Der Landkreis Lüneburg könne aus rechtlichen Gründen eine Finanzierung nicht übernehmen, eine Bauträgerschaft sei ausgeschlossen. Radwegebau auf dem Deich bleibe eine rein gemeindliche Angelegenheit. Eine Mitfinanzierung durch den Landkreis sei aufgrund der mehr als problematischen Finanzlage undiskutabel. Allein eine Zuwendung, sollte diese überhaupt möglich sein, mache den Bau des Elberadweges noch lange nicht realisierbar. Voraussetzung für einen Zuschuss durch den Landkreis sei ohnehin ein genehmigungsfähiger Haushalt der Gemeinde Amt Neuhaus, der bisher nicht vorliege.

 

Herr Weinmann habe durch die Weiterleitung einer unseriösen Stellungnahme in Form eines Leserbriefes zu den Äußerungen von Landrat Fietz für erhebliche Unruhen in Amt Neuhaus gesorgt. Herr Weinmann habe entscheidende Passagen einfach weggelassen, Aussagen nach eigenem Verständnis umformuliert, verkürzt, mit anderen Sachverhalten vermischt und den Brief dadurch völlig verfälscht.

 

KTA Schurreit macht deutlich, dass der vorliegende Antrag notwendig sei, um Schaden von der Gemeinde Amt Neuhaus abzuwehren. Momentan gehe es lediglich um den ersten Teil des Radweges. Werde der Radweg vollständig gebaut, bedeute dies noch einmal die 6-fache Summe, die die Gemeinde aufbringen müsse. Das könne die Gemeinde nicht leisten.

 

LR Fietz betont, dass die Gemeinde Amt Neuhaus gleich behandelt werde mit den anderen Gemeinden im Landkreis. Beschäftigt sich der Landkreis mit Radwegen, werde zunächst geprüft, ob eine Förderung über GVFG Mittel möglich sei, da nur solche Maßnahmen in Frage kommen. Den Anteil, den der Landkreis dann zu tragen hätte, werde nach Möglichkeit auf die Gemeinden übertragen. Dies sei in der Vergangenheit so gehandhabt worden und sei gängige Praxis.

 

Die kritisierte Anhebung der Hebesätze für die örtlichen Steuern sei gewiss bedauerlich. Von einer Gemeinde, die auf Bedarfszuweisungen angewiesen sei, könne jedoch erwartet werden, dass diese ihre Möglichkeiten der Geldeinnahmen ausschöpfe. Dazu gehöre eben auch, dass die Steuern über den Landesdurchschnitt angehoben werden.

 

Insgesamt sei die Situation verfahren, was von Seiten der Verwaltung außerordentlich bedauert werde. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Anlage des Radweges in der Tat eine Bereicherung für das Amt Neuhaus darstellen würde und im Grunde das fortsetzen würde, was die vorige Landesregierung über viele Jahre bereits geleistet habe. Wenn die Höhe der Zuschüsse berücksichtigt werde, sei eine Restfinanzierung durch die Gemeinde Amt Neuhaus möglich.

 

KTA Perschel führt aus, dass für den Bau des Elberadweges Einigkeit herrsche. Der vorliegende Antrag der SPD-Kreistagsfraktion sei jedoch ein falsches Signal.

 

- 2 -

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 29

Abstimmungsergebnis: 15 : 29

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