Auszug - Anfrage von Christoph Podstawa (Fraktion DIE LINKE) vom 24.02.2017 (Eingang: 27.02.2017); Kosten der Unterkunft bei Wohngemeinschaften
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage von Christoph Podstawa (Fraktion DIE LINKE) zum Thema Kosten der Unterkunft bei Wohngemeinschaften wie folgt:
- Inwieweit ist es gängige Praxis, bei der Berechnung der höchstzulässigen KdU bei Bekanntwerden von Wohngemeinschaften die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft zu treffen?
Antwort:
Die Berechnung erfolge nicht automatisch, sondern müsse für jeden Einzelfall durchgeführt werden. Bei einer Wohngemeinschaft werden höhere Kosten anerkannt. Beispielsweise werde bei einer Wohngemeinschaft von zwei Personen eine Wohnung für drei Personen anerkannt. Der Begriff Wohngemeinschaft müsse von dem Begriff der Bedarfsgemeinschaft unterschieden werden. Eine Bedarfsgemeinschaft sei wie eine Familie zu sehen bzw. wie eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Es gebe in der Regel ein gemeinschaftlich genutztes Schlafzimmer und eine gemeinschaftliche Küche. Ggf. seien die Verhältnisse vor Ort zu begutachten.
Er nehme in diesem Zusammenhang die Beantwortung der Frage 5. vorweg:
- Wie werden etwaige Fehlbescheide hinsichtlich der KdU bei Wohngemeinschaften korrigiert?
Antwort:
In diesen Fällen komme es zu einem Widerspruch oder zu einer Klage. Darüber haben die Gerichte zu entscheiden.
- Für wie viele Fälle in denen die KdU nicht den tatsächlichen Mieten entsprachen, wurden Bedarfsgemeinschaften angenommen?
- In wie vielen der unter Punkt 2 genannten Fälle wurden nach Selbstauskunft lediglich „Wohngemeinschaften“ angeführt?
Antwort zu 3 +4:
Ein solcher Fall sei nicht bekannt.
- Ist dem Landrat und sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter das vom Bundessozialgericht am 18.6.2008 getroffene Urteil B 14/11b AS 61/06 R bekannt, wonach bei Wohngemeinschaften nicht von Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden kann?
Antwort:
Ja.
KTA Podstawa stellt dar, dass aufgrund dieser Problematik Menschen auf ihn zugekommen seien. Es gebe hohe Hürden für so einen Widerspruch. Er bitte darum, dass die Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt werden. Er habe bereits danach gefragt und keine Antwort erhalten.
FDL Ruth bestätigt, dass nach den Richtlinien gefragt worden sei. Die Verwaltung habe die Anforderung aufgenommen werde die Richtlinie in Form einer Informationsvorlage in Kürze dem gesamten Kreistag zur Verfügung stellen. ( Vorlage 2017/079)
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