Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004); Wahl eines dritten ehrenamtlichen Vertreters des Landrates
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Schurreit
erläutert, dass der Kreistag laut NLO aus den stimmberechtigten
Kreisausschussmitgliedern bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter des
Landrats, die diesen bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises
unterstützt, wählen könne. Auch von den Bürgern sei ein politischer Vertreter
gewollt und nicht, wie es in der vergangenen Zeit die Praxis gewesen sei, ein
Vertreter der Verwaltung.
KTA Heinrichs
vertritt die Auffassung, dass LR Fietz und seine beiden Vertreter ihrer
Repräsentationspflicht angemessen nachkommen. Deshalb sei der vorliegende
Antrag abzulehnen.
LR Fietz stellt klar, dass Mitarbeiter
der Kreisverwaltung lediglich in Ausnahmefällen als Vertreter des Landkreises
an Veranstaltungen teilnehmen. Dem Kreistag bliebe es unbenommen, einen dritten
stellvertretenden Landrat zu wählen. Die Notwendigkeit hierfür sei jedoch nicht
gegeben.
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Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 14
: 29