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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004); Wahl eines dritten ehrenamtlichen Vertreters des Landrates  

Kreistag
TOP: Ö 28
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 27.09.2004    
Zeit: 14:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dahlenburg
Ort: Schützenhaus Dahlenburg, Dornweg, 21368 Dahlenburg
2004/163 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.08.2004 (Eingang: 24.08.2004);
Wahl eines dritten ehrenamtlichen Vertreters des Landrates
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Schurreit erläutert, dass der Kreistag laut NLO aus den stimmberechtigten Kreisausschussmitgliedern bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Landrats, die diesen bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises unterstützt, wählen könne. Auch von den Bürgern sei ein politischer Vertreter gewollt und nicht, wie es in der vergangenen Zeit die Praxis gewesen sei, ein Vertreter der Verwaltung.

 

KTA Heinrichs vertritt die Auffassung, dass LR Fietz und seine beiden Vertreter ihrer Repräsentationspflicht angemessen nachkommen. Deshalb sei der vorliegende Antrag abzulehnen.

 

LR Fietz stellt klar, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung lediglich in Ausnahmefällen als Vertreter des Landkreises an Veranstaltungen teilnehmen. Dem Kreistag bliebe es unbenommen, einen dritten stellvertretenden Landrat zu wählen. Die Notwendigkeit hierfür sei jedoch nicht gegeben.

 

- 32 -

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 29

Abstimmungsergebnis:  14 : 29

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