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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anträge des ASB Kreisverbandes Lüneburg, der DLRG Ortsgruppe Lüneburg e. V. und des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. auf Gewährung von Kreiszuschüssen zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Einsatzmitteln für den Katastrophenschutz  

Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 30.10.2019    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2019/359 Anträge des ASB Kreisverbandes Lüneburg, der DLRG Ortsgruppe Lüneburg e. V. und des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. auf Gewährung von Kreiszuschüssen zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Einsatzmitteln für den Katastrophenschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem ASB Kreisverband Lüneburg wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100.000,00 €r die Beschaffung eines Gerätewagens Sanität aus dem Haushalt 2019 gewährt.

Der DLRG Ortsgruppe Lüneburg e. V. wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20.000,00 €r die Beschaffung eines Gerätewagens Tauchen gewährt. Die dafür erforderlichen Mittel sind entweder im Rahmen des Nachtragshaushalts 2019 oder aber über einen entsprechenden Haushaltsansatz beim Produkt 128-000 Katastrophenschutz im Haushalt 2020 bereitzustellen.

Der Antrag eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 53.750,00 € des DRK Kreisverbandes Lüneburg e.V. für die Beschaffung einer Netzersatzanlage wird grundsätzlich befürwortet. Über den Antrag wird abschließend entschieden, sobald im Jahr 2020 der Förderbescheid oder eine abschlägige Entscheidung des Landes Niedersachsen über den dort gestellten Antrag vorliegt. Voraussetzung für eine Förderung durch den Landkreis Lüneburg ist die Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2020. Zudem wird erwartet, dass sich der DRK Kreisverband Lüneburg e. V. zu gegebener Zeit noch zur Höhe eines eventuellen Eigenanteils äert.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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