Auszug - Flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Vertragssystems im Bereich der ambulanten Hilfen im Landkreis Lüneburg
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Beschluss:
1.
Sozial- bzw. Projekträume werden im
Landkreis Lüneburg erst nach einer breiten Beteiligung aller Leistungsanbieter
vergeben. Alle Leistungsanbieter haben somit die Möglichkeit, ihre Konzeptideen
beim Landkreis einzureichen.
2.
Die im Bereich der ambulanten Hilfe
freiberuflich tätigen Sozialarbeiter werden ausdrücklich aufgefordert, sich an
der Diskussion um die Ausgestaltung der Sozialräume/Projekträume zu beteiligen
und entsprechende Konzeptentwürfe einzureichen.
Für die Möglichkeit der Vergabe eines Projektraums an freiberuflich tätige
Sozialarbeiter ist es jedoch Voraussetzung, dass diese eine entsprechende
Organisationsform finden, die auf eine
gewisse Dauer angelegt ist und die die Übernahme der für
einen Kontraktbereich geforderten Leistungen angemessen möglich macht.
3.
Die räumliche Festlegung von Sozial- bzw.
Projekträumen obliegt dem Landkreis Lüneburg. Dies umfasst sowohl den
räumlichen Zuschnitt wie auch die Entscheidung über den mit der Wahrnehmung der
Aufgaben zu betrauenden Leistungserbringer. Die Gemeinden im Landkreis Lüneburg
werden jeweils bezogen auf die Sozial-/Projekträume im Rahmen der von ihnen im
Bereich der Jugendhilfe erbrachten Leistungen in angemessener Form beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig