Auszug - Natur und Landschaft in der Neuaufstellung des RROP - Abstimmung des Prüfungsrahmens
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die zum Tagesordnungspunkt präsentierten Folien finden sich im Anhang des Protokolls.
1. Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts
Beschlussvorschlag 1) Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP soll eine inhaltliche und räumliche Konkretisierung der landesplanerischen Festlegung zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts (LROP 2017, 3.1.2 Ziffer 06) näher geprüft werden.
KTA Prof. Dr. Bonin weist auf die Formalie hin, dass die in der Vorlage unter Sachlage genannte Vorlage 2020/2017 nicht zu finden ist. Ang’e Leineweber antwortet, dass auf die Vorlage zum Ausschuss am 15. Juli 2020 verwiesen wurde. Es stellt sich heraus, dass die aufgeführte Vorlagen-Nummer eine 0 zu viel aufweist. Richtigstellend war die Vorlage 2020/217 gemeint.
KTA Dubber merkt an, dass in jedem Fall noch Informationen fehlen. Es stellt sich die Frage, welche Flächen betroffen wären, wie groß diese sind und was für Auswirkungen eine entsprechende Festlegung hätte. Ihm fiele dazu die Innenstadt Lüneburgs ein. Könnten solche Festlegungen Entwicklungen der Gemeinden verzögern oder verhindern? KTA Dubber hätte sich gerne anders vorbereitet. Er sieht die Möglichkeit, dass entsprechende Regelungen sich vor Ort auswirken und Probleme machen sowie weitere Gutachten erfordern können. Laut KTA Dubber soll das RROP regeln, was die Obere Landesplanung der Regionalplanung vorgibt. Da das in Rede stehende Thema einen Handlungsspielraum darstellt, sei es wichtig, zu wissen, über welches Ausmaß gesprochen wird. Tendenziell wird der Bedarf gesehen, das Thema nach entsprechender Information erneut in den Fraktionen zu diskutieren.
BR’in Schlag bestätigt, dass die Fragen der CDU-Fraktion bei der Verwaltung eingegangen sind und die Antworten darauf vorgetragen werden können.
Ang’e Leineweber trägt zum Thema Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts vor. Sie weist darauf hin, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um einen Prüfauftrag handelt. Daten, die in eine nähere Prüfung einfließen würden, sind die Gebiete zur Strukturförderung aus dem LRP mit einer Mindestgröße von 50 ha sowie die im Landkreis bestehenden Kompensationsflächen und Ökokonten.
KTA Dubber merkt an, dass sich augenscheinlich ein Großteil der genannten Flächen aus dem LRP in der SG Dahlenburg befindet. Ang’e Leineweber erklärt, dass auch diese Flächen selbstverständlich mit anderen Themen im RROP abgewogen würden, etwa der Siedlungsentwicklung.
KTA Gros hat den Eindruck, es liege ein Missverständnis vor und erläutert, die Flächen zur Strukturanreicherung aus dem LRP bilden Gebiete ab, in denen Natur und Landschaft beeinträchtigt sind und die sich daher besonders für Kompensationsmaßnahmen eignen. Das heißt jedoch nicht, dass automatisch überall Maßnahmen getroffen werden. Er bittet darum, deutlich zu machen, wie sich eine entsprechende Festlegung im RROP auf andere Planungen auswirken würde.
KTA Dubber teilt mit, dass die Ansicht der CDU, manche Themen nicht im RROP regeln zu wollen, nicht bedeutet, diesen Themen grundsätzlich keine Bedeutung beizumessen, sondern sie vielleicht besser an anderer Stelle zu regeln. Insgesamt sei zu beurteilen, wie weit die Regionalplanung den Rahmen setzen und wie viel Flexibilität sie den Gemeinden zubilligen möchte, nach Recht und Gesetz zu agieren.
KTA Prof. Dr. Bonin sagt, dass die SPD den Beschlussvorschlag ablehnen wird.
Ang’e Leineweber erläutert, wenn eine Prüfung des Themas ergäbe, entsprechende Gebiete vorzuschlagen, bedeutet das für die Gemeinden oder andere Zieladressen nicht, dass sie ihre Kompensationsmaßnahmen dort verwirklichen müssen, sondern dass der Landkreis eine Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in diesen empfiehlt. Die notwendige Aufwertung könnte z.B. in Form von Hecken, Saumstrukturen oder Grünlandextensivierungen erfolgen. Gleichzeitig würde eine Festlegung von Vorranggebieten Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes entgegenstehende Entwicklungen ausschließen.
Auf Nachfrage von KTA Dr. Voltmann-Hummes weist BR’in Schlag darauf hin, dass eine entsprechende Festlegung den Gemeinden Hinweise geben kann, wo eine Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen Sinn machen würde. Ang’e Leineweber ergänzt, dass die häufig nicht so großflächigen Kompensationsmaßnahmen bei der Festlegung in diesen Gebieten bei sonstiger Eignung konzentriert werden könnten. So könnten großräumige Maßnahmen realisiert und andere Flächen (land- und forstwirtschaftliche Nutzung) entlastet werden.
BR’in Schlag führt aus, dass das Thema Erneuerbare Energien zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die Suche nach großen Kompensationsflächen ist schon aus der 2. Änderung des RROP – Teilplan Wind bekannt, wo für Bürgerwindparks geeignete Kompensationsflächen gesucht wurden. Für solche Maßnahmen könnten z.B. die Flächen zur Strukturförderung vorgeschlagen werden.
KTA Hövermann erkundigt sich danach, ob das bedeute, dass die zukünftige Naturschutzstiftung des Landkreises, die sich finanziell am Kauf von Flächen für Kompensationsmaßnahmen beteiligt, nur noch in diesen Vorranggebieten Flächen aufkaufen könne. BR’in Schlag antwortet, dass sie das nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten könne, aber in jedem Fall eine Abstimmung stattfinden sollte. Ang’e Leineweber ergänzt, dass die Festlegung in jedem Fall keine Ausschlusswirkung umfasst, wodurch weiterhin Kompensationsmaßnahmen auch außerhalb dieser Gebiete realisiert werden können.
KTA Hövermann fragt, warum die Biotopvernetzung mit verbindenden Strukturen hier nicht dargestellt sei. Des Weiteren spricht er sich für große Ackerschläge aus, da diese für eine wirtschaftliche Ackernutzung notwendig seien.
KTA Gros äußert, er habe den Eindruck, es würde nicht verstanden, worauf diese Darstellung abzielt. Hier geht es darum, dass die Raumordnung einen Beitrag leisten soll. Gem. LROP 2017, Kap. 3.1.2 sind Strukturen zu identifizieren und zu entwickeln. Bedeutend sei hier die Lenkungsfunktion der Raumordnung, etwa auch für Förderprogramme oder Kompensationsflächen.
KTA Prof. Dr. Bonin meint, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Prüfaufträge implizierten bereits ein Interesse, die betroffenen Themen auch im RROP zu regeln. Er fragt nach den Gründen dafür und teilt mit, dass die Kommunen in letzter Zeit das Gefühl hätten, die Verwaltung wolle sehr stark steuern. Die Aufträge des Landes seien zu erfüllen, aber die vom Land belassenen Handlungsspielräume und die daraus resultierende Flexibilität sollten auch genutzt werden. Die Naturschutzstiftung des Landkreises reicht aus, um die naturschutzfachlichen Interessen zu vertreten. Der LRP als Fachplan kann nicht direkt ins RROP übernommen werden, da das RROP nicht so detaillierte Vorgaben machen sollte. BR’in Schlag antwortet darauf, dass die Verwaltung, wie mit der Politik verabredet, im Ausschuss aufzeigt, wenn Ausgestaltungsmöglichkeiten seitens der Träger der Regionalplanung bestehen. Es wird dargestellt, was das LROP zwingend vorgibt und wo der Landkreis Möglichkeiten hat, darüber hinaus zu steuern. Wenn es seitens der Landesplanung keinen direkten Planungsauftrag gibt, soll hiermit der Politik die Möglichkeit gegeben werden ihr Votum abzugeben, ob keine weitere Steuerung erfolgen soll bzw. eigene Steuerungsmöglichkeiten genutzt werden sollen.
KTA Gros verweist erneut auf die Ziele des LROP und unterstreicht dies mit der Terminologie des LROP, wonach „umzusetzen sind“. Er fragt, ob dies nicht als Auftrag des LROP zu verstehen sei. Des Weiteren nimmt sich seiner Meinung nach die Politik ihre Lenkungsoptionen, indem der LRP als Fachplan nicht über das RROP verbindlich wird, um den Kommunen ihre Freiheit zu lassen. LR Böther relativiert diese Aussage. Seiner Ansicht nach will die Kreispolitik zwar steuern, aber nicht alle Optionen sollen als eigene Steuerung ausgearbeitet werden.
AV Walter bittet um einen Beschluss zum Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen der Neuaufstellung des RROP eine inhaltliche und räumliche Konkretisierung der landesplanerischen Festlegung zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts näher zu prüfen.
2. Grünland
Beschlussvorschlag 2) Dem Thema Grünlanderhalt und -entwicklung soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und mögliche Festlegungen näher geprüft werden.
Ang’e Leineweber erläutert zum Beschlussvorschlag, Grünland habe eine große Bedeutung für den Arten- und Klimaschutz. Das Thema wurde auch zu Beginn der Neuaufstellung von den Fraktionen eingebracht. Gemäß LROP 2017, 3.1.2 Ziffer 08 sind im RROP mindestens landesweit bedeutsame Gebiete als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft oder Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung zu sichern.
KTA Hövermann sieht Grünland bereits durch das Grünlandumbruchverbot (außer für Biobetriebe) hinreichend gesichert. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sicherung besteht seiner Meinung nach nicht. Eine Grünlandentwicklung bzw. -mehrung ist laut KTA Hövermann nicht zielführend, da in anderen Fachausschüssen die Grundwassermehrung als bedeutend gesehen wird und unter Grünland weniger Grundwasserneubildung erfolgt als unter Acker. Hier bedarf es einer genauen Abwägung, warum Grünland vermehrt und gesichert werden sollte.
BR’in Schlag weist darauf hin, dass die Karte (Anhang, Präsentation zu TOP 7, Seite 10) deutlich gezeigt hat, dass sich der Handlungsspielraum nicht auf viele Flächen bezieht. Bei diesen bestehen Steuerungsmöglichkeiten.
KTA Dubber sagt, die Karte spricht für sich. Darüberhinausgehende Festlegungen wären Aktionismus.
KTA Gros heißt die Festlegung eines prozentualen Anteils für nicht gut, da die ökologische Bedeutung von Grünland hinreichend belegt sei. Der LRP bietet gute fachliche Grundlagen. Demnach ist im Landkreis in den letzten 10-20 Jahren viel Grünlandumbruch erfolgt. Acker ist nicht besser als Grünland.
KTA Prof. Dr. Bonin bedankt sich für die gute Vorbereitung zu dieser Fragestellung und merkt an, dass die SPD zu Punkt 2 mit Nein stimmen wird.
AV Walter bittet um einen Beschluss zum Vorschlag der Verwaltung, dem Thema Grünlanderhalt und -entwicklung in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beizumessen und mögliche Festlegungen näher zu prüfen.
3. Moorschutz
Beschlussvorschlag 3.1) Dem Thema Moorschutz soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und die Festlegung weiterer regional bedeutsamer Vorranggebiete Torferhalt näher geprüft werden.
Beschlussvorschlag 3.2) Dem Thema Moorrenaturierung soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und mögliche Festlegungen zum Thema näher geprüft werden.
Ang’e Leineweber trägt zu den Beschlussvorschlägen 3.1 und 3.2 vor.
KTA Gros weist darauf hin, dass die meisten Niedermoore im Landkreis seines Wissens entwässert seien. Hochmoore gibt es im Landkreis kaum. Dadurch ist Torfabbau nicht so ein bedeutendes Thema, die entwässerten Moore sollten aber betrachtet werden. Darüber hinaus gibt es im Landkreis auch Moorflächen mit ackerbaulicher Nutzung, die diese fortlaufend entwässert und CO2 freisetzt. Ob das RROP das geeignete Instrument sei, um dem Torfschwund entgegenzuwirken, sei fraglich. KTA Gros hält es für sinnvoll, zu prüfen, wo ein Bedarf besteht, aber der Beitrag der Raumordnung sei ihm noch nicht ganz klar. BR’in Schlag führt dazu aus, dass für den Landkreis Lüneburg im LROP nur eine kleine Fläche als landesweit bedeutsames Vorranggebiet Torferhalt festgelegt ist. Bei dem Thema besteht eine Steuerungsmöglichkeit seitens des Landkreises, unabhängig davon, wie diese aussehen könnte.
KTA Mues weist darauf hin, dass Moore im Februar Thema im Umweltausschuss waren und erkundigt sich, ob hierzu eine Abstimmung mit dem FD Umwelt erfolgt. Entsprechende Flächen und Maßnahmen seien dort bekannt. Ang’e Leineweber antwortet, dass eine fortlaufende Abstimmung stattfindet. Das Thema Moore wurde gemeinsam jedoch noch nicht weiter vertieft, da eine Entscheidung des Ausschusses abgewartet wurde, auch wenn an anderer Stelle in der Verwaltung Moorschutz bereits ein Thema sei.
KTA Dubber erinnert daran, dass bereits zu Beginn der Neuaufstellung seitens der Politik der Auftrag erteilt wurde, dass Moore ein Thema sein sollten. Insbesondere, da im Landkreis nur wenige (intakte) Moorflächen bestehen, seien diese auch zu schützen. Die CDU würde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen. Auch KTA Prof. Dr. Bonin spricht sich im Namen der SPD für die Vorschläge 3.1 und 3.2 aus.
KTA Gros sieht hier keinen Dissens.
AV Walter bittet um einen Beschluss zum Vorschlag der Verwaltung, dem Thema Moorschutz in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beizumessen und die Festlegung weiterer regional bedeutsamer Vorranggebiete Torferhalt näher zu prüfen. Außerdem bittet AV Walter um einen Beschluss zum Vorschlag der Verwaltung, dem Thema Moorrenaturierung in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beizumessen und mögliche Festlegungen zum Thema näher zu prüfen.
Beschluss:
1) Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP soll eine inhaltliche und räumliche Konkretisierung der landesplanerischen Festlegung zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts (LROP 2017, 3.1.2 Ziffer 06) näher geprüft werden.
2) Dem Thema Grünlanderhalt und -entwicklung soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und mögliche Festlegungen näher geprüft werden.
3.1) Dem Thema Moorschutz soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und die Festlegung weiterer regional bedeutsamer Vorranggebiete Torferhalt näher geprüft werden.
3.2) Dem Thema Moorrenaturierung soll in der Neuaufstellung des RROP eine über die landesplanerischen Vorgaben hinausgehende Bedeutung beigemessen und mögliche Festlegungen zum Thema näher geprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
- 2 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
- 1 Ja-Stimme, 9 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
- einstimmig
- einstimmig
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