Auszug - Anpassung der Satzung über die Schülerbeförderung (im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.01.2018)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Bothe fragt, ob die Bezeichnung all der Wörter Schülerinnen mit Gender Sternchen* innen jetzt Amtssprache sei oder welchen Hintergrund dies habe.
Gleichstellungsbeauftrage Frau Bening antwortet, dass dies Amtssprache in allen öffentlichen Schriften sei und einzuhalten sei.
Grundlage für die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache sei das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache.
Quellenangabe: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1989, Seite 50
Beschluss:
Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Schülerbeförderung wird, mit Änderung des § 5 (Notwendige Aufwendungen), beschlossen.
In § 5 der Satzung wird die Kostenerstattung für Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule fahren, von 0,25 € auf 0,30 € erhöht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Anlagen: | |||||
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1 | NdsLT GST Sprache (293 KB) |