Auszug - Reform des Betreuungsrechts
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Leistungs- und Entgeltvertrag dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in der nun
vorliegenden Form anzupassen.
Das Änderungsgesetz tritt erst am 01.07.2005 in Kraft. Der
Inhalt ist gegenüber dem Entwurf, der Gegen-
stand des Vertrags mit dem Betreuungsverein war, geändert
worden. Es wird künftig einen Inklusivstundensatz für die Arbeit der
Vereinsbetreuer geben und der pauschalierte zu vergütende Zeitaufwand
unterscheidet zwischen vermögenden und mittellosen Betreuten.
Dem Betreuungsverein wird für das 1. Halbjahr 2005 ein Zuschuss
in Höhe von 17.000,00 € gewährt.