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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Ausweisung eines Naturschutzgebietes zur Sicherung eines Teiles des FFH Gebietes 212 - hier: Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.08.2020)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2020    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Bardowick
Ort: Schützenhaus Bardowick, St. Dionyser Weg 2, 21357 Bardowick
2019/418-1 Ausweisung eines Naturschutzgebietes zur Sicherung eines Teiles des FFH Gebietes 212 - hier: Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern
(im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.08.2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2019/418
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Gründel erklärt, dass sich ein großer Teil des ausgewiesenen Natursschutzgebietes in der Gemarkung Radbruch befände. Die Problematik bestünde darin, dass die sich dort befindlichen Gewässer nicht mehr ordentlich bewirtschaftet lassen, aber über die Jahre, besonders im Bereich der Hydrologie ein sehr empfindliches und sehr ausgewogenes System entstanden sei. In dieses dürfe nicht so ohne weiteres eingegriffen werden, ohne größeren Schaden auf den landwirtschaftlichen bzw. Siedlungsflächen zu hinterlassen. Daher solle in den nächsten zwei Jahren, in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde und den betroffenen Landwirten, ein Wassermanagementkonzept erstellt werden, damit die Hydrologie aufrechterhalten werden könne. Dazu müsse man Teile aus der hier zu beschließenden Satzung außer Kraft setzen. KTA Gründel erfragt im Zuge der Rechtsicherheit bei der Verwaltung, ob es rechtlich verbindlich und korrekt sei, dass hier einerseits die Satzung beschlossen werden solle, andererseits habe man hier einen Beschluss, in dem Teile dieser Satzung ausser Kraft gesetzt würden, die Möglicherweise zu einer Änderung im Managementsystem hren könnten. Wenn dem so sei, könne man ohne weiteres zustimmen. KTA Gründel bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

 

KRin Vossers erklärt zu der gestellten Frage, dass die Naturschutzgebietsverordnung nicht außer Kraft gesetzt werde, da sich in § 4 dieser Verordnung ein Passus befände, der gewisse Ausnahmen freistelle. Diese bezögen sich auf die Gewässerunterhaltung und darauf unter welchen Bedingungen Abweichungen von dieser Verordnung zulässig seien. Dazu zähle auch das Vorhaben, in den nächsten zwei Jahren einen Wassermanagementplan zu erstellen. Der hier angewandte Ausnahmetatbestand sei somit von der Verordnung abgedeckt.

 

KTA Hövermann erläutert noch einmal den Inhalt der Beschlussvorlage. Er bekräftigt, dass seine Fraktion es sehr begrüße, dass in der Vergangenheit seitens der Verwaltung erneut Gespräche mit allen Beteiligten stattgefunden haben, um den Inhalt der zu beschließenden Verordnung abschließend zu klären. Er stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

KTA Subke befürwortet grundsätzlich die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Seiner Ansicht nach seien die Einwendungen, die in der letzten Kreistagssitzung zu dem Thema zur Sprache gebracht worden seien, nicht ausreichend geklärt worden. Nachdem man sich zusammengesetzt habe, gäbe es eine erneute Übergangszeit von zwei Jahren, allerdings halte er es für falsch, dass nach Ablauf dieser zwei Jahre der Kreisausschuss darüber entscheide. KTA Subke ist der Auffassung, dass man sich hier mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Landwirten zusammensetzen solle, falls man sich nicht einigen könne. Die Aktzeptanz für Naturschutz könne nur erreicht werden, wenn man alle Beteiligten auch für den Beschluss der Verordnung mit einbeziehe. Aus diesem Grunde könne er nicht zustimmen.

 

KTA Gros schildert, dass man sich aus seiner Fraktion kritisch zu der Verordnung geäert habe, gerade was den Passus in § 4 beträfe. Gleichwohl sei er sich bewusst, dass vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens und der doch sehr starken Überziehung der Fristen, Eile geboten sei. Man werde im Verlaufe des Verfahrens sehen, ob sich der gefasste Beschluss aufrechterhalten ließe. Die in dem Verfahren erfolgte Beteiligung der Betroffenen sei ausreichend gewesen sei. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Er stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)      Der Verordnung wird zugestimmt

b)      Die Zustimmung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung wird für den Zeitraum von 2 Jahren erteilt, mit Ausnahme der Gewässerabschnitte die im bestehenden NSG Hohes Holz liegen.

 

Die Zustimmung nach § 4 Nr. 4 der VO wird r den Zeitraum von 2 Jahren erteilt, mit Ausnahme der Gewässerabschnitte die im bestehenden NSG „Hohes Holz“ liegen. Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen können in diesem Zeitraum im bisherigen Umfang durchgeführt werden. Innerhalb dieser 2 Jahre wird ein mit der Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmter Unterhaltungsplan erstellt. Mit diesem Unterhaltungsplan erfolgt dann die Zustimmung für Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung, die über die in der Verordnung freigestellten Maßnahmen hinausgehen. Die Zustimmung umfasst auch die Freihaltung des für die Unterhaltung erforderlichen Gewässerunterhaltungsstreifens.Die Verwaltung berichtet dem Kreisausschuss rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre über den Stand der Unterhaltungs- und Managementplanung. Kommt ein Einvernehmen bzgl. des Unterhaltungsplans nicht zustande, entscheidet der Kreisausschuss.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

 

 

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