Auszug - Laufender Zuschuss des Landkreises Lüneburg an die Gemeinde Amt Neuhaus
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Vors. Fricke gibt bekannt, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion einen Änderungsantrag als Tischvorlage eingereicht hat. Der Antrag lautet wie folgt:
„Wir beantragen den Beschlussvorschlag gemäß Sitzungsvorlage VO 2016/058 dahingehend zu ändern, dass
- ein jährlicher Zuschuss von mind. 200.000 € gewährt wird, und
- Satz 2 des Beschlussvorschlags, der die Hilfe des Kreises an den Abschluss des Vertrages mit dem Land knüpft, gestrichen wird.“
LR Nahrstedt führt in die Thematik ein. Das Land Niedersachsen gebe in Form der Stabilisierungshilfe einen monetären Beitrag an Städte und Gemeinden, die finanziell am unteren Ende aller Kommunen des Landes Niedersachsen stehen. Landkreis und Hansestadt seien dem Entschuldungsfonds beigetreten. Das Land sei bereit, die Gemeinde Amt Neuhaus um 9,2 Mio. Euro zu entlasten. Dafür müsse die Gemeinde Verbesserungen oder Einsparungen von rund 552.000 Euro p.a. im Haushalt erreichen. Im Rahmen von Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Innenministerium wurden Möglichkeiten der Einsparungen analysiert. Das angestrebte Ziel könnte man teilweise durch die Anhebung der Abwassergebühren erreichen. Sicherlich sollte auch in die Überlegungen mit einfließen, ob man die Grundsteuer A und B erhöhe sowie ggf. die Gewerbesteuern, um die benötigten Einsparungen zu erzielen.
Um dem Rat und der Verwaltung die Entscheidung zu erleichtern, habe er der Gemeinde Amt Neuhaus zugesagt, dass der Landkreis Lüneburg bei Vertragsabschluss mit dem Land Niedersachsen 10 Jahre lang 100.000 Euro zur Entschuldung beitragen werde. Das bedeutet, dass der Landkreis Lüneburg insgesamt 1.000.000 Euro über 10 Jahre an die Gemeinde Amt Neuhaus zahlen werde. Für die Gemeinde bedeute dieser Zuschuss, dass sie nicht 552.000 Euro, sondern nur 452.000 Euro p.a. an Einsparungen erreichen müsse. Er sei nach den gemeinsamen Gesprächen zuversichtlich, dass die nötigen Einsparungen erreicht werden können und die Gemeinde somit die 9,2 Mio. Euro vom Land bekommen werde. LR Nahrstedt bittet um Zustimmung, der Gemeinde 10 Jahre, 100.000 Euro zukommen zu lassen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde dem Vertrag beitritt.
Er betont abschließend, dass es eine freiwillige Aufgabe sei und erinnert gleichzeitig daran, dass der Landkreis Lüneburg dem Entschuldungsvertrag beigetreten sei und auch die „schwarze Null“ halten müsse. Allerdings plädiere er aus Solidarität dafür, die Gemeinde zu unterstützen.
KTA Blume stellt den Änderungsantrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vor. Die Gemeinde Amt Neuhaus sei in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise massiv unterfinanziert. Sie häufe pro Jahr neue Schulden von 2 Mio. Euro an und müsse Kassenkredite in Höhe von 15 Mio. Euro bedienen. Die Teilnahme am Entschuldungsfonds wurde der Gemeinde zuvor aufgrund der desaströsen finanziellen Situation verweigert. Am Entschuldungsfonds sollte die Gemeinde nicht teilnehmen; denn auch im Falle einer Entschuldung wäre Amt Neuhaus nicht in der Lage sich wirtschaftlich wieder zu erholen. Die Gemeinde stehe „finanziell am Abgrund“, so KTA Blume.
Diese Rechnung könne nicht aufgehen. Die Gemeinde Amt Neuhaus brauche grundlegende Unterstützung, um sich finanzieren zu können. Es müsse ein Weg gefunden werden, um dauerhaft sicherzustellen, dass die Gemeinde keine neuen Schulden aufbaue. Das, was Land und Landkreis unternehmen, sei nur der „Tropfen auf dem heißen Stein“ und definitiv keine dauerhafte Problemlösung.
Die Einsparvorschläge, wie die Anhebung der Steuern und Gebühren, seien seiner Ansicht nach dauerhaft nicht hilfreich. Die Situation der Kommune sei schon aufgrund ihrer Lage rechts der Elbe einzigartig. Die Menschen müssen „Eintritt“ zahlen, um in den Landkreis Lüneburg zu kommen. Das belaste die Einwohner und Unternehmen erheblich und fördere den Bevölkerungsrückgang und nicht die Entwicklung der Wirtschaft. Die Menschen und die Unternehmen sollten nicht länger Eintritt in den Landkreis zahlen müssen. Die Elbbrücke sei und bleibe nach wie vor wichtig und müsse realisiert werden. Bis dahin müssen die Fährverbindungen verbessert und kostenfrei nutzbar gemacht werden.
Das Land müsse entsprechend seines verfassungsrechtlichen Auftrages die Gemeinde finanziell unterstützen. Der Landkreis müsse aufgrund seiner Ausgleichsfunktion einschreiten. 100.000 Euro seien an dieser Stelle nicht ausreichend, sodass die Unterstützung dauerhaft höher ausfallen müsse. Daher fordere die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion mindestens 200.000 Euro jährlich und das müsse begleitet werden durch eine tragbare Finanzausstattung der Gemeinde, ohne Gängelungen und Bedingungen. Daher solle durch den Änderungsantrag ein Zuschuss von 200.000 Euro gewährt und der Satz 2 der Beschlussvorlage: „Hilfe des Landkreises an den Vertragsabschluss mit dem Land knüpft“ müsse gestrichen werden.
LR Nahrstedt entgegnet, die Gemeinde habe in der Vergangenheit schon einmal den Antrag auf Entschuldung gestellt. Das sei aber nicht möglich gewesen und auch damals schon hatte die Gemeinde Kassenkredite in Höhe von 15 Mio. Euro. Es entspreche nicht der Realität, dass sich die Kassenkredite jährlich um 2 Mio. Euro erhöhen. Wenn die Gemeinde den Vertrag annähme, würden sich die Schulden nicht weiter erhöhen. Die Gemeinde werde weiterhin Bedarfszuweisungen erhalten. Auch wenn die Gemeinde dem Vertrag nicht zustimmen sollte, werde verlangt, wenn man Bedarfszuweisungen bekomme, dass die Steuern und Abwassergebühren angehoben werden. Wenn die Gemeinde dem Vertrag zustimme, bekommt sie die 9,2 Mio. Euro und weiterhin Bedarfszuweisungen. Es sei nicht fair so zu tun, als würden jedes Jahr 2 Mio. Euro mehr Schulden entstehen.
LR Nahrstedt bittet um Zustimmung zur Vorlage, denn sie gebe der Gemeinde Chancen und plündere gleichzeitig den Landkreis nicht aus. Er wiederhole, dass der Landkreis Lüneburg ein Entschuldungslandkreis sei. Dennoch habe die Gemeinde in den letzten 6 Jahren 348.000 Euro erhalten, dies seien 60.000 Euro im Jahr. Damit seien viele Projekte unterstützt worden, wie die Sanierung der Kapelle und der Kita in Kaarßen.
KTA Kamp betont an KTA Blume gerichtet, dass es nicht besser werde, wenn man Neuhaus schlecht rede. Es gehe um eine Strukturschwäche, die im Rahmen der Ausgleichsfunktion ausgeglichen werden solle. Den 348.000 Euro aus dem Strukturentwicklungsfonds würde er den Zuschuss von 250.000 Euro für die Fähre hinzurechnen wollen und aktuell im Dezember wurden die Grundschule und Kita in Amt Neuhaus mit 41.000 Euro unterstützt. Die Gemeinde werde massiv durch den Landkreis unterstützt und das solle auch so weitergehen.
Der Landkreis gebe 1 Mio. Euro als verlorenen Zuschuss an Amt Neuhaus. Er könne sich nicht erinnern, dass in den letzten 15 Jahren so eine hohe Summe mit verlorenen Zuschüssen an eine Gemeinde ausgeschüttet worden sei. Der Landkreis gebe Geld und komme seiner Pflicht nach und natürlich erwarte man auch Gegenleistungen, das mache das Land aber auch. Die Brücke sei „vom Tisch“, weil sie einfach nicht bezahlbar sei. Diese ganzen Zuschüsse wären mit Brücke gar nicht möglich gewesen. Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen und den Antrag der CDU ablehnen, weil er nicht realistisch sei.
KTA Kruse-Runge betont, dass es keine Mittel vom Land geben würde, wenn der Landkreis die Gemeinde nicht unterstützen würde. Aber auch der Landkreis sei dem Entschuldungsvertrag beigetreten, deshalb könne der Landkreis nicht beliebig viel Geld ausgeben.
KTA Stoll bezeichnet die Vorlage der Verwaltung als moderne Erpressung. Der Gemeinde bliebe nichts anderes übrig als dem Vertrag zuzustimmen. Mache die Kommune dies nicht, werde ihr der Haushalt gesperrt. Aufgrund der höheren Gebühren und Steuern seien im Nachhinein die Gewerbetreibenden und Einwohner die Leidtragenden. 100.000 Euro seien nicht schlecht, aber 200.000 Euro würde er lieber sehen.
LR Nahrstedt erläutert, dass die Vorlage ein Signal an die Ratsherren sein soll, dass der Landkreis die Gemeinde unterstütze. Er fragt noch einmal, woher denn die 100.000 Euro kommen sollen. Seine Intention war schnelles Handeln. Man hätte auch warten können, wie sich die Situation entwickelt. LR Nahrstedt betont, dass er ein mündliches Versprechen gegeben habe, das er durch einen Kreistagsbeschluss absichern lassen wolle.
KTA Hublitz zeigt sich von der Vorlage angenehm überrascht. Doch die demographische Entwicklung führe zu mehr älteren Einwohnerinnen und Einwohnern, da wäre eine Steuererhebung sehr zu spüren. Er äußert seine Zweifel an einer Erhöhung der Grundsteuer und Erwirtschaftung der Einsparungen.
KTA Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass die Entschuldungsverträge bisher immer an bestimmte Bedingungen geknüpft waren. Leider haben die doch finanzschwächeren Kommunen wie Dahlenburg oder Neuhaus es damals nicht geschafft, in diese Entschuldungsverträge hineinzukommen. Rot-grün habe diese Entschuldungsverträge aber fortgesetzt und es sei nun die Situation eingetreten, dass mit Abstimmung der kommunalen Spitzenverbände, bestimmte Mittel, die noch im Topf seien, unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch an die Kommunen gezahlt werden, die die Kriterien eigentlich nicht erfüllen. Sie sei froh, dass die Gemeinde Amt Neuhaus es geschafft habe. Es seien schwierige Bedingungen, deren Erfüllung nicht einfach für eine Gemeinde sei. Die Kanalgebühren sollten kostendeckend erhoben werden, denn bei einer Gemeinde die finanziell so schlecht dastehe, sei es letztendlich schwierig, die Kanalgebühren noch zu bezuschussen. Das sei nicht zulässig und müsse behoben werden. Dieser Punkt würde sowieso umgesetzt werden, auch wenn sich die Gemeinde dazu entschließen sollte, dem Vertrag nicht zu zustimmen.
KTA Gödecke würde der Gemeinde auch mehr Geldmittel zur Verfügung stellen wollen, er könne aber auch nicht sagen. woher die fehlenden finanziellen Mittel kommen sollen. Die Gruppe FDP/Die Unabhängigen stimmt der Vorlage zu.
KTA Glodzei findet, dass man Vertragsbedingungen nicht als Erpressung sehen kann. Er könne die Forderung der CDU nicht nachvollziehen. Solange die kommunale Ebene in der Bundesrepublik im Vergleich zu den beiden anderen Ebenen deutlich unterfinanziert sei, werde es Kommunen in Not geben. Der Landkreis zeige sich in diesem Fall mit einer ziemlich hohen Summe solidarisch.
KTA Blume erinnert daran, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion bei der letzten Haushaltsberatung den Antrag gestellt hatte, die Überschüsse, die in Höhe von 400.000 Euro angefallen waren, der Gemeinde Amt Neuhaus zukommen zu lassen. Das sei jedoch von der Mehrheitsgruppe abgelehnt worden. Warum wurde diese Vorlage nicht in einem Fachausschuss besprochen? Wir wollen doch alle dasselbe, und zwar dass es der Gemeinde Amt Neuhaus gut gehe. Er bezweifle, dass die Vorbereitungen des Landes und der Zuschuss des Landkreises ausreichend sein werden. Wenn man 15 Mio. Euro Schulden habe und 9 Mio. Euro davon tilge, habe man immer noch 6 Mio. Euro Schulden.
Wenn man aber nicht dafür Sorge trage, dass die Gemeinde hinterher noch auskömmlich finanziert sei, sei dies lediglich eine Verschiebung des Problems. Er würde sich wünschen, im Rahmen des Finanzausschusses diesem Thema nachzugehen und zu diskutieren. Man könnte genauer betrachten, was im Vertrag geregelt sei, wie belastbar die Annahme sei, dass die Gemeinde Amt Neuhaus die 552.000 Euro an Konsolidierungsbeitrag aufbringen könne.
LR Nahrstedt erläutert dazu, dass die von ihm zuvor genannten Gespräche am 22/23. Februar 2016 im Amt Neuhaus geführt wurden. Dabei sei deutlich geworden, dass das Signal des Kreistages Ende März dem Rat in Neuhaus vorliegen müsse, weil bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Vertragsbedingungen überhaupt erfüllen zu können. Außerdem habe der Rat der Gemeinde Amt Neuhaus darüber zu entscheiden, ob er den Vertrag eingehen wolle. Der Landkreis könne die Entscheidung nur mit 100.000 Euro unterstützen. Der Kreistag setze lediglich ein Signal. Zu entscheiden haben dies die Ratsmitglieder im Amt Neuhaus.
-EKR-
Beschluss:
- Der Gemeinde Amt Neuhaus wird für die Jahre 2017 bis 2026 ein jährlicher Zuschuss zum Ergebnishaushalt in Höhe von 100.000 € gewährt.
- Der Zuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Gemeinde Amt Neuhaus mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag über Stabilisierungshilfen schließt und die darin festgelegten Bedingungen einhält.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und Enthaltungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | TOP 10 Änderungsantrag CDU (14 KB) |