Auszug - Antrag der CDU Fraktion vom 28.11.2017 (Eingang: 29.11.17) zur Förderung zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im ländlichen Raum (im Stand der Aktualisierung vom 06.06.2018)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Es sind kleinere Änderungen an der Richtlinie notwendig. Es handelt sich konkret um §3, Abs. 2, der ergänzt werden sollte. Es soll verhindert werden, dass bei Neubauten (nach Abbruch) das Aussehen des Gebäudes nicht dem Ortsbild angepasst wird.
Eine optische Ähnlichkeit des Neubaus im Verhältnis zum abgerissenen Gebäude ist daher sicherzustellen. Kein Problem wird in §2 Abs. 2 bei einem möglichen Gewerbewechsel gesehen. Hier sind keine Anpassungen der Richtlinie notwendig.
Beschluss:
Die Verwaltung legt einen Entwurf einer Richtlinie und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vor.
Dem Vorschlag der Verwaltung für das weitere Vorgehen wird zugestimmt.
Dem Entwurf der Richtlinie zum zeitgemäßen Wohnen und Arbeiten (Anlage) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Verlauf der Diskussion im Wirtschaftsausschuss angesprochenen Ergänzungen und Konkretisierungen in der Richtlinie vorzunehmen. Ein- bis zweimal jährlich berichtet die Verwaltung den aktuellen Sachstand im Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig