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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes; Formulierung von Forderungen an die Landesregierung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 24
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2020    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Bardowick
Ort: Schützenhaus Bardowick, St. Dionyser Weg 2, 21357 Bardowick
2020/289 Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes; Formulierung von Forderungen an die Landesregierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanBezüglich:
2020/227
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vors. Voltmann-Hummes weist darauf hin, dass zu dem Tagesordnungspunkt 24 ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in Form einer Tischvorlage vorläge. Des Weiteren werde der Tagesordnungspunkt 24 und 25 zusammengefasst behandelt.

 

KTA Schröder-Ehlers nimmt zu dem Tagesordnungspunkt Stellung. Sie erläutert, dass die Beschlussvorlage aus zwei Teilen bestünde. Zum Einen handele es sich um die Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes für den Grundwasserkörper. Sie bedankt sich bei dem Umweltausschuss, dass man dort eine einvernehmliche Lösung habe erarbeiten können. Für die Erstellung des Wassermanagementkonzepts stünden Fördermittel des Landes zur Verfügung auf die jetzt zurückgegriffen werden könne. Zu diesem Punkt könne eine uneingeschränkte Zustimmung erfolgen.

Der zweite Punkt sei eine Resolution, die sich hier an die Landesregierung und auch an die Kreisverwaltung richte. Sie beziehe sich auf das Wasserhaushaltsgesetz, mit der Forderung die Grundwasserversorgung gegenüber allen anderen Nutzern sicherzustellen. Dies sei ein wichtiges Thema, in Anbetracht der letzten Dürren und nicht wieder aufgefüllten Grundwasserstände, mit dem man sich eingehend befassen müsse. KTA Schröder-Ehlers führt zu diesem Thema den als Tischvorlage eingereichten Ergänzungsantrag (2020/337) der SPD-Fraktion an und erläutert, dass hier die Notwendigkeit der Einholung eines unabhängigen Gutachtens bestünde, um für die richtige Entscheidung eine zweite Expertenmeinung vorliegen zu haben. Da hier noch Beratungsbedarf bestünde, werde der Antrag zunächst in den Umweltausschuss verwiesen.

 

Vors. Voltmann-Hummes stellt noch einmal klar, dass der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion nach den Ausführungen von KTA-Schröder-Ehlers nicht in dieser Kreistagssitzung behandelt werde und somit nicht Gegenstand dieser Abstimmung sei. Dieser werde an den Umweltausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

 

KTA Thiemann berichtet, dass der letzte Sommer, wie auch die Sommer in den Vorjahren, im Zeichen des Klimawandels zu Diskussionen zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasser-

versorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurierenden Wassernutzungen geführt habe.. Die Grundwasserbilanz 2019, sowie die der Vorjahre zeige deutlich, dass die Neubildung von Grundwasser zukünftig ein großes Problem darstelle, da diese durch lange Hitzeperioden im Frühjahr und Sommer, sowie Regenknappheit im Winter, drastisch beeinträchtig werde. KTA Thiemann betont, dass hier dringender Handlungsbedarf bestünde. Die Grundwasserbewirtschaftung unterliege dem Wasserhaushaltgesetz als Bundesgesetzgeber. Daher seien Regelungsmöglichkeiten der Länder nach Artikel 70 als konkurrierende Gesetzgebung zu sehen und nur sehr eingeschränkt möglich. Der Landkreis wolle daher auf Empfehlung des Umweltausschusses in zwei Schritten vorgehen. KTA Thiemann erläutert die Inhalte der Beschlussvorlage und des Änderungsantrages der CDU (TOP 24 und 25) noch einmal eingehend.

 

KTA Gros äert sich positiv zur erstellten Beschlussvorlage zum Wassermanagementkonzept sowie zu der mit der CDU erarbeiteten Resolution. Dies sei eine gute Grundlage, um Änderungen in der Bewirtschaftung des Grundwassers herbeizuführen und damit auch Zukunftsvorsorge zu betreiben. KTA Gros merkt an, dass hier aber nicht bei Null angefangen werde, sondern dass es seitens des LWKN und der Landwirtschaftskammer schon ähnliche Konzepte gäbe, die sich mit der Thematik beschäftigt tten. KTA Gros erfragt bei der Verwaltung, ob diese Konzepte dort bekannt seien und ob beabsichtigt sei die Landwirtschaftskammer mit Ihrem „Know How“ aktiv mit einzubeziehen. Dies sei von Bedeutung, denn es beinhalte die Möglichkeit schnelle Maßnahmen herbeizuführen. Er stimme dem Antrag zu.

 

KTA Graff kritisiert das Wasserhaushaltsgesetz, daher habe man die Landesregierung aufgefordert dieses Gesetz zu verbessern. Mit dieser Aufforderung sollten zwei Ziele verfolgt werden. Die regionalen Interessen sollten hier berücksichtigt werden, da ein Mitspracherecht bei der Grundwasserentnahme unabdingbar und somit entsprechend zu fordern sei. Der Zweite Punkt sei der, die ökologischen Gesichtspunkte entsprechend berücksichtigt zu wissen. Die Verwaltung habe zum zweiten Ziel mehrere konkrete Vorschläge gemacht, die die regionale Beteiligung nicht berücksichtigten. KTA Graff bemängelt, dass hier eine entsprechende Bürgerbeteiligung nicht stattfinde und auch nicht berücksichtigt werde. Die Unterschriftensammlung mache doch deutlich, dass die Beteiligung der Bürger in diesem Verfahren unzureichend sei. Er fordere ein Vetorecht für die Kommunen, wenn aus kommerziellen Gründen Grundwasser entnommen werden solle. Dem Wassermanagementkonzept stimme er zu. Der Resolution hingegennne er nicht zustimmen.

 

KTA Niemeyer befürwortet das Wassermanagement, da er der Ansicht sei, dass man mit Grundwasserressourcen schonend umgehen solle. Das Wassermanagementkonzept sollte der Umweltschutzbehörde mehr Handlungsfähigkeit in ihren Entscheidungen bieten und auch die Möglichkeit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Daher finde er, dass das Wasserhaushaltsgesetz geändert werden müsse, damit auf der unteren Ebene der Wasserbehörde entsprechende Handhabe bestünde auch regional einzugreifen. Er werde dem Wassermanagementkonzept zustimmen, obwohl für ihn der eine oder andere Punkt noch verbesserungswürdig wäre.

 

KTA Gros kritisiert den Redebeitrag von Herrn Graff, denn es gäbe kein ökologischeres Gesetz als das Wasserhaushaltsgesetz. Es setze immerhin die europäische Wasserrahmenrichtline um, deren Ziel es sei eine Verbesserung des Grundwasserkörpers in Qualtät und Menge zu erreichen. Was die Bürgerbeteiligung beträfe, seien umfangreiche Verfahren zur Beteiligung vorgesehen, wie das in allen anderen wirtschaftlichen Bereichen auch der Fall sei. Er erkenne hier auch nicht an welcher Stelle es zielführend sei, wenn eine Gemeinde über die Förderung von Wasser aus einem Grundwasserkörper entscheide, der weit über die eigene Gemeindegrenze hinausgehe. Daher sei er der Meinung, dass das Wasserhaushaltgesetz dahingehend einer Änderung bedürfe, dass die Trinkwasserversorgung gegenüber den Bürgern gewährleistet sei.

 

KTA Schulz-Hendel pflichtet KTA Graff bei, dass der Schutz des Grundwassers vor der kommerziellen Wasserentnahme Vorrang habe. Dafür werde er auch einstehen.

 

KTA Gödecke stellt an die Verwaltung die Frage, ob er als Abgeordneter hier einen Ermessens-

spielraum habe. Ob er dies hier genehmigen müsse.

 

KRin Vossers antwortet hierzu, dass hier jedem Antragsteller, der das richtige rechtliche Verfahren wähle und die rechtlichen Anforderungen erfülle, eine Genehmigung erteilt werden müsse. Dies sei unabhängig von dem Antragsteller. Wenn das unabhängige Gutachten belege, dass hier keine Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten seien, dann habe der Antragsteller auch einen Genehmigungsanspruch.

 

KTA Gros stellt noch einmal die Frage aus seinem vorangegangenen Redebeitrag bezüglich der Einbindung der Landwirtschaftskammer mit seinem „Know How“ in das Verfahren.

 

KRin Vossers weist darauf hin, dass die Verwaltung im Umweltausschuss dazu schon eine Stellungnahme abgegeben habe.

 

 

 

 

Beschluss:

a)      Der Landkreis erstellt gemeinsam mit Partnern ein Wassermanagementkonzept   

b)      Die Resolution wird in folgender Fassung beschlossen:

 

Der Kreistag möge beschließen:

I. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf,

       1 .   sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber dafür einzusetzen, der überragenden Bedeutung einer auch unter den Vorzeichen des Klimawandels dauerhaft sicheren öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurrierenden Wassernutzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) deutlicher Ausdruck zu geben;

  1.                                           die Regelungen zur Freistellung von und zur Ermäßigung der Wasserentnahmegebühr in den §§ 21 und 22 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie die Staffelung der Wasserentnahmegebühren in Anlage 2 zum NWG so anzupassen, dass sie der Höhe nach auch künftig angemessen und insbesondere — dem Vorsorgegrundsatz in Zeiten des Klimawandels entsprechend — geeignet sind, die notwendigen Anreize zur sparsamen Entnahme insbesondere von Grundwasser und zur sparsamen Verwendung von Wasser generell zu setzen;
  2.                                           die Regelungen des Grundwasserbewirtschaftungserlasses an die Auswirkungen des Klimawandels (z. B. mehr trockene Jahre, Verschiebung der Verteilung der Niederschläge im Jahreszeitraum) anzupassen;
  3.                                           ergänzend zu bzw. anstelle von regulatorischen Schritten finanzielle Anreize zu setzen u. a. für

-     technische/bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen, insbesondere im Winter,

-     den Einsatz effizienter Beregnungstechnik,

-     die Züchtung und Nutzung von Feldfrüchten und Fruchtfolgen, die geringere Wassermengen benötigen,

-     die stärkere Nutzung von Brauchwasser

-     die Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Förderung von GW-Neubildung.

Il. Der Kreistag bittet die Verwaltung,

  1.                                       gegenüber den örtlichen Trinkwasserversorgern darauf hinzuwirken, dass Gebührenregelungen so gefasst werden, dass sie auch für den privaten Verbraucher Anreize setzen, Trinkwasser sparsam zu verwenden.
  2.                                       über den Stand der Grundwasserentnahmeanträge, soweit sie Grundwasserkörper im Bereich des Landkreises Lüneburg betreffen, im kommenden Kreistag zu berichten und im weiteren den Umweltausschuss über neue Sachstände zu informieren,
  3.                                       im Umweltausschuss darzulegen,

-   ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände der Anpassung bedürfen,

-   welche Qualität das nach Klärung von der AGL in die Ilmenau eingeleitete

  Wasser hat und ob und ggf. wie es genutzt werden kann,

-   welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen, insbesondere von Rasenflächen, und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren.

 

Abstimmungsergebnis:  a) Einstimmig

      b) Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

 

 

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