Auszug - Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 31.08.15 (Eingang: 01.09.15); Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 29.01.2016)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Dr. Kämpny erläutert den Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen. Mit diesem Antrag werde das Ziel verfolgt, die Verwaltung transparenter zu machen und den Zugang zu behördlichen Informationen für Bürger und Bürgerinnen zu verbessern. In einer freien, offenen Gesellschaft sollte den Bürgern ein weitreichendes Informationsrecht gegenüber der Verwaltung zustehen. Dabei sollen nicht die Bürger ihr Informationsbegehren begründen müssen, sondern die Verwaltung müsse darstellen, warum bestimmte behördliche Vorgänge nicht zugänglich seien. Diese Umkehr im Recht sollte auch im Landkreis eingeführt werden. Die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes sollen auch auf die kommunale Ebene übertragen werden und dazu eine entsprechende Satzung auf Landkreisebene verabschiedet werden. Ähnliche Satzungen gebe es bereits in vielen anderen Landkreisen. Rot-Grün habe sich auf Landesebene in ihrer Koalitionsvereinbarung für Teilhabe und Transparenz ausgesprochen. Nun gebe es die Möglichkeit dies im Kreistag mit einer solchen Informationsfreiheitssatzung umzusetzen. Er plädiere dafür, nicht auf die Entscheidung der Landesebene zu warten, sondern im Kreistag zu handeln.
KTA Glodzei entgegnet, dass bereits 2009 die Grünen mit dem Gesetzesentwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für ganz Niedersachsen scheiterten. Daraufhin forderten die Grünen in vielen Kommunalparlamenten Informationsfreiheitsgesetze und haben diese zum Teil auch durchgesetzt. Genauso scheiterte die FDP 2013 mit ihrem Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes. Die Grüne-Fraktion fordert ein Informationsfreiheitsgesetz nach dem Vorbild Hamburgs. Die Zweifel der Verwaltung an der Sinnhaftigkeit einer Regelung des freien Informationszuganges teile seine Fraktion nicht. Dass die neugeschaffene Transparenz vielerorts wenig genutzt werde spiele keine Rolle. Alleine die bessere Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger könne Verwaltungshandeln beeinflussen. Die Grünen lehnen den Antrag ab, nicht weil die Zielrichtung nicht stimme, sondern weil sie glauben, dass ein anderer Weg der Bessere sei.
KTA Schröder-Ehlers weist auf die Differenzierung zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Transparenzgesetz hin. Es gebe viele Bundesländer, die das Informationsfreiheitsgesetz eingeführt haben. In Niedersachsen sei das noch nicht der Fall, aber es sei dringend notwendig. So stehe es auch in der Koalitionsvereinbarung. Allerdings werde auf Landesebene ein viel weitergehendes Gesetz diskutiert, nämlich das Transparenzgesetz und das gebe es bisher nur in sehr wenigen Bereichen, beispielsweise in den Stadtstaaten. Für ein Flächenland wie Niedersachsen ein Transparenzgesetz aufzulegen sei eine sehr komplexe Angelegenheit. Transparenz bedeute, dass jede Verwaltung alle Informationen, die sie für wichtig erachtet online stelle und das führe dazu, dass sich Verwaltungstätigkeiten sehr umfassend ändern. Dazu sei auch festzulegen, in welcher Detailschärfe und in welchem Umfang, welche Verwaltung, welche Informationen online zu stellen habe. Man sollte Informationsfreiheit und Transparenz nicht voneinander lösen, sondern miteinander verknüpfen.
KTA Gödecke kann die Haltung der Grünen-Fraktion und der SPD nicht nachvollziehen. Dies betreffe den eigenen Wirkungskreis und eine entsprechende Satzung könnte erlassen werden. Die Gemeinde Dahlenburg habe bereits eine Informationsfreiheitssatzung, daran könne man sich ein Beispiel nehmen.
KTA Kruse Runge plädiert für substanzielle Änderungen. Die Umsetzung und Durchführung eines Transparenzgesetzes sei eine große Herausforderung und habe beispielsweise in Hamburg mehrere Millionen Euro gekostet. Das sei ein hochgestecktes Ziel, welches es zu erreichen gelte. Die Grüne-Fraktion möchte, dass das Einstellen von Informationen durch die Verwaltung selbstverständlich werde.
-EKR-
Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Lüneburg
nicht vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich