Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004); Finanzierung des Elberadweges in Amt Neuhaus
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nahrstedt
berichtet, dass in der letzten Zeit hinsichtlich des Elberadweges sehr viele
Fragen an ihn gerichtet worden seien. Der Wunsch der Bürger sei es, dass der
Radweg endlich gebaut werde. Eine Recherche im Internet habe ergeben, dass bei
vielen anderen Landkreisen Radwege von überregionaler Bedeutung vom Landkreis
selbst finanziert werden. Radwege, die das Umland erschließen, seien von den
Gemeinden zu finanzieren. Der Elberadweg sei von überregionaler Bedeutung,
solle jedoch von der Gemeinde Amt Neuhaus finanziert werden. Dies sei nicht
richtig.
Die Bezirksregierung Lüneburg habe mit Schreiben vom 23.07.2003
einer Interessentin des Elberadweges mitgeteilt, dass Träger für den Radwegebau
und für die Verkehrssicherungspflicht wie bisher die Stadt Bleckede und die
Gemeinde Amt Neuhaus oder ein anderer Träger (z.B. der Landkreis) sein müsse.
Die SPD-Fraktion spreche sich für den Bau des Elberadweges aus, der Landkreis
müsse sich jedoch entsprechend daran beteiligen. Einer Gemeinde wie dem Amt
Neuhaus könne eine derartige Finanzierung nicht zugemutet werden. Sollte die
Gemeinde Amt Neuhaus die Gewerbesteuer nach Maßgabe des Landkreises erhöhen,
sei diese vergleichbar mit dem Steuersatz der Stadt Lüneburg.
Hinsichtlich der Frage ob der Radwegebau sofort erfolgen müsse
oder noch verschoben werden könne, habe KTA Nahrstedt eine Anfrage an die
Landesregierung gestellt. Diese habe mitgeteilt, dass beim sofortigen Bau des
Radweges eine Einsparung von 40% erzielt werden könne. Dabei komme es jedoch
stark auf die örtlichen Gegebenheiten an. Weiterhin teilt das Land mit, dass
zudem bei zeitgleichem Bau von Deich und Radweg zu berücksichtigen sei, dass
unvermeintliche Setzungen des Deiches Nacharbeiten am Radweg erforderlich
machen. Die sich bei der zeitgleichen Ausführung ergebende Kostenersparnis
könne sich somit wieder relativieren.
KTA Elvers ist der
Ansicht, dass der vorliegende Antrag nicht dem Kreistag des Landkreises
Lüneburg hätte vorgelegt werden sollen, sondern allein Angelegenheit des Rates
der Gemeinde Amt Neuhaus sei. Herr Landrat Fietz habe im August diesen Jahres
eindeutige Aussagen gemacht hinsichtlich einer möglichen Finanzierung über
öffentliche Mittel und einer möglichen Kostenbeteiligung durch den Landkreis
Lüneburg und mögliche Beschlüsse durch den Kreistag. Der Landkreis Lüneburg
könne aus rechtlichen Gründen eine Finanzierung nicht übernehmen, eine
Bauträgerschaft sei ausgeschlossen. Radwegebau auf dem Deich bleibe eine rein
gemeindliche Angelegenheit. Eine Mitfinanzierung durch den Landkreis sei
aufgrund der mehr als problematischen Finanzlage undiskutabel. Allein eine
Zuwendung, sollte diese überhaupt möglich sein, mache den Bau des Elberadweges
noch lange nicht realisierbar. Voraussetzung für einen Zuschuss durch den
Landkreis sei ohnehin ein genehmigungsfähiger Haushalt der Gemeinde Amt
Neuhaus, der bisher nicht vorliege.
Herr Weinmann habe durch die Weiterleitung einer unseriösen
Stellungnahme in Form eines Leserbriefes zu den Äußerungen von Landrat Fietz
für erhebliche Unruhen in Amt Neuhaus gesorgt. Herr Weinmann habe entscheidende
Passagen einfach weggelassen, Aussagen nach eigenem Verständnis umformuliert,
verkürzt, mit anderen Sachverhalten vermischt und den Brief dadurch völlig
verfälscht.
KTA Schurreit macht
deutlich, dass der vorliegende Antrag notwendig sei, um Schaden von der
Gemeinde Amt Neuhaus abzuwehren. Momentan gehe es lediglich um den ersten Teil
des Radweges. Werde der Radweg vollständig gebaut, bedeute dies noch einmal die
6-fache Summe, die die Gemeinde aufbringen müsse. Das könne die Gemeinde nicht
leisten.
LR Fietz betont, dass die Gemeinde
Amt Neuhaus gleich behandelt werde mit den anderen Gemeinden im Landkreis. Beschäftigt
sich der Landkreis mit Radwegen, werde zunächst geprüft, ob eine Förderung über
GVFG Mittel möglich sei, da nur solche Maßnahmen in Frage kommen. Den Anteil,
den der Landkreis dann zu tragen hätte, werde nach Möglichkeit auf die
Gemeinden übertragen. Dies sei in der Vergangenheit so gehandhabt worden und sei
gängige Praxis.
Die kritisierte Anhebung der Hebesätze für die örtlichen
Steuern sei gewiss bedauerlich. Von einer Gemeinde, die auf Bedarfszuweisungen
angewiesen sei, könne jedoch erwartet werden, dass diese ihre Möglichkeiten der
Geldeinnahmen ausschöpfe. Dazu gehöre eben auch, dass die Steuern über den
Landesdurchschnitt angehoben werden.
Insgesamt sei die Situation verfahren, was von Seiten der
Verwaltung außerordentlich bedauert werde. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Anlage des Radweges in der Tat eine Bereicherung für das
Amt Neuhaus darstellen würde und im Grunde das fortsetzen würde, was die vorige
Landesregierung über viele Jahre bereits geleistet habe. Wenn die Höhe der
Zuschüsse berücksichtigt werde, sei eine Restfinanzierung durch die Gemeinde
Amt Neuhaus möglich.
KTA Perschel führt
aus, dass für den Bau des Elberadweges Einigkeit herrsche. Der vorliegende
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion sei jedoch ein falsches Signal.
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Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 29