Auszug - Ausweisung Überschwemmungsgebiet Ilmenau (Unterlauf) (im Stand der 2. Aktualisierung vom 18.01.2016)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Gründel beschreibt die Historie des Ilmenaukanals und zeigt die Folgen eines Kanalbaus auf. Als Resultat aus dem Kanalbau habe man schon 1913 gemerkt, dass man Überschwemmungsgebiete brauche. Im Zuge des Wasserhaushaltsgesetzes müssen diese Gebiete neu festgelegt werden, weil in den Bereichen keine Baugebiete entwickelt werden, die im Nachhinein hochwassergefährdet seien und die man teuer schützen müsse. Daher sei es sinnvoll, dem Wasser den Raum zu geben, den es brauche. 2012 haben die Planungen dazu begonnen. Das Ergebnis sei eine vernünftige Verordnung mit einer validen Karte, aus der hervorgehe, an welchen Stellen Hochwasserpolder angelegt werden. Er plädiere dafür, der Vorlage zuzustimmen.
KTA Thiemann schließt sich den Ausführungen KTA Gründels an. Jeder, der an einem Strom oder Gewässer wohne, wisse welche Folgen beispielsweise Starkregenfälle haben können und somit sei es logische Konsequenz, dass die untere und obere Ilmenau als Überschwemmungsgebiet bearbeitet werde. Bei der vorläufigen Festsetzung sei es zu verschiedenen Ansichten gekommen, sodass vor Ort nochmal intensive Nachmessungen stattgefunden haben. Es wurde darüber hinaus auch ein qualifiziertes Modell für dieses Überschwemmungsgebiet entwickelt, ein sogenanntes 2D-Modell, welches den Abfluss eines Gewässers, Uferrandzonen etc. festhalte. In einer Synopse wurde auf die unterschiedlich angebrachten Einwendungen reagiert. Die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion werde der Verordnung zustimmen.
KTA Gaus erläutert, dass die Gebietsgrenzen mittlerweile wieder so festgesetzt seien wie es auch schon 1912 der Fall gewesen war. Es gab verschiedene Gründe für die Neuanpassung. Wasser suche sich immer den richtigen Weg und dies sollte für die Zukunft auch verbindlich festgelegt werden. Der gewässerkundliche Landesdienst des NLWKN habe das Verfahren sorgfältig vorbereitet und gut begleitet. Die protokollierten Einwendungen der Bürger seien überwiegend konstruktiv. Bürgerbeteiligung behindere nicht, sondern sei ein wichtiger Beitrag für die Demokratie. Es fänden sich auch Einwendungen, die den Einzelinteressen dienen. Man müsse jedoch das Gemeinwohlinteresse im Auge behalten. Er danke dem Landkreis und dem NLWKN, dass das Gemeinwohl berücksichtigt wurde.
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Abstimmungsergebnis: einstimmig