Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004); Änderung der Entschädigungssatzung  

Kreistag
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 17.12.2004    
Zeit: 9:00 - 14:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/232 Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004);
Änderung der Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schülke, AlexandraAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Kaidas erläutert, dass die Diskussion um die Hausfrauenpauschale seit geraumer Zeit geführt werde und bereits Schaden für alle Mitglieder des Kreistages wie auch für den Betroffenen selbst ausgelöst habe. Es müsse endlich Klarheit geschaffen werden. Ausgangspunkt bei der Verabschiedung des Gesetzes sei gewesen, Hausfrauen mit Kindern die Möglichkeit zu geben, ein politisches Mandat anzunehmen. Zu diesem Ursprungsgedanken müsse zurückgekehrt werden. Die Verwaltung solle einen entsprechend rechtssicheren Entwurf vorbereiten, damit dieser in die Entschädigungssatzung aufgenommen werden könne. Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion solle dabei Berücksichtigung finden.

 

KTA Sprinz macht deutlich, dass der Ursprungsantrag der CDU-Fraktion unvollständig sei, da dieser lediglich vorsehe, dass nur Rentner und Pensionäre keine Hausfrauenpauschale bekommen können. Die GRÜNE-Fraktion sei jedoch der Meinung, dass alle Abgeordneten, die über ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen verfügen, ausgeschlossen werden sollen und habe deshalb den vorliegenden Änderungsantrag gestellt. Demgegenüber sollen die Hausfrauen und Hausmänner gestärkt werden, die kein eigenes Einkommen haben. Die gesetzliche Situation sei möglicherweise nicht ganz eindeutig. Es gebe aber eine rechtliche und eine moralische Seite und der Kreistag sei gefordert, ein Zeichen zu setzen.

 

EKR Dr. Porwol unterstützt die vorliegenden Anträge. Die Verwaltung werde eine rechtlich einwandfreie Formulierung prüfen und nach Möglichkeit auch den Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion berücksichtigen. Anschließend werde dies dem Kreisausschuss zur Abstimmung vorgelegt. Eine andere Möglichkeit sei es, den laufenden Prozess abzuwarten und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes als Grundlage zu nehmen.

 

KTA Stebani sieht den Kreistag ebenfalls in der Pflicht, der Verwaltung einen klaren Auftrag zur Änderung der Entschädigungssatzung zu erteilen.

 

- 32 -

Beschluss:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtlich einwandfreie Formulierung unter Berücksichtigung der Anträge von CDU/Unabhängige sowie der GRÜNE-Fraktion (Anlage) zu erarbeiten. Diese wird dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung