Auszug - Erstattung von Beiträgen in der Kindertagespflege in der Corona-Krise
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Hobro, Fachbereichsleiterin Soziales, erläutert den Sachstand in der Kindertagespflege. Die Landesregierung hat an die Eltern appelliert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um das Infektionsgeschehen zu minimieren. Diesem Appell sind viele Eltern gefolgt und haben freiwillig auf die Betreuung in der Kindertagespflege verzichtet. Die bereits gezahlten Elternbeiträge sollen erstattet werden.
- Die Kostenbeiträge der Eltern zur Tagespflege werden ab dem 11.01.2021 nicht erhoben, sofern sie freiwillig auf die Betreuung ihrer Kinder in Tagespflege verzichten.
- Für Kinder, die in der eingeschränkten Betreuung einer Großtagespflegestelle betreut werden, zahlen Eltern weiterhin Beiträge in Abhängigkeit der Inanspruchnahme der Betreuung.
- Eltern, deren Kinder weiterhin die Tagespflege besuchen, bleiben zur Zahlung des Beitrags in Abhängigkeit zur Inanspruchnahme der Betreuung verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig